Missbrauchsstudie

Staatsanwaltschaften sollten jetzt die Kirchenarchive beschlagnahmen!

Am 25.09.2018 wurde im Rahmen der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda die Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" offiziell vorgestellt. Das Forschungskonsortium um Prof. Dreßing untersuchte etwa 38.000 Personal- und Handakten aus 27 deutschen Diözesen aus den Jahren 1946 bis 2014 und fand bei ca. 1.670 Klerikern konkrete Hinweise auf die Begehung von Sexualstraftaten. Nach einer ersten Durchsicht der Studie fordert Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), die zuständigen Staatsanwaltschaften auf, die Kirchenarchive der Diözesen zu beschlagnahmen. 

Man stelle sich vor, die Mafia würde einen Bericht veröffentlichen, in dem sie einräumt, in den letzten 70 Jahren eine Vielzahl von Verbrechen begangen zu haben, der Pate entschuldigt sich bei den Opfern, allerdings weigert die Mafia sich, unabhängigen Wissenschaftlern oder gar der Polizei Zugang zu ihren Archiven zu gestatten. Klingt ziemlich lächerlich und natürlich würde die Polizei sofort losmarschieren, um das Mafiaarchiv zu beschlagnahmen. Auch wenn die katholische Kirche nicht die Mafia ist, ist das Verhalten genauso.

Bei dem hier zur Diskussion stehenden Kindesmissbrauch, von dem die Kirche mehr als 6.000 Fälle einräumt, sind sich eigentlich alle einig, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Hier wird so getan, als ginge es bei dem Missbrauch um ein irgendwie geartetes ethisches Problem. In der Schlusserklärung der Bischöfe heißt es u. a.:

"Wir werden mehr als bisher die Begegnung mit den Betroffenen suchen. Für die Aufarbeitungsprozesse, die wir in den Bistümern angehen wollen, brauchen wir die Hilfe der Betroffenen sowie externer Fachleute."

Offenbar zählt die Kirche zu den "externen Fachleuten" nicht die auf Kindesmissbrauch spezialisierten Dezernate von Polizei und Staatsanwaltschaft. Und natürlich bietet die Kirche auch nicht an, alle bisher unbekannten Täter den Ermittlungsbehörden namhaft zu machen.

Die Pflicht der Staatsanwaltschaft, Kindesmissbrauch zu verfolgen

Es geht hier um schwerste Straftaten, die – wie einzelne Tatbestände des § 176 StGB – mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren belegt sind. Und die Kirche hat ja nun nicht etwa nur Strafakten ausgewertet, sondern offenbar ihre eigenen Archive, aus denen sich im Zweifel auch eine Vielzahl von Taten ergab, die (bisher) gerade nicht strafrechtlich verfolgt wurden. Ausdrücklich ist neben der Auswertung von Strafverfahren ab S. 104 der Studie auch von "Tätern" die Rede, offenbar solche, die bisher nicht verfolgt wurden.

Was ein Staatsanwalt zu tun hat, wenn er – selbst aus der Zeitung – von einer Straftat erfährt, die – wie hier – ein Offizialdelikt ist, ergibt sich aus § 152 Abs. 2 StPO, in dem es heißt:

Die Staatsanwaltschaft ist "soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkt vorliegen."

Für ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft ist also nicht erforderlich, dass die Täter schon bekannt sind. Es reicht aus, wenn es "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Straftaten gibt. Wenn aber die Institution Kirche selbst einräumt, dass es Kindesmißbrauch auch in bisher den Verfolgungsbehörden noch nicht bekannten Fällen gegeben hat, dann müssen diese Fälle ermittelt werden.

Alles verjährt?

Allerdings müssen die Straftaten "verfolgbar" sein und da mag der eine oder andere Staatsanwalt auf die Idee kommen, das läge ja alles schon so lange zurück und sei wegen der Verjährung nicht mehr verfolgbar. Ich rechne einmal zurück. Der z. B. im Raum stehende § 176 Abs. 2 StGB, der einen Missbrauch mit Vergewaltigung umfasst (was durchaus im Bericht eingeräumt wurde) hatte schon seit längerem eine einfache Verjährung von 20 Jahren. Damit aber nicht genug. Bis zum 30.06.2013 ruhte die Verjährung bis zum 18. Lebensjahr des Opfers, anschließend bis zum 21. Lebensjahr und ab dem 21.01.2015 bis zum 30. Lebensjahr des Opfers.

Dabei muss man wissen, dass die Verlängerung der Verjährungsfrist immer alle Fälle betrifft, bei denen die Verjährung zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes noch nicht abgelaufen war. Nehmen wir also jemanden, der im Alter von zehn Jahren im Jahre 1985 missbraucht wurde. Dann begann die Verjährung erst im Jahre 1993 und endete – soweit sie nicht zwischenzeitlich unterbrochen wurde – im Jahre 2013. Da hier zumindest ab dem 30.06. allerdings eine längere Zeit des Ruhens (nämlich weitere drei Jahre) und ab dem 21.01.2015 weitere neun Jahre Gesetz sind, kann man davon ausgehen, dass die harten Missbrauchsfälle für Zehnjährige seit 1985 noch verfolgbar sind. Waren die Opfer noch jünger, so geht die Verfolgbarkeit sogar noch weiter zurück. Ginge es um weniger schwerwiegende Delikte dürften diese immer noch mindestens ab 2000 verfolgbar sein.

Und wer denkt, es könnte dann ja jetzt mit der Verjährung knapp werden, sollte wissen, dass allein die Mitteilung der Einleitung des Strafverfahrens an mögliche Täter bereits zu einer Unterbrechung der Verjährung führt und damit zu einer Verlängerung um weitere 20 Jahre oder bei leichteren Delikten z. B. um 10 Jahre.

Beschlagnahmen durchführen

Wenn nun klar ist, dass Hinweise auf derartige schwerste Straftaten sich in den Archivbeständen der einzelnen Diözesen befinden, so ist es eigentlich selbstverständlich, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines bestehenden Anfangsverdachtes derartiger Taten Beschlagnahmebeschlüsse beantragt und anschließend die Archive selbst auswertet oder auswerten lässt. Und gegenüber der Staatsanwaltschaft gilt natürlich auch keinerlei Datenschutz. Die Staatsanwaltschaften müssen die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen bei den Diözesen anfordern. Mögliche Verjährungen zwingen auch zu schnellem Handeln. Ob und in welchen Fällen vielleicht tatsächlich Verjährung eingetreten ist, wird man abschließend erst nach Auswertung der Archive feststellen können.

Wie weit staatsanwaltschaftliche Befugnisse in diesem Zusammenhang reichen können, hat z. B. das Amtsgericht Halle in einem Beschluss aus dem Jahre 2007 deutlich gemacht, in dem es für rechtmäßig gehalten hat, sämtliche Kreditkartenunternehmen in der Bundesrepublik anzuschreiben, um festzustellen, ob dort Transaktionen vorgenommen wurden, die Hinweise auf die Beteiligung an einem Kinderpornoring enthielten. Legt man diese Maßstäbe zugrunde und berücksichtigt man, dass insbesondere der schwere Missbrauch von Kindern erheblich höher bestraft ist als die Verbreitung von Kinderpornografie, so gibt es keinen Grund für die Staatsanwaltschaft, hier nicht durchzugreifen.

Auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weist in diese Richtung. Am 27. Juni 2018 entschied die 3. Kammer des Zweiten Senats, dass die Anordnung der Durchsuchung des Münchener Büros der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day und die Bestätigung der Sicherstellung der dort aufgefundenen Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Anlässlich eines in den USA geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen hatte die Volkswagen AG die internationale Rechtsanwaltskanzlei Jones Day im September 2015 mit internen Ermittlungen, rechtlicher Beratung und der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt. Zum Zwecke der Sachaufklärung sichteten die Rechtsanwälte von Jones Day innerhalb des Volkswagen-Konzerns eine Vielzahl von Dokumenten und führten konzernweit Befragungen von Mitarbeitern durch. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht München die Durchsuchung der Münchener Geschäftsräume der Kanzlei Jones Day an. Bei der Durchsuchung am 15. März 2017 wurden zahlreiche Aktenordner sowie ein umfangreicher Bestand an elektronischen Daten mit den Ergebnissen der internen Ermittlungen sichergestellt.  

Was im Rahmen der Durchführung von Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges und strafbarer Werbung erlaubt ist, muss erst recht bei Vorliegen des Verdachts des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern erlaubt sein.

Verwunderlich ist im Übrigen auch, dass diejenigen aus den Parteien mit dem großen C, die sich sonst mit der Devise "Null Toleranz" geradezu überschlagen, offenbar ausnehmend viel Toleranz gegenüber den christlichen Kirchen haben. Wie sagte der NRW-Innenminister Reul am 27.9.2018 im WDR so schön:

"Rechtsbruch ist Rechtsbruch. Und die Polizei kann nicht zulassen, dass an irgendeiner Stelle irgendeiner, ob rechts ob links, ob Ausländer oder Inländer, ob Mann oder Frau, Recht bricht."

Und das gilt natürlich auch für die  Katholische Kirche und deren Beschäftigte.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog "Die Schneeflocke" der Kanzlei Schön und Reinecke

Kommentare (19)

Olaf Gierhake (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 10:37

Herr Reinecke, super, dass es Sie und das Institut für Weltanschauungsrecht gibt. Wir müssen jetzt alle hartnäckig "dranbleiben", sonst werden diese Themen, wie bislang immer, von der Kirche ausgesessen.

Sind eigentlich Staatsanwälte, die sich jetzt immer noch nicht angesprochen fühlen, und das dürften viele sein, irgendwie unter dem Titel "Vernachlässigung von Amtspflichten" o. ä. belangbar?

Bedarf es irgendwelcher dezentralen Aktivitäten von Bürgern vor Ort, um jeweils den Ball unaufhaltsam ins Rollen zu bringen?

Musterbriefe, Musteranzeigen, irgendwas?

Kann ich irgendwo konkret helfen?

Alle Humanisten können diese Aktion unterstützen!

Die größte Gefahr droht dadurch, dass die „katholischen“ Staatsanwaltschaften auf Verjährung setzen und aktuelle Fälle sehen wollen. Es wäre daher wünschenswert, wenn es eine zentrale humanistische Anlauf- und Sammelstelle für Opfer der Kirche geben würde, die die aktuellen Fälle bündelt und der Staatsanwaltschaft präsentieren kann. Anonymität wird gewährleistet.

Hierfür ist Werbung notwendig, damit alle Opfer dies erfahren! Jeder einzelne Humanist kann sich engagieren und vor den Kirchen und Schulen Werbung machen, denn jedes ehemalige und aktuelle Opfer kann so dazu beitragen, dass es keine zukünftigen Opfer mehr geben wird.

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 12:07

Wir sind entsetzt und wir werden für die Opfer beten! Reicht doch, oder hat sich der Boss da oben entsetzt gezeigt? Warum wir und nicht er? Phh!

Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 12:33

Ich würde gern die Liste der katholischne Würdenträgen sehen, die Verantwortung für diesen Skandal übernommen haben und zurückgetreten sind. Und an der Spitze der Liste sollte natürlich H. Marx stehen.
Dis Staatsanwaltschaft wird mit Sicherheit eine gute Ausrede finden, warum sie bis jetzt nichts getan hat und in der Zukunft auch nichts tun wird. Z.B. wenig Personal.

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 12:36

Hoffentlich hält uns Rechtsanwalt Eberhard Reinecke weiterhin auf dem Laufenden, vor allem auch wenn nichts geschieht.

Andreas Engmann (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 13:41

Welche Staatsanwaltschaft ist eigentlich hier zuständig? Ist das die jeweilige Staatsanwaltschaft, in deren Bereich die mutmaßliche Straftat begangen wurde? Dann müssten unzählige Staatsanwaltschaften die Unterlagen anfordern.
Oder haben wir es hier vielmehr mit organisierter Kriminalität zu tun, wodurch die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren an sich ziehen und zentral für alle Fälle ermitteln kann?

Auf Basis der Veröffentlichung und eingestandenen Missbrauchfälle in 27 einzelnen Bistümern halte ich es für ggfs. sinnvoll, Anzeigen bei den lokalen Staatsanwaltschaften einzureichen. Ich habe Samstag eine Strafanzeige auf sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen gegen das Bistum Köln sowie Vertuschung schwerer Straftaten gegen Kardinal Woelki bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestellt.

Kay Krause (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 19:28

"Staatsanwaltschaften sollten die Kirchenarchive beschlagnahmen!"
Ja, sehr gute Idee! Und zwqr nicht erst nach langwieriger Diskussion, und dann womöglich auch noch mit vorheriger Anmeldung?! Nein, sofort und unangemeldet, und zwar ! in Form einer bundesweiten Razzia! Die reißwölfe stehen in jedem Kirchenbüro schon bereit, und ein Feuerzeug läßt sich auch überall auftreiben.
Ich frage mich nur, wieso darauf nicht schon viel früher jemand gekommen ist? Es kann doch wohl nicht sein, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften genau so eng mit dem Klerus verflochten sind, wie der Rest des Staates?!

diese Vermutung liegt nahe, da bei einem Normalbürger von dem bekannt wird, dass er ein Kind missbraucht hat sofort die Polizei im Hause ist und alles durchsucht und den Computer beschlagnahmt. Da wird offensichtlich mit zweierlei Mass gemessen, auch Pfaffen haben Computer und man sollte sich nicht wundern, was da alles auf der Festplatte ist. Wir alle sollten diese Missstände nicht länger dulden und die Verantwortlichen zwingen zu handeln.
Schreibt an alle Politiker ob Kommunal oder Landes oder Bundespolitik, lasst nicht nach und verbreitet eure Meinung wo immer es geht damit im Mainstream die Themen ständig präsent sind. Es wäre doch gelacht, wenn die Mehrheit sich nicht gegen diesen Klüngel durchsetzt. Die Wurzel allen Übels sind die Religionen weltweit, erst wenn die Menschheit dies überwunden hat sind wir in Frieden vereint und können unsere gesamten Kräfte darauf fokussieren diesen Planeten zu erhalten.

ES GIBT KEINEN PLAN(et)B

Dr. Ingeborg Wirries (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 19:38

Aktuell;28.9.2018: Chilenische Justiz ermittelt wg. Mißbrauch durch chilenische Geistliche:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/chile-papst-versetzt-priester-wegen-missbrauchs-in-den-laienstand-a-1230711.html

Toll! Die chilenische Justiz traut sich was! Und was traut sich die deutsche Justiz???

Edgar Schwer (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 21:07

Den Autoren der Studie wurde kein Zugang zu Originaldokumenten in den Kirchenarchiven erlaubt. Daher konnten die Wissenschaftler ihre Erkenntnisse nicht den einzelnen Diözesen und den verantwortlichen Bischöfen zuordnen. Die Namen der Bistümer, in denen Akten manipuliert und vernichtet wurden blieben geheim. Hier hat also ein dysfunktionales System sich selbst analysiert. Erwarten die buntgewandeten Herren jetzt etwa noch Applaus? Den von Marx behaupteten Wendepunkt hat der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes Wilhelm Rörig nicht erkennen können. Die Opferinitiative „Eckiger Tisch“ zeigte sich „fassungslos“ über die „dürftigen Ankündigungen“. Ähnlich äußerte sich die Laienbewegung „Wir sind Kirche“. Persönliche Konsequenzen amtierender Bischöfe hielt Marx auf Nachfrage für keine angemessene Reaktion. Leider interessiert sich kein namhafter Politiker für den Straftatbestand der Strafvereitelung im großen Stil, wie ihn die RKK begangen hat.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 22:32

"Auch wenn die katholische Kirche nicht die Mafia ist, ist das Verhalten genauso."
Exakt; ebendeshalb: Pfaffia.
Und die würde den Teufel tun (sic!) und ihre Archive beschlagnahnmen lassen...

Kay Krause (nicht überprüft)

Sa. 29 Sep 2018 - 13:12

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Lieber Hans Trutnau! Ab welchem Stadium stellt eine Organisation denn eine Mafia dar? Wenn sie sich so verhält wie eine Mafia? oder gibt's da noch andere Kriterien?

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Sa. 29 Sep 2018 - 18:37

Antwort auf von Kay Krause (nicht überprüft)

@ Kay Krause am 29. September 2018 - 13:12 … Ab welchem Stadium stellt eine Organisation denn eine Mafia dar? …
Soll das eine bewusste Ablenkung von anstehender Problematik sein? Namensgebung von verbrecherisch operierend zu nennenden Organisationen dürfte wohl als überflüssig angesehen werden. Alleine das Wirken ist entscheidend; und das ist in vorliegendem Fall eindeutig.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Sa. 29 Sep 2018 - 22:26

Antwort auf von Kay Krause (nicht überprüft)

2 x Mafia, Kay Krause? Verstehe ich nicht. Ich zitierte 1 x Mafia, schrieb ansonsten aber über Pfaffia.

Fritz Wunderlich (nicht überprüft)

So. 30 Sep 2018 - 06:00

Unabhängig von Verjaehrungsfristen, ist nicht das gegenwärtige Wissen, dass ein Missbrauchstaeter nach Bekanntwerden eines Missbrauchs in eine andere Pfarrei versetzt wurde und in seiner Funktion als Priester wieder mit Kindern "in Beruehrung kommt" ausreichend dafuer, dass die Staatsanwaltschaft einen Prozess einleitet gegen den Personalchef (Generalvikar) und dessen Vorgesetzten (Bischoff/Kardinal), die nachweislich den Taeter in seiner Position wider besseren Wissens walten lassen und damit selbst zu Mitwissern/Straftaetern werden?

Edgar Schwer (nicht überprüft)

Mo. 1 Okt 2018 - 09:39

Natürlich haben die katholischen Kirchenoberen so wie sie es auf der ganzen Welt tun, diese Fälle von Missbrauch an Schutzbefohlenen vertuscht. Und warum? Weil sie alle tief in diesem widerlichen Sumpf mit drinstecken. Dieses scheinheilige, bigotte Verhalten des Klerus zieht sich wie ein roter Faden durch die katholische Kirchengeschichte. Wurde ein Dorfpfarrer der im Religionsunterricht die Kinder durchprügelte jemals belangt? Wurde ein einziger dieser „Nächstenliebe – Prediger“ zur Rechenschaft gezogen, wenn evangelische Flüchtlingskinder in den katholischen Bekenntnisschulen in schlimmster Weise diskriminiert wurden? Selbst Kriegswaisen wurde von den Pfarrern kein Verständnis entgegengebracht. Meine „Prügel“ Schulzeit in den fünfziger Jahren in einer saarländischen katholischen Volksschule habe ich nie vergessen. Indoktrinierte fanatische Eltern standen auf der Seite der Prügelpfarrer.

Bis heute halten Diözesen diesbezügliche Akten immer noch unter Verschluss. Wenn Verbrecher bewusst von einer Institution geschützt werden, liegt ein organisiertes Verbrechen vor das mit dem Gebaren der Mafia gleichzusetzen ist. Am 3. Oktober wird bei der Einheitsfeier in Berlin den Oberpfaffen in einem ökumenischen Gottesdienst wiedermal eine ganz große Bühne geboten, leider.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Mo. 1 Okt 2018 - 15:25

Hallo Herr Reinicke,
"Und das gilt natürlich auch für die Katholische Kirche und deren Beschäftigte."
Sind Sie sich da so sicher? Für Beschäftigte der RKK mag das gelten, aber Priester und Mönche können doch von der Kirche selbst "zur Verantwortung gezogen" werden, z.B. in einem Kloster, in dem sie ihre Zeit mit "Beten und Buße tun" verplempern dürfen. Oder irre ich mich da?

Ralf Aust (nicht überprüft)

Di. 6 Nov 2018 - 15:39

Antwort auf von Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen auch die Tatsachen ins Auge sehen, dass der Inhalt aller Akten die in der Katholische Kirche Archeviert nicht von Priestern und Nonnen geschrieben sind, sondern eindeutig von Ämtern und Behörden.

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