Gesundheit

Tötungen in Krankenhäusern

Der Fall Niels H. erschütterte 2005 Deutschland: Der Krankenpfleger soll von 1999 bis 2005 bis zu 43 Morde in Krankenhäusern in Delmenhorst und Oldenburg begangen haben – die größte Mordserie Deutschlands, doch abgetan als ein Einzelfall. Der Mediziner Prof. Dr. Karl H. Beine und die Journalistin Jeanne Turczynski zweifeln dies an – und veröffentlichen nun das Buch "Tatort Krankenhaus – Wie ein kaputtes System Misshandlungen und Morde an Kranken fördert".

Abwasseraufbereitungsanlage in Schiffdorf

Abwassernutzung stinkt nicht zum Himmel

2,4 Milliarden Menschen haben weltweit keinen Zugang zu Sanitäranlagen, 2012 starben 824.000 Menschen an verdrecktem Trinkwasser: In weiten Teilen der Welt ist die Trinkwasserversorgung eine Katastrophe. Dies offenbart am Weltwassertag (22. März) der heute erschienene UN-Wasserbericht der UNESCO. Die Hoffnungen ruhen nun auf dem Abwasser.

Sturm der Entrüstung von "Lebensschützern" und gegen sie

Unerträglich leidenden Patienten, denen keine lindernde Therapie mehr helfen kann, ist höchstinstanzlich ein neuer möglicher Weg zum Suizid eröffnet worden. Im O-Ton berichtet das heute journal des ZDF vom 3. März dazu: "Schwerkranke haben in extremen Ausnahmefällen das Recht auf tödliche Medikamente. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestern hat heftige Reaktionen ausgelöst."

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Es gibt noch Richter in Deutschland

Der 2. März 2017 dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen: An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die entscheidende Bresche in eine heftig verteidigte mittelalterliche Phalanx von Scheinheiligkeit, Ignoranz, Macht- und Finanzgelüsten geschlagen. Dadurch eröffnet sich Schwerstkranken in Deutschland ein Lichtblick, ihr Leben dann, wenn es ihnen zu schwer geworden ist, schmerzlos und endlich ohne eine beschwerliche Reise ins Ausland beenden zu können.

Bahnbrechendes Suizidhilfeurteil oder praxisferne Ausnahmeregelung?

Unheilbar Schwerstkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung, wie das in der Schweiz dazu gebräuchliche Mittel Natrium-Pentobarbital (Nap). Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter machten verfassungsrechtliche Gründe geltend und verwiesen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht – dies könnte Auswirkungen auf die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den rigorosen § 217 StGB haben. 

Armut und Ignoranz - die zwei großen Impfgegner

29 Kinder sind in Duisburg an Masern erkrankt. Betroffen sind vor allem Kinder von Zuwanderern aus Südosteuropa. Doch weil die Duisburger Bevölkerung nicht ausreichend geimpft ist, könnten schnell weitere Menschen an Masern erkranken. Aber auch in Regionen wie dem Kreis Coesfeld ist der Impfschutz nicht ausreichend.

Das Recht auf die eigene Entscheidung

Im Zuge des Ende 2015 verschärften Strafrechts (§ 217) sowie der Verbotsnorm § 16 Satz 3 der Musterberufsordnung (MBO) kommt das umfassende Kompendium der straf- und standesrechtlichen Regelung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid passend. Die mit Summa cum laude ausgezeichnete Promotionsarbeit stellt eine umfassende Faktensammlung dar und bietet eine wertvolle Argumentationshilfe für die komplizierte Materie.