In einigen sogenannten islamischen Ländern, unter anderem Tunesien, Saudi Arabien und dem Iran, werden Leute bestraft, die während des Tages essen, trinken oder rauchen. Damit wird ein religiöser Brauch zum Zwang, der auch gegen Säkulare oder Andersgläubige mit teils drastischen Strafen durchgesetzt wird.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass in Deutschland das Grundgesetz beachtet und alle Menschen frei von religiösem Zwang entscheiden können, welchen Bräuchen sie folgen. Leider werden mittlerweile etliche Beispiele berichtet, die einen Zwang belegen, vor allem gegenüber Kindern. So hat die Neuköllner Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey in Berlin versucht, sich gemeinsam mit der Schulaufsichtsbehörde an 20 Moscheevereine zu wenden um Verhaltensregeln für Schüler und Schülerinnen im Ramadan mit islamischen Vertretern zu verhandeln, denn in den Schulen nehmen die Probleme während des Ramadan drastisch zu. Schüler und Schülerinnen fasten bereits im Grundschulalter, was einen Abfall in den schulischen Leistungen zur Folge hat.
Der Sportunterricht wird verweigert, Kinder kollabieren dehydriert im Schulunterricht. Dabei ist die in Deutschland geltende Schulpflicht ein Schutz für Kinder, eine Garantie für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im Erwachsenenalter, das nur mit entsprechender Bildung geführt werden kann. So können Kinder auch vor dem Einfluss von Sekten geschützt werden. Bei ihren Bemühungen stellte Franziska Giffey fest, dass die Unterstützung der islamischen Organisationen und Moscheevereine eher auf die Stärkung des Fastens ausgerichtet ist, die Kinderrechte sowie der Vorrang der Schulpflicht haben bei den Imamen keine Priorität.
Hier sind alle Organe des Rechtsstaates gefragt, um die Kinder vor dem Druck der religiösen Gemeinschaft zu schützen. Dies geschieht am besten durch die Ablehnung sämtlicher Sonderregelungen. Es darf zum Schutz der Kinder keine Befreiung vom Unterricht, auch nicht vom Sportunterricht, geben. Den Eltern muss klargemacht werden, dass ihre Kinder verpflichtet sind, am Schulunterricht teilzunehmen, und die Eltern in der Pflicht, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Dort, wo Ausnahmeregelungen zugelassen werden, steigt der Gruppendruck auf die Kinder, sich auch gegen ihren Willen dem religiösem Brauch zu beugen.
Wir fordern daher generell die Abschaffung jeder Ausnahmeregelung, um den Schutz der Kinder zu garantieren. Die Abschaffung der Ausnahmeregelungen soll für alle öffentlichen Einrichtungen gelten, auch für Flüchtlingsunterkünfte, um auch dort den Schutz von Säkularen und Andersgläubigen vor Gruppendruck zu gewährleisten.
Mehrere Zeitungen berichteten, dass ein Mann von Muslimen in Oldenburg ermordet wurde, da er öffentlich während des Ramadans geraucht und/ oder ein Eis gegessen hat. Sollte sich der Mord in Oldenburg am Mittwoch, den 30. Mai 2017, als religiös-politisch motiviert herausstellen, wäre der Mann ein weiteres Opfer in Europa, das wegen Nichteinhaltung des Ramadans aus politisch-islamischen Gründen getötet wurde. Damit wäre der Mord ein Terrorakt, verübt aus einer dem Grundgesetz feindlichen Ideologie heraus, und ist als Terrorakt zu behandeln.
Des weiteren haben Terrororganisation wie der Islamischer Staat explizit zu Anschlägen während des Ramadan im Westen aufgerufen. Gläubige sollen Zivilisten in "ihren Häusern, ihren Märkten, ihren Straßen und ihren Versammlungsstätten" angreifen. Dieser Aufruf ist nicht singulär, der Aufforderung, den Dschihad zu Zeiten des Ramadan zu verstärken, geht von vielen islamischen Extremisten aus und fordert auch in islamischen Ländern zahlreiche Todesopfer wie jüngst in Afghanistan, Irak und Saudi-Arabien. Diese Drohungen gegen den Westen sind ernst zu nehmen und alle eventuellen Vorfälle während des Ramadan müssen auf einen Zusammenhang mit terroristischen Aufrufen untersucht werden.
Der Zentralrat der Ex-Muslime verurteilt aufs Schärfste die aktuellen Terrorakte in Kairo, Kabul, Bagdad Dschidda, Qatif, Medina und London, sowie auch den Mord an Abdul Hanan Jakob in Oldenburg.
Religion ist Privatsache und muss privat bleiben. Kein Mensch darf andere, besonders aber Kinder, unter Druck setzen, einen Tag lang nichts zu essen und zu trinken.
Zentralrat der Ex-Muslime, Juni 2017
Die komplette Unterschriftenliste findet sich auf der Webseite der Ex-Muslime.
9 Kommentare
Kommentare
Michael Luft am Permanenter Link
Genau das zeigt mal wieder, warum der öffentlich gelebte, ideologische Islam eben nicht zum freiheitlich demokratischen Wertesystem und damit NICHT zu Deutschland und Europa gehört bzw. passt.
Traoré Griot am Permanenter Link
"Islam [...] eben nicht zum freiheitlich demokratischen Wertesystem und damit NICHT zu Deutschland und Europa gehört bzw. passt"
- aber nein, um Deutschland oder um Europa geht es nicht, denn die kinderfeindliche, frauenfeindliche und überhaupt menschenfeindliche Lebensweise von Koran und Sunna passt NIRGENDWO hin.
Anders gesagt: die totalitäre Scharia muss zeitnah ÜBERALL verschwinden, auch in Dschidda oder Teheran.
Michael Luft am Permanenter Link
Absolut, da haben Sie recht, das habe ich ja auch nicht ausgeschlossen, danke für diese Ergänzung!
angelika richter am Permanenter Link
Einen Monat lang durchgehend tagsüber nichts essen uva trinken, da ist bei Kindern und Jugendlichen im Wachstum doch bereits die Grenze zur Körperverletzung überschritten.
Dem religiösen und gemeinschaftlichen Ritual könnte doch schon Genüge getan sein, wenn die Familien z.B. am Wochenende gemeinsam tagsüber fastet.
Traoré Griot am Permanenter Link
Feilschen ('bitte-bitte, etwas weniger Schmerz wenigstens für die Kleinen' ...) bringt m. E. nichts.
Die Scharia ist 1000 Jahre alt - und ist nicht reformierbar.
Ansonsten meine Zustimmung: ja, Körperverletzung. So wie auch MGM, sunnitisch-schafiitische FGM, schiitische Dawudi-Bohra-FGM, lebenslange Pflicht zum Hidschab ab der Pubertät, Kindbraut (Mädchen neun Jahre), Polygamie, Talaq, halbes Erbe für die Frau, Verbot, das Haus zu verlassen usw. usw. ... ebenfalls Körperverletzung ist, anders gesagt: ebenfalls als islamische Normativität (Scharia; Fiqh) mit der AEMR kollidiert.
Michael am Permanenter Link
Wenn Kinder gezwungen werden, tagsüber nichts zu essen und zu trinken, ist der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen (Kindesmisshandlung) gegeben.
Auf die Moscheevereine würde ich mich aufgrund meiner Erfahrungen nicht verlassen, da selbst "fortschrittlichere" Moscheevereine sich kaum gegen fundamentalistische Elternhäuser, die ihre Kinder zum Fasten zwingen, stellen werden.
Skeptiker am Permanenter Link
Die Muslime sagen, Kinder und kranke seien vom fasten befreit.
Tun die im Bericht erwähnten das also, obwohl sie es eigentlich nicht müssten?
Traoré Griot am Permanenter Link
Islamrechtlich inkorrektes (haram) Verhalten führt ins Höllenfeuer. Jeder überwacht jeden.
Der gesamte Gruppenzwang des Sure und Hadith treu folgenden Wohlverhaltens muss weg.
Religion als spirituelle Kraft, völlig ok.
Tugendterror Nein Danke.
Unechter Pole am Permanenter Link
Richtig traurig ist es, das auch der deutsche Staat die Einhaltung christlicher religiöser Bräuche gegen Sekuläre und Andersgläubige mit Strafen sanktioniert, anstatt die freie Entfaltung der Persönlichkeit dieser Men