Gita Neumann

Die Autorin studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie häufig zu Themen wie Humanes Sterben / Patientenverfügung in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 StGB verfasst.

Artikel der Autorin

Säkulare Gedichtsammlung zum Innehalten, Beistehen, Genießen

Vergänglichkeit in Gelassenheit

Die Lyrikanthologie "Endlichkeit und Vergänglichkeit" lädt bezüglich dieser Aspekte unserer menschlichen Existenz zu einem gelassenen Umgang ohne jede christliche Botschaft ein. Darüber hinaus erweist sich die ausdrücklich areligiös bestimmte Gedichtauswahl als Fundgrube für weltlich-humanistische Arbeitsfelder.

Faktencheck zum FAZ-Beitrag

Irreführender Protest gegen "Suizid-Film GOTT" durch Palliativfunktionäre

Ein gutes Dutzend von Vertreter*innen und teils hochrangigen Funktionären der Palliativmedizin, Psychiatrie und Suizidverhütung hatte sich mit einem offenen Protestbrief gegen den ARD-Film "GOTT" an die FAZ gewandt. Die Zeitung fasst in ihrer Ausgabe vom 21.11. unter der Allgemeingültigkeit suggerierenden Überschrift "Mediziner protestieren mit offenem Brief gegen Suizid-Film" deren Einwände kritiklos zusammen. Dagegen haben sich nun namhafte Medizinrechtler*innen und -ethiker*innen mit praktizierenden Palliativmediziner*innen zusammengefunden und richten sich in einer gemeinsamen Replik gegen dieses "Dokument der Peinlichkeit".

Vorliegende Gesetzentwürfe zu möglichem Wildwuchs

Laien-Suizidhilfe auch gegen Geld – weiter erlaubt?

Der pensionierte Lehrer Peter Puppe bietet seit 2005 Unterstützung zum "sanften Sterben ohne Arzt" an – anfangs als reinen Liebesdienst, schließlich gegen Vorkasse. Nun wird gegen ihn ermittelt. Laien-Suizidhelfern den Garaus zu machen, ist erklärtes Ziel zweier Vorschläge – zum einen aus ärztlich-medizinischer und zum anderen aus konservativ-christlicher Sicht.

Erstmals offiziell von Heimleitung geduldet

Verein Sterbehilfe begleitet Freitod von Pflegeheimbewohner

Erstmals fand die seit Monaten wieder legale Suizidhilfe durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe in einer Senioreneinrichtung statt – mit Duldung der Leitung. Das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen von Pflegeheimen scheinen einige Marktführer unter den Betreiberkonzernen respektieren zu wollen. Sterbehilfe-Gegner*innen formieren sich inzwischen jedoch für einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch.

Patientenautonomie braucht Aufklärung

Ein Notfallbogen für die künstliche Beatmung

Wie der medizinische Umgang mit Luftnot und verschiedene Verfahren zur künstlichen Beatmung von Fachgesellschaften teils unterschiedlich eingeschätzt werden, fällt Laien sehr schwer nachzuvollziehen. Doch ist eine grundsätzliche Aufklärung darüber nötig, um ihre Vorsorgeinstrumente für eine plötzlich eintretende Corona-bedingte Lungenentzündung zu gestalten.

Lebensschutz über alles für COVID-19-Schwerstkranke und Risikopatient*innen?

Unantastbare Menschenwürde

Zunehmend werden angesichts schrittweiser Lockerung von Zwangs- und Notmaßnahmen in der Corona-Krise Prioritäten hinterfragt, langfristig auch tödliche Kollateralschäden benannt und Grundrechte wieder eingefordert. Dazu gehört neben der verfassungsrechtlich unantastbaren Menschenwürde die Patientenautonomie, zwischen maximaler Intensiv- und lindernder Palliativmedizin selbst wählen zu dürfen.

Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bund (links) und Dr. Wieland Schinnenburg, MdB / FDP

Neuregelung soll nicht Lebensschützern überlassen werden

Liberale und Humanisten preschen bei Suizidhilfe-Gesetz vor

Die Bundesjustizministerin drängt auf ein neues Gesetz zur Suizidhilfe. Dafür hat das oberste deutsche Gericht Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Um der Einengung durch Lebensschützer*innen zuvorzukommen, präsentierten auf einer Veranstaltung in Berlin die FDP ein Eckpunkte-Papier und der Humanistischen Verband einen Gesetzentwurf mit Freiräumen für Ärzt*innen und Sterbehilfevereinen. Beide Ansätze sehen wertneutrale Stellen zur ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung vor.

Wohlverdiente Klatsche für Gesetzgeber

Radikaler Bruch mit verlogener Lebensschutzfreundlichkeit

Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten. 

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.