Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.
Fälle sexuellen Missbrauchs durch Vertreter der katholischen Kirche werden nur selten gerichtlich verhandelt. Meist gelingt es den Bistümern, Betroffene mit vergleichsweise geringen Entschädigungszahlungen zu außergerichtlichen Einigungen zu bewegen. Matthias Podszus ist vor das Landgericht Regensburg gezogen, aber das Bistum Regensburg lehnt einen Vergleich genauso ab wie eine Mediation.
Am vergangenen Wochenende fand das 9. Beiratstreffen des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) am Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) statt. Dort berichtete der Gynäkologe Joachim Volz über seine Klage gegen das "katholische Abtreibungsverbot", die Juristin Seyran Ateş über ihren Kampf gegen den Politischen Islam und Verfassungsrechtler Bodo Pieroth über die Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Themen waren der katholische Missbrauchsskandal, die Zeugen Jehovas sowie das Asylrecht für Atheist*innen.
Der bundesweit bekannte Sterbehilfearzt Johann Friedrich Spittler verbüßt zurzeit eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Diese wurde jetzt am 24. März auf insgesamt 4 Jahre und 4 Monate erhöht. Derselbe Richter sprach den heute 83-Jährigen zum zweiten Mal wegen Totschlags schuldig. Denn er hat noch bei einem weiteren Patienten 2023 Suizidhilfe geleistet, der aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Freiwillensfähigkeit gewesen sein soll.
Aus der katholischen Kirche ausgetreten und deshalb die Stelle verloren – diese böse Erfahrung musste eine Mitarbeiterin des katholischen Wohlfahrtsverbands Caritas machen. Doch sie wehrte sich durch die gerichtlichen Instanzen – bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dieses höchste deutsche Arbeitsgericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Und der sagte nun: Der Kirchenaustritt allein kann keine ausreichende Begründung für die Kündigung sein. Das Bundesarbeitsgericht muss diese Vorgabe aus Luxemburg bei seinem nun noch ausstehenden Urteil berücksichtigen.
In Polen steht ein Bischof vor Gericht, weil er Missbrauchsfälle durch seine Priester vertuscht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft Andrzej Jeż, dem Bischof von Tarnów, vor, dass er Fälle sexueller Gewalt durch zwei Priester seiner Diözese verspätet an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet haben soll. Es ist der erste derartige Prozess im katholischen Polen.
Seit Jahren streiten Menschen, die in kirchlichem Umfeld sexualisierte Gewalt erlebt haben, erbittert und oftmals erfolglos um Schadensersatz. Doch ein anderer Weg, zu einer Entschädigung für erlittenes Unrecht zu kommen, ist kaum bekannt: eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere eine Verletztenrente. Denn der Missbrauch, so zynisch es klingen mag, kann auch als Arbeitsunfall gewertet werden. Betroffenen-Verbände werfen den Kirchen vor, entsprechende Informationen und Hilfestellung für Missbrauchsopfer zurückgehalten zu haben. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung findet kritische Worte.
Der Lippstädter Chefarzt Joachim Volz hat im Prozess gegen das strenge Abtreibungsverbot der Lippstädter Klinik in Teilen Recht bekommen. Doch es ist nur eine Einzelfallentscheidung. Der Grundkonflikt bleibt bestehen.
Wenn am heutigen Donnerstag um 12:15 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein bundesweit beachteter Berufungsprozess beginnt, dann haben der Kläger und mit ihm vermutlich Tausende andere Menschen schon einen Termin hinter sich gebracht. Professor Joachim Volz hält bei einer Demonstration in der westfälischen Stadt eine Rede zu dem Verfahren, das nicht nur ihn betrifft, sondern weitreichende gesellschaftspolitische Bedeutung in Sachen Schwangerschaftsabbruch hat.
Im September 2025 störte eine Kirche in Budapest mit Glockenläuten eine angemeldete Versammlung der Opposition. Gerade als der Organisator mit seiner Rede begann, fingen die Glocken an zu läuten und hörten nicht mehr auf. Nach einer hitzigen Diskussion wurden mehrere Demonstrierende bestraft; die Störung durch die Kirche ging jedoch weiter. Jetzt klagen Atheist:innen gegen die Beeinträchtigung der Versammlung.
In einem am Montag veröffentlichten Grundsatzurteil geht es dem Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs um die Frage: Wann ist die ärztliche Mitwirkung beim Suizid eines psychisch kranken Menschen strafbar? Im Prozess gegen den als Freitodbegleiter tätigen Arzt Christoph Turowski zeigte sich: Verurteilung nur aufgrund festgestelltem Verlust der Freiverantwortlichkeit einer Suizidwilligen und Freispruch im Zweifelsfall.
Das Strafverfahren gegen vier Angeklagte, die sich vor dem Amtsgericht Hamburg wegen "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166 Strafgesetzbuch) verantworten mussten, ist nach Paragraf 153a Strafprozessordnung vorläufig eingestellt worden. Zwei der Angeklagten schieden bereits vor dem Prozess mit einer Geldauflage aus dem Verfahren aus. Die beiden verbliebenen Angeklagten stimmten in der Hauptverhandlung der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro an eine Menschenrechtsorganisation zu.
Im August 2022 protestierten Exil-Iraner vor dem (inzwischen verbotenen) Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gegen das Mullah-Regime. Umgehend forderten die iranischen Machthaber eine Bestrafung der Verantwortlichen, woraufhin die Hamburger Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Strafverfahren einleitete. Die vier Beschuldigten, die sich ab dem 19. Januar vor Gericht verantworten müssen, werden von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt.
Die unabhängige Justiz, so denkt man, ist ein Bollwerk. Ein Bollwerk gegen autoritäre Populisten, die, sollten sie an die Macht kommen, durch Gerichte in ihre Grenzen gewiesen werden. Doch andernorts wankt das Bollwerk längst. In den USA, in denen die "checks and balances" die Trump-Regierung nicht zu stoppen vermögen. Ähnlich ist es in Polen, in Ungarn, in der Türkei, in Israel und anderen Ländern. Und hier bei uns? Stehen wir auf sicherem Boden mit unserer Gewaltenteilung? Ganz und gar nicht – so ließe sich das Fazit einer aktuellen Arbeit mit dem Titel "Das Justiz-Projekt" zusammenfassen.