Humanistischer Verband fordert bezüglich der Neuregelung der Suizidhilfe:
Bundestag soll Willen der Bevölkerung ernst nehmen
Vor mehr als einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 (Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe) für nichtig erklärt, jedoch gibt es nach wie vor Regelungsbedarf. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt daher die heutige Bundestagsdebatte zum Thema und appelliert an die Abgeordneten, den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung ernst zu nehmen.