Deutsches Kinderhilfswerk

Kinderrechte im Grundgesetz unverzichtbarer Baustein für kinderfreundliches Deutschland

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Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz direkt nach der Bundestagswahl. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bestehe die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

"Wir brauchen zügig einen neuen Anlauf zu einer verfassungsmäßigen Verankerung der Kinderrechte, um eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass Kinderrechte bisher zu häufig übergangen werden. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz muss dagegen klargestellt werden, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten. Dazu braucht es eine unmissverständliche und prägnante Formulierung, die nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen darf. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes könnten Kinderrechte die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche", so Lütkes weiter.

"Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Anne Lütkes.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den "Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland" vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kigg, weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz.

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