Gerichtsurteil

vor dem Beschneidungsfest

Genitalverstümmelung

Der Hohn Berliner Richter

Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.

Rüdiger Weida und Winfried Rath

Urteil im Spaghettimonsterprozess

OLG Brandenburg entscheidet gegen Spaghettimonster

Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.

Rüdiger Weida (aka Bruder Spaghettus) am Gericht

Eilmeldung

Noch kein Urteil im Schilderstreit

Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Rechtsprechungsentwicklung Pro staatliche Neutralität?

Eilantrag gegen Kopftuchverbot vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat Ende Juni einen Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt. Die Referendarin wollte - gegen eine Anordnung des hessischen Justizministeriums - vom höchsten deutschen Gericht geregelt haben, dass sie im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung mit Kopftuch in Strafprozessen Gerichtsverhandlungen leiten oder für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auftreten dürfe.

Zur Leipziger Urteilsbegründung

Tödliche Mittel als letzte Therapie

Spektakuläre Töne in der jetzt veröffentlichten Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zur prinzipiell erlaubten Abgabe von tödlichen Mitteln an Suizidwillige: Freitodhilfe durch Natrium-Pentobarbital als mögliche letzte Therapie – man mag es kaum glauben. Und die Reise zu einer Schweizer Sterbehilfeorganisation stelle "wegen der damit verbundenen Belastungen keine zumutbare Alternative" für die Betroffenen dar. So human klang es selten aus dem Mund Deutscher Richter. Allerdings mussten sie dafür einige juristische Klimmzüge vollbringen. Und die Umsetzung des letztinstanzlichen Urteils steht in den Sternen.

Während der Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Pro und Contra Kopftuch im öffentlichen Dienst

Die Frage, ob im Staatsdienst – Verwaltung, Polizei, Armee, Gerichte, Schule – von den Angestellten oder Beamten religiöse Symbole getragen werden dürfen, ist eine politische Frage. Die Frage ist durch das muslimische Kopftuch, das in bestimmten Glaubensausprägungen des Islam für Frauen aus religiösen Gründen verpflichtend ist, brisant geworden. Zurecht gibt es hierzu inzwischen in den meisten Bundesländern gesetzliche Regelungen.

Holm Putzke

5 Jahre Kölner Beschneidungsurteil

"Ich bin sicher, dass ein solcher Gewaltakt gegen Kinder vor unserem Grundgesetz auf Dauer keinen Bestand haben wird"

Am 7. Mai 2017 ist der fünfte Jahrestag des "Beschneidungsurteils", das vom Landgericht Köln im Jahr 2012 gefällt wurde. Über das Urteil und seine Folgen sprach hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg mit Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der sich im Jahr 2008 mit einem Aufsatz als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland mit der Thematik wissenschaftlich auseinandergesetzt hat und der wegen seiner Vorarbeiten als geistiger Vater des "Beschneidungsurteils" gilt.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Kommentar zu dem "Kopftuchurteil" in Sachen Achbita gegen G4S (C 157/15) des EUGH vom 14. März 2017

Geht die kapitalistische Freiheit der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita gegen G4S (C 157/15) vom 14. März 2017, in dem der EUGH entschieden hat, dass es in privaten Unternehmen grundsätzlich zulässig ist, das der Arbeitgeber seinen Angestellten untersagt, religiösen Bekleidungsvorschriften zu folgen und entsprechende Bekleidungsstücke – hier das muslimische Kopftuch – zu tragen, ist in der säkularen Szene überwiegend positiv aufgenommen worden. Wenn man sich das Urteil und den dazugehörigen Schlussantrag der deutschen Generalstaatsanwältin, dem der EUGH – wie zumeist – im wesentlichen gefolgt ist, genau ansieht, erscheint die Entscheidung jedoch als sehr problematisch.