Der Autor ist Rechtsanwalt in Karlsruhe und Straßburg, hat einen Schwerpunkt im Bereich Menschenrechte und betreut seit Jahren vor allem psychiatrisierte und zwangsbehandelte Mandanten.
Von Dr. David Schneider-Addae-Mensah auf HPD erschienen
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BERLIN. (hpd/dghs) Suizid ist ein Grundrecht. Suizid ist auch ein Menschenrecht. Es lässt sich auf europäischer Ebene aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) herleiten. Sie schützt neben dem Familien- ganz allgemein das Privatleben eines Menschen in all seinen Facetten. Auch das Ende des menschlichen Lebens fällt somit unter diesen Schutz.Alles lesen →