Gesundheit

Wird das Bundesverfassungsgericht das Abtreibungsrecht infrage stellen?

"Die Würde der Frau ist antastbar…"

Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.

Kommentar

Der denkbar schlechteste Zeitpunkt für Lockerungen

In neun Tagen wird gelockert ­– so sieht es der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes vor. Dass dies entschieden wird, während wir einen neuen Höchststand an Ansteckungen verzeichnen, wirkt absurd. Wenn die Masken fallen, wird auch das eine Einschränkung der Freiheit sein, nämlich für diejenigen, die sich nach wie vor nicht anstecken wollen.

Zurück zur Normalität 2.0

Bei allem anderen: Zumindest die Pandemie scheint für viele vorbei zu sein, es locken Freiheit und Frühling. Doch eine Normalität wie vor Corona ist unrealistisch. Was bedeutet das Leben mit Sars-CoV-2 und seinen Varianten für uns alle? Fragt sich die Kolumnistin und Ärztin Natalie Grams-Nobmann.

Gefährlicher Hokuspokus

Aura-Chirurgie verspricht Wunderheilungen

Die deutsche Heilerin und Theologin Annette Grübnau hat ein Buch über die angeblich bahnbrechenden Erfolge der "Aurachirurgie" geschrieben. Die riesige Gilde der Heilerinnen und Geistheiler – die schweizer Szene umfasst weit über 10.000 Exponenten – nutzt alle sprachlichen und methodischen Tricks, um potenzielle Kundinnen und Kunden anzulocken.

Offener Brief des HVD an die DGHS

Wir müssen dahin kommen, dass Ärzte bei einer freiverantwortlichen Selbsttötung assistieren

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Prof. Robert Roßbruch, kritisierte in einem hpd-Interview die Haltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) im Zusammenhang mit der Suizidhilfe. Darauf reagierte der Bundesverband des HVD mit einem Offenen Brief, den der hpd im Wortlaut veröffentlicht.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wird keinen Bestand haben

Streit um Suizidhilfeunterstützung

Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.