Stephen Frys "Gott ist ein Monster"-Interview

Ermittlungen wegen Blasphemie eingestellt

Stephen Fry
Wurde wegen Blasphemie angezeigt: Stephen Fry

Die Nachricht, dass die irische Polizei gegen den britischen Autor und Schauspieler Stephen Fry wegen Blasphemie ermittelt, wurde weltweit mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Nun teilte die Polizei mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.

Wegen seiner Äußerungen über Gott in einem zwei Jahre alten Interview des irischen Fernsehsenders RTÉ One wurde der bekennende Atheist Fry wegen Blasphemie angezeigt. Das berichtete die irische Ausgabe der Zeitung The Independent am Wochenende. In den Sozialen Medien wurde die Nachricht weltweit mit Empörung und Unverständnis aufgenommen.

Laut Independent vom Montag hat die irische Polizei die Ermittlungen nun eingestellt. Der Grund: Es fand sich schlicht keine nennenswerte Anzahl an Personen, die sich über Frys Bemerkungen empört hätten. Nach dem irischen Defamation Act (Beleidigungs-Gesetz) von 2009 macht sich schuldig, "wer etwas veröffentlicht oder äußert, das extrem ausfallend oder beleidigend gegenüber Dingen ist, die von irgendeiner Religion als heilig betrachtet werden, und hierdurch Empörung bei einer beträchtlichen Menge der Angehörigen dieser Religion hervorruft". Den Behörden lag jedoch nur eine einzige Anzeige vor. Doch sogar der Anzeigensteller fühlte sich von Frys Bemerkungen nicht persönlich getroffen - er hielt es lediglich für seine staatsbürgerliche Pflicht, Fry anzuzeigen, da dieser in seinen Augen gegen geltendes Recht verstoßen hatte.

Michael Nugent, Vorsitzender der irischen Atheisten-Vereinigung Atheist Ireland, hält den Grund, den die Polizei für die Einstellung der Ermittlungen genannt hat, für gefährlich.

"Es ist ein Anreiz, dass Menschen Empörung zeigen, wenn sie etwas sehen oder hören, von dem sie glauben, dass es blasphemisch ist. (...) Wir haben bereits auf der ganzen Welt gesehen, was passieren kann, wenn eine große Zahl von Menschen ihre Empörung über Cartoons zeigt, die sie für blasphemisch halten."

Obwohl die Blasphemie-Emittlungen gegen Stephen Fry nur von kurzer Dauer waren, hatten sie doch wenigstens einen erstaunlichen Effekt. Durch die Berichterstattung über die Affäre wurde der neuseeländische Premierminister Bill English darauf aufmerksam, dass es auch in seinem Land noch ein Blasphemiegesetz gibt. "Das könnten wir abschaffen", erklärte er hierzu am Montag.

Kommentare (8)

Klemens (nicht überprüft)

Di. 9 Mai 2017 - 10:42

Vor ein paar Jahren war ich als Rucksackpilger in den österreichischen Bergen unterwegs. Ich wollte eines Abends, in einer offenstehenden Bergkapelle übernachten. Mitten in der Nacht wurde ich von zwei bewaffneten Polizisten unsanft geweckt. Sie sagten zu mir, was ich hier mache, das ist Gotteslästerung. Ich wurde von jemand anderen scheinbar angezeigt, der mich tagsüber dort gesehen hatte. Nachdem die Polizisten mich genau kontrolliert haben, nichts Verdächtiges gefunden haben, und ich ihnen glaubhaft versichert habe, dass ich ein "gläubiger" Pilger bin, haben sie mich weiterschlafen lassen. Es gibt also auch in Österreich noch einiges zu prüfen, wie man mit Blasphemiegesetzen umgeht.

Thomas Reutner (nicht überprüft)

Di. 9 Mai 2017 - 12:09

Blasphemiegesetze bedeuten nichts anderes als, dass wenn sich genügend Leute über eine Äußerung oder Handlung aufregen, auf den Straßen randalieren und Morddrohungen aussprechen, derjenige, der Anlaß für diese Aufregung gegeben hat, bestraft werden soll.
Ein Stück weit macht das sogar Sinn. Wer anderen im Straßenverkehr den Stinkefinger zeigt, kann mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Nicht weil er beleidigt hat, sondern weil diese Beleidigung dazu geeignet ist Aggressionen hervorzurufen, welche der Sicherheit im Straßenverkehr abträglich sind. (Oberstes Gebot im Straßenverkehr = Rücksichtnahme.)
Aber mit Bezug auf das Blasphemiegesetzt bedeutet das, dass die Gruppe der religiösen Menschen eine potentielle Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstellt, sobald diese emotional erregt sind. Es wird impliziert, dass Religiöse generell zu unfriedlichen Mitteln greifen, sobald ihnen eine Kritik entgegengebracht wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Kritik handelt.
Genau genommen stellt das Blasphemiegesetz eine Diskriminierung Religiöser dar.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 9 Mai 2017 - 14:17

"Könnten wir auch hier in D abschaffen."
Verlautete so aber nicht aus Berlin; dort ist's todernster.

Helga Baumann (nicht überprüft)

Di. 9 Mai 2017 - 17:30

Ich hätte doch gerne erfahren, wie der Text, der den Anstoß zur Beschwerde gebracht hat, lautete.

Das ist ausführlich zitiert in dem ersten Artikel zum Thema: https://hpd.de/artikel/stephen-fry-anzeige-wegen-blasphemie-14390

Kay Krause (nicht überprüft)

Mi. 10 Mai 2017 - 07:09

Bleiben wir nur mal bei Irrland: dort haben sich über Jahrzehnte Protestanten und Katholiken gegenseitig die Köpfe eingeschlagen, weil jede der beiden Parteien Machtansprüche hatte, weil jede der beiden Parteien der Meinung war, dass die anderen zwar auch an den einen allmächtigen (gütigen?) Gott, aber eben nicht richtig glaubten. Nicht anders ist es im zerstrittenen Islam. Und nun kommt einer daher und macht die Menschen auf diesen Blödsinn aufmerksam, den sie da verzapfen, natürlich ein Atheist, dessen Kopf frei ist von diesem Geisterglauben. Und prompt findet sich jemand, der ihn wegen Blasphemie anzeigt, und es findet sich auch eine Staatsanwaltschaft, die offensichtlich nichts besseres zu tun hat, als dieses "Verbrechen" zu verfolgen.
Mittelalter läßt herzlich grüßen! Eine irre Welt, in der wir zu leben gezwungen sind! Wenn man sich nicht jedes Jahr wieder über die Frühjahrsblüte freuen könnte, wenn's um uns herum letztlich nicht doch ein paar vernünftige Menschen geben würde, mit denen man - bei aller Verschiedenheit - friedlich und mit gegenseitigem Respekt zusammenleben könnte, es wäre nicht zum Aushalten!

H. Dettinger (nicht überprüft)

Mi. 10 Mai 2017 - 17:47

Antwort auf von Kay Krause (nicht überprüft)

Blasphemiegesetze gehören abgeschafft. Aus (mindestens) zwei unmittelbar einleuchtenden Gründen:
1. Wer wirklich an einen "allmächtigen Gott" glaubt, kann doch eigentlich nur beleidigt sein, wenn sich Menschen aufschwingen, diesen zu "beschützen"!
2. Seit dem Anfang der monotheistischen Religionen wird versucht, den "richtigen Gott" mit Hauen und Stechen, Blut, Schweiß und Tränen durchzusetzen. Sollte jetzt mal langsam gut sein!

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Mi. 10 Mai 2017 - 13:23

Atheist Ireland hat recht, die Einstellung des Verfahrens zu bedauern. Die Diskussion über den Paragraphen wird damit wieder unter den Teppich gekehrt und er bleibt als der Klerisei als Waffe erhalten, die sie wie bei uns auch bei Gelegenheit gerne wieder verwendet. Es gibt aber verschiedene Fragen, die sich der Begründung für die Einstellung des Verfahrens auftun:
1. Warum ist die Klerisei an einer Verfolgung nicht interessiert ?
Heißt es doch in der Heiligen Schrift in Ex 22,27 EU im Kontext der Gebotssammlung des Buches Exodus (Ex 20–24): „Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.“ (Quelle. Wikipedia)

2. Warum löst es unter Gläubigen offenbar gar keine Empörung aus, wenn Gott als Monster bezeichnet wird ?

Ich versuche mal eine Antwort: Weil den Gläubigen diese Ansicht bis in die höchsten Hierarchiestufen der Kirchen durchaus plausibel ist. Sie finden keine Lösungen auf das von Fry an drastischen Beispielen aufgezeigte Theodizee-Problem. Ist es nicht blanker Zynismus der Berufsgläubigen, wenn dem entgegen gehehalten wird „Gott ist die Liebe“ oder „der Name Gottes ist Barmherzigkeit“ ?

Man könnte diesen, und auch den deutschen, Blasphemieparagraphen leicht ad absurdum führen, indem man eine Kirche Satans gründet, wie in den USA geschehen. Oder eine Kirche des nicht existierenden Gottes. Damit dreht man den Spiess um, erklärt für „heilig“, was anderen „unheilig“ ist.

Man kann sich in seinem Selbstwertgefühl – was durchaus auch religös sein kann – verletzt fühlen, wenn einem „Respekt“ abverlangt wird für die Unmengen von verheiligten Dingen, Texten, Orten, Personen … Man denke nur aus aktuellem Anlass an die vielen Vorhäute Jesu, an Fatima, das Turiner Grabtuch oder den „Heiligen Vater“.

Sollten die Kirchen nicht ehrlicherweise dafür kämpfen, den Originaltext aus der „Heiligen Schrift“ in die Strafgesetzbücher aufzunehmen : „Wer den Namen des Herrn schmäht, wird mit dem Tod bestraft; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Der Fremde muss ebenso wie der Einheimische getötet werden, wenn er den Gottesnamen schmäht.“
– Lev 24,16 EU
Ist eine lächerliche Geldstrafe von maximal 25.000 € nicht „extrem ausfallend oder beleidigend“ gegenüber dieser „heiligen“ Vorschrift ?

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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