Gesundheit

Philip Nitschke

Umstrittene aktuelle Freitod-Dienste – Teil 2

Humanes Sterben ohne Assistenz – schöne neue Welt?

Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – nun allerdings gerichtlich gestoppt. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitoddienstes.

Philip Nitschke

Umstrittene aktuelle Freitod-Dienste – Teil 1

Humanes Sterben ohne Assistenz – schöne neue Welt?

Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – die nun allerdings gerichtlich gestoppt wurde. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitod-Dienstes.

Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Gehsteigbelästigung

Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.

Suizidhilfe im Senioren- und Pflegeheim

Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?

Berliner Verwaltungsgericht

Zur Frage der Freiverantwortlichkeit aus juristischer Sicht

Im Zweifel gegen den Angeklagten?

Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.

Kommentar

SPD-Positionierung zu Schwangerschaftsabbruch und Fetenschutz

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in einem am 25. Juni veröffentlichten Positionspapier für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Gleichwohl soll es aber weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, die mit einem "Schutzkonzept für das ungeborene Leben" auszutarieren wären. Doch (wie) kann das funktionieren?

In einem Offenen Brief an die Politik setzen sich 42 Organisationen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein

"§ 218 StGB ist kein guter Kompromiss"

Heute haben sich 42 Verbände und Organisationen, darunter die Giordano-Bruno-Stiftung und der Zentralrat der Konfessionsfreien, an Bundeskanzler Scholz, die Bundesminister*innen und die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien gewandt. In einem Offenen Brief fordern sie die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen.