Sexuelle Selbstbestimmung

Demonstration für das Recht auf Abtreibung

Abtreibung in Luxemburg: "Freiheit" statt "Recht"

Mehr als zwei Jahre nach dem ursprünglichen Vorstoß der Linken stimmte das Luxemburger Parlament dafür, den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung festzuschreiben. Damit wollen die Abgeordneten ausdrücklich die Autonomie von Frauen vor zunehmend restriktiven Gesetzen gewährleisten. Bis zum Konsens waren lange Debatten notwendig; am Ende stand ein Kompromiss: Festgeschrieben wird nicht das "Recht" auf Abtreibung, sondern die "Freiheit" dazu. Darauf hatte die christdemokratische Partei CSV gedrängt, um die Gewissensfreiheit von Ärzten und Pflegekräften zu schützen. 

WWDOGA 2025

Worldwide Day of Genital Autonomy in Köln

Inzwischen sind 14 Jahre vergangen, seitdem das Kölner Landgericht die nicht-therapeutische Vorhautentfernung ("Beschneidung") bei einem Jungen als strafbare Körperverletzung bewertete. Die Politik beendete die öffentliche Debatte um Menschenrechte und Religionsfreiheit des betroffenen Kindes mit dem Paragrafen 1631d Bürgerliches Gesetzbuch und überlässt es seitdem Eltern und Erziehungsberechtigten, über nicht-therapeutische Eingriffe an männlichen Kindergenitalien zu entscheiden. Das internationale Bündnis zum Gedenken an das "Kölner Urteil" ruft indessen weiterhin zum Aktionstag des "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) auf und fordert das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern aller Geschlechter weltweit.

Regierungsgebäude von Liechtenstein

Initiative strebt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fürstentum Liechtenstein an

Die Initiative "Fristenlösung für Liechtenstein" strebt einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche und die Aufhebung des Informationsverbots an, um Selbstbestimmung und medizinische Versorgung zu stärken. Davon betroffen wären 20 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr. Sollte die Initiative erfolgreich sein, müssen noch das Parlament und das Fürstenhaus zustimmen.

Blick von der Bühne auf die Demonstranten

Ein vergifteter Sieg

Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis. 

Banner bei der Demo für sexuelle Selbstbestimmung

Abtreibung: EU soll Frauen helfen

Inwieweit ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird, das ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Sache der einzelnen Staaten. Und so reicht die Bandbreite von einer eher liberalen Rechtslage in den Niederlanden oder in Frankreich bis zu einer besonders strengen Regelung in Polen. Trotz dieser Nicht-Zuständigkeit der EU laufen derzeit aber zwei Vorstöße, dies zu ändern. Eine kommt aus dem EU-Parlament, eine andere von einer Bürgerinitiative.

Radical Queer March

Wie man sich fühlt, so soll man sein - wie man ist, so soll man sich fühlen

Vor zwei Wochen veröffentlichte der Humanistische Pressedienst eine Entgegnung des Autors Adrian Beck auf meinen dort erschienenen Auszug des Queers for Palestine-Papers, in dem ich Schnittmengen zwischen dem Genderparadigma und der orthodoxen islamischen Sexualmoral aufgezeigt habe. Becks Replik wirft mir im Kern vor, Transgeschlechtlichkeit zu pathologisieren und Transpersonen mit meinen Thesen eine Art Konversionstherapie nahezulegen. Das kann ich so nicht stehen lassen. Es folgt eine Erwiderung auf die Erwiderung.