Was passiert mit Taufdaten, wenn der Getaufte gemäß DSGVO die Löschung derselben beantragt? Ein Rechtsfall aus Belgien hat diese Frage nun vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.
Ungarns jetzt abgewählte Orbán-Regierung verstößt gegen grundlegende europäische Werte. Das bestätigte jetzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.
Aus der katholischen Kirche ausgetreten und deshalb die Stelle verloren – diese böse Erfahrung musste eine Mitarbeiterin des katholischen Wohlfahrtsverbands Caritas machen. Doch sie wehrte sich durch die gerichtlichen Instanzen – bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dieses höchste deutsche Arbeitsgericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Und der sagte nun: Der Kirchenaustritt allein kann keine ausreichende Begründung für die Kündigung sein. Das Bundesarbeitsgericht muss diese Vorgabe aus Luxemburg bei seinem nun noch ausstehenden Urteil berücksichtigen.
Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.
Der vermeintliche Triumph der Kirche im Fall Egenberger vor dem Bundesverfassungsgericht ist in Wahrheit ein Pyrrhussieg: denn der Preis dafür ist eine deutlich engere Kontrolle durch staatliche Gerichte.
Nachdem in Dänemark ein Arzt einem verunfallten und schwer verletzten Zeugen Jehovas in einem Notfall Fremdblut verabreicht hatte, klagte seine Frau vergeblich beim Europäischen Gerichtshof. Zudem legte die Frau des Verstorbenen vergeblich eine Beschwerde gegen das Spital wegen Missachtung des Patientenwillens ein.
Der Europäische Gerichtshof vollzieht in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine 180-Grad-Wende und erlaubt die massenhafte Speicherung von IP-Adressen. Diese Maßnahme stellt künftig nur noch in Ausnahmefällen einen schweren Grundrechtseingriff dar und kann sogar zur Verfolgung von Bagatelldelikten eingesetzt werden, warnt die am Prozess beteiligte französische Digital-Rights-Organisation La Quadrature du Net. Ein Kommentar.
Sind Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt, so ist dies ein von EU-Ländern anzuerkennender Grund für die Gewährung internationalen Schutzes. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Dienstag.
Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten. Das urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.