Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Der Autor ist Rechtsanwalt in Karlsruhe und Straßburg, hat einen Schwerpunkt im Bereich Menschenrechte und betreut seit Jahren vor allem psychiatrisierte und zwangsbehandelte Mandanten.

Artikel des Autoren

Die Mauer der Psychiatrie

Der Wille des Einzelnen in einer psychiatrisierten Gesellschaft

BERLIN. (hpd/dghs) Suizid ist ein Grundrecht. Suizid ist auch ein Menschenrecht. Es lässt sich auf europäischer Ebene aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) herleiten. Sie schützt neben dem Familien- ganz allgemein das Privatleben eines Menschen in all seinen Facetten. Auch das Ende des menschlichen Lebens fällt somit unter diesen Schutz.