Todesstrafe in den USA

Präsident "Death"

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Liege zur Verabreichung einer tödlichen Injektion
"Giftspritzenliege" im "Old Main", dem stillgelegten Teil des Gefängnisses von New Mexico

Donald Trump ist einer der glühendsten Anhänger der Todesstrafe. Jetzt plant sein Justizministerium bis zur Amtseinführung von Joe Biden am 20. Januar 2021 noch mehrere Hinrichtungen verurteilter Straftäter.

Präsident Trump und seine Regierung inszenieren sich kurz vor ihrem Abgang noch einmal als konsequente Hardliner: Künftig sollen neben dem Tod durch die Giftspritze auch andere Methoden der Hinrichtung wie Erschießungen, den elektrischen Stuhl oder den Einsatz von tödlichem Gas erlaubt sein. Das geht aus der Änderung einer Vorschrift für die Ausführung der Todesstrafe bei auf Bundesebene verurteilten Straftätern hervor, die am vorigen Freitag (Ortszeit) im Amtsblatt der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Danach sollen ab dem 24. Dezember Exekutionen nach allen Hinrichtungsmethoden durchgeführt werden können, die in dem Bundesstaat legal sind, in dem das Urteil ergangen war. Hinrichtungen in den USA erfolgen meist per Giftspritze, doch in manchen Staaten sehen Gesetze auch Alternativen vor. In Mississippi und Oklahoma etwa werden auch der Einsatz von Gas, der elektrische Stuhl und Schießkommandos grundsätzlich zugelassen. In Tennessee etwa war im Dezember ein Häftling auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden.

Mehr als 2.500 Menschen warten in den Todeszellen der US-Bundesstaaten auf ihre Hinrichtung, in den nationalen Todestrakten zusätzlich 61 Verurteilte (2019). In den USA ist die Todesstrafe – so zynisch das klingen mag – Teil des politischen Arsenals, mit dem die Glaubenskriege ausgetragen werden. Das Recht des Staates, ein schweres Verbrechen mit der Hinrichtung des Täters zu sühnen – daran scheidet sich das liberale vom konservativen Amerika. Trump war immer einer glühender Verfechter der Todesstrafe, hier unterscheidet er sich nicht von seinen republikanischen Ex-Kollegen. George W. Bush, einer seiner Vorgänger, ließ während seiner Wahlkampfkampagne einst verlauten, er befürworte die Todesstrafe, "weil ich glaube, dass sie Leben retten kann". Eine bizarre Logik, die auch Trump und seinen Justizminister Bill Bare heute noch als Leitsatz dient. Trump hat die Wiedereinführung von Hinrichtungen auf Bundesebene durchgesetzt, nachdem es dort seit 2003 keine Hinrichtung mehr gegeben hatte. Die Todesstrafe war seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt worden. Der Rechtsstreit um die Wiederaufnahme der Hinrichtungen hatte sich bis vor das oberste Gericht in Washington gezogen, die Regierung setzte sich schließlich durch. Die ersten drei Exekutionen waren daraufhin im Juli in einem Bundesgefängnis in Terre Haute im Staat Indiana per Giftspritze durchgeführt worden.

Trotz Trumps Hinrichtungs-Programm: Insgesamt ist die Todesstrafe in den USA auf dem Rückzug. Das hat vielerorts mit einer sich wandelnden öffentlichen Meinung zu tun, aber auch mit den zunehmenden Schwierigkeiten, die nötigen Stoffe für die Giftspritze zu beschaffen. Zudem führen Todesstrafen-Urteile Todesstrafe meist zu langwierigen – und kostspieligen – Rechtsstreitigkeiten. 2020 wurden in den USA dem "Verein Informationszentrum Todesstrafe" zufolge bislang 15 Menschen hingerichtet, davon acht auf Bundesebene. Falls nun, wo vom Justizministerium angekündigt, drei weitere Insassen in der Todeszelle des Bundes exekutiert werden sollten, dann werden zusammen mit zwei anderen bereits geplanten Hinrichtungen seit Juli bis zu Trumps Amtsende 13 Gefangene getötet worden sein. Eine der tödlichsten Perioden in der Geschichte der Todesstrafe auf Bundesebene seit mindestens 1927.

Steve Vladeck, Rechtsprofessor an der Universität von Texas, sagte der New York Times, dies sei "eine ziemlich grausame Art", sein Amt zu verlassen. Justizminister Bill Barr habe es sich offenbar zur Aufgabe gemacht hat, "so viele Bundesgefangene wie möglich zu exekutieren, bevor seine Amtszeit vorbei ist".

Am 20. Januar 2021 wird der neue Präsident Joe Biden vereidigt. Der Demokrat lehnt die Todesstrafe ab.

Buchhinweis: Helmut Ortner, Ohne Gnade - Eine Geschichte der Todesstrafe, mit einem Nachwort von Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 240 Seiten, 22 Euro

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