Gita Neumann

Die Autorin studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Berlin und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie häufig zu Themen wie Humanes Sterben / Patientenverfügung in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Dt. Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum  § 217 StGB verfasst.

Artikel der Autorin

Irreführender Protest gegen "Suizid-Film GOTT" durch Palliativfunktionäre

Ein gutes Dutzend von Vertreter*innen und teils hochrangigen Funktionären der Palliativmedizin, Psychiatrie und Suizidverhütung hatte sich mit einem offenen Protestbrief gegen den ARD-Film "GOTT" an die FAZ gewandt. Die Zeitung fasst in ihrer Ausgabe vom 21.11. unter der Allgemeingültigkeit suggerierenden Überschrift "Mediziner protestieren mit offenem Brief gegen Suizid-Film" deren Einwände kritiklos zusammen. Dagegen haben sich nun namhafte Medizinrechtler*innen und -ethiker*innen mit praktizierenden Palliativmediziner*innen zusammengefunden und richten sich in einer gemeinsamen Replik gegen dieses "Dokument der Peinlichkeit".

Laien-Suizidhilfe auch gegen Geld – weiter erlaubt?

Der pensionierte Lehrer Peter Puppe bietet seit 2005 Unterstützung zum "sanften Sterben ohne Arzt" an – anfangs als reinen Liebesdienst, schließlich gegen Vorkasse. Nun wird gegen ihn ermittelt. Laien-Suizidhelfern den Garaus zu machen, ist erklärtes Ziel zweier Vorschläge – zum einen aus ärztlich-medizinischer und zum anderen aus konservativ-christlicher Sicht.

Verein Sterbehilfe begleitet Freitod von Pflegeheimbewohner

Erstmals fand die seit Monaten wieder legale Suizidhilfe durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe in einer Senioreneinrichtung statt – mit Duldung der Leitung. Das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen von Pflegeheimen scheinen einige Marktführer unter den Betreiberkonzernen respektieren zu wollen. Sterbehilfe-Gegner*innen formieren sich inzwischen jedoch für einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch.

Ein Notfallbogen für die künstliche Beatmung

Wie der medizinische Umgang mit Luftnot und verschiedene Verfahren zur künstlichen Beatmung von Fachgesellschaften teils unterschiedlich eingeschätzt werden, fällt Laien sehr schwer nachzuvollziehen. Doch ist eine grundsätzliche Aufklärung darüber nötig, um ihre Vorsorgeinstrumente für eine plötzlich eintretende Corona-bedingte Lungenentzündung zu gestalten.

Unantastbare Menschenwürde

Zunehmend werden angesichts schrittweiser Lockerung von Zwangs- und Notmaßnahmen in der Corona-Krise Prioritäten hinterfragt, langfristig auch tödliche Kollateralschäden benannt und Grundrechte wieder eingefordert. Dazu gehört neben der verfassungsrechtlich unantastbaren Menschenwürde die Patientenautonomie, zwischen maximaler Intensiv- und lindernder Palliativmedizin selbst wählen zu dürfen.

Erwin Kress, Vorstandssprecher des HVD Bund (links) und Dr. Wieland Schinnenburg, MdB / FDP

Liberale und Humanisten preschen bei Suizidhilfe-Gesetz vor

Die Bundesjustizministerin drängt auf ein neues Gesetz zur Suizidhilfe. Dafür hat das oberste deutsche Gericht Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Um der Einengung durch Lebensschützer*innen zuvorzukommen, präsentierten auf einer Veranstaltung in Berlin die FDP ein Eckpunkte-Papier und der Humanistischen Verband einen Gesetzentwurf mit Freiräumen für Ärzt*innen und Sterbehilfevereinen. Beide Ansätze sehen wertneutrale Stellen zur ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung vor.

Radikaler Bruch mit verlogener Lebensschutzfreundlichkeit

Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten. 

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.

Gedenkstein für die ermordete Hatun Sürücü

Vom Frauentöten innerhalb der Familie

Heute jährt sich auf den Tag genau zum fünfzehnten Mal der sogenannte Ehrenmord, dem die in Berlin geborene Türkin Aynur Hatun Sürücü zum Opfer fiel. Wer meint, dabei handele es sich doch um einen Fall in einem islamischen Umfeld, welches in Deutschland kaum mehr so existiert, irrt gewaltig. In Wirklichkeit ist in der dritten "Gastarbeiter"-Generation der identitätsstiftende "Ehrbegriff" sogar wieder schärfer geworden.