Schwangerschaftsabbruch

Aktionstag des "Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung" in Berlin 2020

„Sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche JETZT!“

Noch immer werden ungewollt Schwangere in Deutschland kriminalisiert, wenn sie einen Abbruch vornehmen lassen wollen oder müssen. Sie müssen sich einer Zwangsberatung unterziehen, eine dreitägige Zwangsbedenkzeit hinnehmen, stundenlange Fahrtwege in Kauf nehmen – und das alles bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Dagegen wendet sich das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ mit dem „Safe Abortion Day“, in dessen Rahmen 83 Aktionen in 54 Städten stattfinden.

Abtreibungspillen

Südkorea plant die Zulassung der Abtreibungspille

Ab Anfang kommenden Jahres sollen Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch in Südkorea legal erhältlich sein. Damit unternimmt das Land einen bedeutenden Schritt zu einer besseren Versorgung von ungewollt Schwangeren. Obwohl die Abtreibung seit 2021 formal entkriminalisiert ist, fehlte bislang ein staatlicher Versorgungsrahmen. Die Medikamente sollen zunächst unter ärztlicher Aufsicht ausgegeben werden.

Kundgebung zur sexuellen Selbstbestimmung in Berlin

Demonstration für sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz reproduktiver Rechte in Berlin

Am Samstag findet im Rahmen des Internationalen „Safe Abortion Day“ eine Demonstration am Hauptbahnhof in Berlin statt. Unter dem Motto „Es reicht! Sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche – JETZT!“ fordert das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, den Schutz reproduktiver Rechte und einen flächendeckenden Zugang zu medizinischer Versorgung von ungewollt schwangeren Personen in Berlin und deutschlandweit.

Blut-Test

Der Pränataltest auf Trisomie 21 im Meinungsstreit

Immer wieder brechen Kontroversen auf, inwieweit es zulässig sein soll, dass Frauen die Schwangerschaft abbrechen, nachdem mithilfe vorgeburtlicher Diagnostik Behinderungen des Fetus festgestellt worden sind. Besonders strittig ist das bei Trisomie 21. Die Einwände gegen solche Abbrüche lassen sich jedoch entkräften. Genauer betrachtet stellen sie keine Diskriminierung von Menschen dar, die mit Behinderungen geboren worden sind. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren zu respektieren und sie bei ihrer persönlichen Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Junge Frau in Nairobi, Kenia

Kenia: Tabu um Abtreibung tötet Tausende Frauen

Abtreibung ist in Kenia illegal, außer bei Gefährdung der Mutter. Die Gesellschaft des ostafrikanischen Landes ist stark religiös-konservativ geprägt, weshalb Schwangerschaftsabbrüche ein Tabuthema sind. Dennoch gibt es dort eine der höchsten Abtreibungsraten der Welt, was zu einer verheerenden Lage für Betroffene führt.

Demonstration für das Recht auf Abtreibung

Abtreibung in Luxemburg: "Freiheit" statt "Recht"

Mehr als zwei Jahre nach dem ursprünglichen Vorstoß der Linken stimmte das Luxemburger Parlament dafür, den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung festzuschreiben. Damit wollen die Abgeordneten ausdrücklich die Autonomie von Frauen vor zunehmend restriktiven Gesetzen gewährleisten. Bis zum Konsens waren lange Debatten notwendig; am Ende stand ein Kompromiss: Festgeschrieben wird nicht das "Recht" auf Abtreibung, sondern die "Freiheit" dazu. Darauf hatte die christdemokratische Partei CSV gedrängt, um die Gewissensfreiheit von Ärzten und Pflegekräften zu schützen. 

Symbolbild

Anti-Abtreibungsgesetz in North Carolina: Ein Blick in eine dystopische Zukunft

Das Abgeordnetenhaus North Carolinas besprach letzte Woche einen Vorstoß, der selbst das texanische Kopfgeldgesetz noch zivilisiert aussehen lässt. "H1232" sieht unter anderem die de facto-Legalisierung von Mord an Abtreibungswilligen per Selbstjustiz vor. So unrealistisch die Verabschiedung dieses Gesetzes auch ist, lohnt ein analytischer Blick auf Text und Kontext. Hier zeigen sich Strategie und Ideologie des evangelikalen Fundamentalismus nämlich in herausragender Klarheit.

Eine Frau blickt auf das britische Parlamentsgebäude

England: Abtreibung jetzt für Frauen straffrei

Mit Ende April ist in England ein Gesetz in Kraft getreten, das klar regelt, dass Frauen wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Während das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und Regelungen für Ärzte oder andere Dritte bestehen bleiben, gilt dies für die betroffene Frau selbst nicht mehr. Damit wurde ein entsprechender Straftatbestand aus dem Jahr 1861 ("Offences against the Person Act") außer Kraft gesetzt und die strafrechtliche Verfolgung zumindest für die betroffenen Frauen beendet.