EuGH: Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
Das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen müssen Arbeitgeber nicht tolerieren. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstagmorgen entschieden. Bedingung ist aber, dass es eine allgemeine Regel gibt, die das Unternehmen diskriminierungsfrei durchsetzt. Beschwerden einzelner Kunden reichten dagegen nicht aus.