Kirchliches Arbeitsrecht

ver.di fordert Tarifvertrag und Streikrecht:

Protestkundgebung vor dem Landeskirchenamt in Erfurt

Eine Abordnung von knapp 100 Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar und anderer kirchlicher Einrichtungen hat vergangenen Freitag vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für Tarifverträge und ihr Grundrecht auf Streik demonstriert.

Das kirchliche Arbeitsrecht und das strenge Gebot:

Du sollst nicht streiken gegen Gott

Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.

Weshalb muss eine Krankenschwester gläubig sein?

Gemeinsame Stellungnahme von "gewerkschaftsgrün", BAG Arbeit, Soziales und Gesundheit und BAG Säkulare Grüne

Kirchliches Arbeitsrecht grundlegend reformieren

Mit einer gemeinsamen Stellungnahme von "gewerkschaftsgrün" und den Bundesarbeitsgemeinschaften Arbeit, Soziales, Gesundheit und Säkulare Grüne wird an die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen apelliert, sich jetzt innerhalb der Regierungskoalition für eine konsequente Reform des diskrimierenden besonderen Kirchlichen Arbeitsrechts einzusetzen.

Buxtedhude, Altstadt

Der "Dritte Weg" gehört abgeschafft

Das christliche Menschenbild von Buxthud

Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder in der Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher Trägerschaft gelten Streikverbot und Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.

Mario Gembus

Online-Themenabend des AK Säkulare & der AfA Düsseldorf

Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte?! Das kirchliche Arbeitsrecht auf dem Prüfstand

Schon seit dem Jahr 2013 ist die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts Beschlusslage der SPD. Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär der ver.di-Bundesverwaltung und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Caritas und Diakonie, gab einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Gemengelage in politischer, rechtlicher und in gewerkschaftlicher Hinsicht.

Kirchliches Arbeitsrecht abschaffen!

Etwas mehr als eineinhalb Jahre ist die rot-grün-gelbe Koalition im Amt. Wenig war bisher zum Reformprojekt "Kirchliches Arbeitsrecht" zu hören. Nun scheint es nach Informationen aus Bundestagskreisen endlich voranzugehen. Unterdessen hat ver.di im Mai eine Petition an Bundesarbeitsminister Heil und die Bundestagsabgeordneten gestartet, um eindringlich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts zu werben.

"Höchste Zeit, diese veralteten Kirchenprivilegien abzuschaffen"

Petition von ver.di gegen kirchliches Arbeitsrecht

Derzeit läuft eine Petition der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf dem Portal "Openpetition". Sie richtet sich gegen die Sonderstellung des "dritten Weges", der es kirchlichen Arbeitgebern ermöglicht, eigenes Recht auf ihre Beschäftigten anzuwenden.

Mario Gembus

Streiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft und Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Die außerordentlich gute Streikbeteiligung ist ein Durchbruch

In der diesjährigen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di im Februar und März zu Warnstreiks aufgerufen. Im März kam es dabei auch zu Warnstreiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft, die von ver.di organisiert worden waren. Diese kollektiven Arbeitsniederlegungen fanden statt, obwohl von kirchlichen Arbeitgebern weiterhin entschieden die Position vertreten wird, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben hätten gar kein Streikrecht. Der hpd sprach über die Streiks und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mit Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für Kirchen, Diakonie und Caritas.