Kommentar
Vor dem Gesetz ist jeder gleich – oder doch nicht?
Foto: © Frank Nicolai
BERLIN. (hpd) Straftäter sollen unterschiedlich behandelt werden – abhängig davon, wer ihr Opfer war. So fordert es momentan wieder einmal die Deutsche Polizeigewerkschaft unter ihrem umtriebigen Vorsitzenden Rainer Wendt, der bekannt dafür ist, stets mehr Polizeistellen, mehr Überwachung und mehr Sicherheit zu fordern. Von Freiheitsrechten, Datenschutz oder Privatsphäre hat er dabei nur selten etwas gehört. Und auch dieses Mal bemüht er wieder reichlich Populismus, führt einseitig Statistiken an und beklagt das schwere Leben eines jeden deutschen Polizisten.
Denn nach Wendts Ansicht sind seine Kollegen zunehmend der Brutalität der Masse ausgesetzt. Und als Antwort darauf braucht es Härte. Deshalb sollen Täter, die gegenüber Beamten des öffentlichen Dienstes straffällig wurden, künftig anders – sprich: gnadenloser – bestraft werden als andere. Verstehen muss man das nicht. Denn: Ist es weniger schlimm, wenn ein "normaler" Bürger angegriffen wird, als wenn jemand auf einen Beamten losgeht? Ist der Polizist mehr wert als der gewöhnliche Familienvater, der nicht im Staatsdienst ist? Weshalb sollen Täter dann nach Willen des Herrn Wendt verschieden bestraft werden, wenn doch eigentlich jede Würde eines Menschen selben Status hat und Justitia es nicht interessieren sollte, ob ein Opfer nun Uniform trug – oder eben nicht?
Wir diskutieren derzeit viel über Gewalt gegen Polizeibeamte. Und natürlich ist sie nie richtig. Selbstverständlich ist sie verboten. Doch sie ist genauso falsch wie Kriminalität gegen jeden Anderen auch. Ich verwahre mich dagegen, einen Faustschlag nur deshalb getrennt zu bewerten, weil er einerseits vielleicht das Gesicht des unbelasteten Beamten traf – und andererseits den des unschuldigen Dritten. Mit seiner Forderung hebelt der Vorsitzende der DPolG das Grundgesetz weiter aus. Dafür haben die Menschen kein Verständnis. Auch wenn die Empörung über Angriffe auf Polizisten nachvollziehbar ist, verstehe ich nicht, weshalb uns Gewalt gegen nicht im öffentlichen Dienst stehende Personen weniger beschäftigen darf und wir sie anders beurteilen sollen. Nein, Polizisten sind keine besseren und keine schlechteren Menschen, sie sind Bürger wie Du und Ich. So sind sie als Opfer vor Gericht anzusehen – und übrigens auch umgekehrt!
Denn in aller Debatte bleibt stets aus, dass wir immer öfter Gewalt von Polizeibeamten ausgehend verzeichnen müssen. Ich habe über Jahre eine Datenbank betreut, in der Fälle von Vergehen im Dienst deutscher Polizisten gesammelt wurden. Nur selten erlebte ich, dass die Täter verurteilt wurden. Und nicht umsonst wurde deshalb in Expertenkreisen auch immer wieder laut, dass Staatsanwaltschaften ein Auge zudrückten, wenn die vermeintlich Schuldigen Polizisten waren. Mir zeigen diese Entwicklungen, dass Deutschland mit seinen Verfassungsartikeln nicht so ernsthaft umzugehen vermag, wie es eigentlich notwendig wäre. Denn Gleichberechtigung heißt eben auch Gleichbehandlung. Und eine Bevorzugung oder eine besondere Benachteiligung nur aufgrund dessen, welche Persönlichkeit – sei sie nun Täter oder Opfer – vor Gericht erscheint, ist für mein Verständnis von einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.
Besonnenheit statt Polemik würde schon manches Mal helfen, beispielsweise dann, wenn wir einmal darüber sprechen würden, weshalb das Gewaltpotenzial laut Zahlen der Kriminalstatistiker offenkundig zugenommen hat. Da braucht es keine tiefgründigen soziologischen Studien und auch keine Samthandschuhe, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass Aggressivität gern in einem Klima von gefühlter Ungerechtigkeit gedeiht. Wendt kann sich also gern an die Politik wenden, aber bitte nicht schon wieder mit der üblichen Rhetorik der schärferen Gesetze und härteren Strafen. Viel eher wünsche ich mir seinen Appell zu mehr Verhältnismäßigkeit in einem Staat, der sich wieder stärker um seine Bürger kümmert. Nein, nicht im Sinne von Bevormundung für angeblich noch größere Sicherheit. Sondern im wirtschaftlichen und sozialen Aspekt. Nährboden für Konflikte bleibt nämlich das Empfinden der Menschen – und nicht der Wunsch, einem Polizisten einfach so mal eine "reinzuhauen".
Kommentare (3)
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Der Schreiber obiger Zeilen
Der Schreiber obiger Zeilen verkennt eines, still im Kämmerlein zu sitzen und zu beobachten oder tatkräftig vor Ort zu sein sind zweierlei. Der Kommentar schmäht, ohne vor Ort den Tatsachen ins Auge schauen zu müssen, den Menschen der Missstände aufzeigt. Die Missstände helfen abzubauen, lehnt er ab. Er klagt gerne den Falschen an, nur weil die Vorschläge ihm nicht passen, eigene kennt er nicht! Warum klagt er nicht die Politiker und die Prediger an, die diese Missstände mit verursachen, über die sich zu Recht Herr Wendt beklagt?
Lieber Frommann,
Lieber Frommann,
Ihre Vorwürfe gegen Herrn Riehle sind ganz einfach zu widerlegen: Lesen Sie seinen Beitrag unvoreingenommen durch. Dabei werden Sie sehr wohl eine Begründung für zunehmende Gewaltausbrüche gegen Polizisten und Respektlosigkeiten gegenüber Rettungskräften finden: Eine krasse, überbordende Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft! Eine Ungerechtigkeit, die von der Politik herbeigeführt, geduldet und vermehrt wird. Dass sich Deutschland EU-weit die massivste Ungerechtigkeit bei der Vermögensverteilung leistet, ist Ihnen sicher nicht entgangen. Dies spürt der Mann auf der Straße direkt, hautnah und täglich. Dass Polizisten den Obliegenheiten ihrer hoheitlichen Staatsgewalt zu oft nicht nachkommen und Gewaltverbrechen sogar an wehrlosen Opfern meist straflos verüben dürfen, ist ebenso jedem Informierten, auch Uniformierten bekannt.
Benötigen sie denn noch mehr Hinweise auf Fakten und Verbesserungsvorschläge? Ich beobachte den Polizeigewerkschafter Wendt seit Jahren und wundere mich immer wieder, wie ungeschickt und stereotyp er der Polizei schadet, indem er wider besseres Wissen diese Beamten als Unschuldslämmer, als Opfer und überarbeitete Staatsdiener hinstellt. Übrigens: Morgen findet im Ruhrgebiet wieder ein Blitzmarathon statt. Eine Geldbeschaffungsmaßnahme ohne erwiesenen Dauereffekt bei offenbar üppig ausgestatteter Personaldecke!
Herr Riehle empfehle ich
Herr Riehle empfehle ich einen Blick ins StrafGB, weil dort bereits eine Differenzierung enthalten ist. U.a. Widerstand gegen die Staatsgewalt. Seine Unterstellung einer dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden Regelung zum besseren Schutz von Polizeibeamten geht von falschen Voraussetzungen aus. Praktische Überlegungen sind daher zulässig und angebracht.