Großbritannien

Islamophobie-Definition bedroht freie Meinungsäußerung

Auch die Universität Edinburgh hat die umstrittene Islamophobie-Definition in ihr Regelwerk übernommen.

21 britische Universitäten haben eine Islamophobie-Definition in ihr Regelwerk übernommen, die laut Regierung die Meinungsfreiheit einschränkt und gegen das Gleichstellungsgesetz verstößt. Die britische National Secular Society (NSS) warnt vor einer Einschränkung von Forschung und Lehre.

Eine von acht britischen Universitäten läuft Gefahr, die freie Meinungsäußerung in Hinblick auf den Islam zu unterdrücken, indem sie eine umstrittene Definition von "Islamophobie" in ihren Regeln verankert hat, warnt die National Secular Society.

Untersuchungen der NSS haben ergeben, dass von den 166 britischen Universitäten 21 die von der All Party Parliamentary Group (APPG) on British Muslims formulierte Definition von "Islamophobie" verwenden. Diese definiert "Islamophobie" als "eine Art von Rassismus, der sich gegen das Ausdrücken des Muslim-Seins oder des vermeintlichen Muslim-Seins richtet". Die Regierung lehnte die Definition 2019 ab, da sie die Meinungsfreiheit einschränke und gegen das Gleichstellungsgesetz verstoße.

Zu den Universitäten, die die APPG-Definition verwenden, gehören die Universitäten von Edinburgh, Nottingham und Loughborough sowie das Imperial College London. Die Universität Bournemouth und die Universität Suffolk verwenden andere Definitionen von "Islamophobie", die ebenfalls die Kritik an "islamischen Traditionen und Praktiken" oder einfach am "Islam" einschränken.

Definition von Islamophobie sorgt für Verhinderung von Kritik am Islamismus

Verfechter der freien Meinungsäußerung haben immer wieder davor gewarnt, dass die Definition eine Gefahr für die Bemühungen zur Bekämpfung von antimuslimischem Fanatismus sowie für die Meinungsfreiheit und die akademische Freiheit darstellt, da sie legitime Kritik an der Religion mit Hass gegen einzelne Muslime vermenge.

Als Beispiele für Islamophobie nennt die APPG die Behauptung, dass "Muslime den Islam mit dem Schwert verbreiten oder Minderheitengruppen unter ihre Herrschaft bringen". Wissenschaftler sind sich jedoch einig, dass der Islam historisch gesehen zum Teil durch militärische Eroberung verbreitet wurde. Außerdem sind nicht-muslimische Minderheiten in islamischen Theokratien auch heute noch in der Regel untergeordnet. Dennoch hat die APPG diese "Symbole und Bilder" als mit "klassischer Islamophobie" verbunden bezeichnet.

In dem APPG-Bericht, in dem die Definition ausgeführt wird, heißt es auch, dass Kritik am Islamismus – einer extremistischen politischen Ideologie, die auf dem Islam basiert – als konstitutiver Bestandteil der "Islamophobie" betrachtet werden kann.

Zu den Organisationen, die Institutionen zur Übernahme der APPG-Definition gedrängt haben, gehören der Muslim Council of Britain (MCB) und das Muslim Engagement and Development (MEND). Die Regierung hat seit 2009 ein Verbot der Zusammenarbeit mit dem MCB verhängt, weil sie Bedenken wegen der Verbindungen der Organisation zum Extremismus hat. Das Verbot wurde eingeführt, nachdem der damalige stellvertretende Generalsekretär des MCB die 'Istanbuler Erklärung' unterzeichnet hatte, in der zu Angriffen auf Schiffe der Royal Navy aufgerufen wurde, die eine UN-Waffenblockade gegen den von der Hamas regierten Gazastreifen durchsetzten.

Mitarbeiter und Freiwillige des MEND, darunter auch Mitglieder der Führungsriege, wurden ebenfalls beschuldigt, Verbindungen zum Extremismus zu unterhalten. Dazu gehören die Legitimierung der Tötung britischer Truppen im Irak, die Förderung antisemitischer Verschwörungen und die Verharmlosung von Terroranschlägen.

Universitäten sind gesetzlich verpflichtet, die Redefreiheit und die akademische Freiheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Im Jahr 2020 hat die Universität Bristol ein Modul über Menschenrechte gestrichen, nachdem ihr Dozent Prof. Steven Greer fälschlicherweise der "Islamophobie" bezichtigt wurde. Das Modul beinhaltete eine Diskussion über das Attentat auf Charlie Hebdo und die traditionelle Todesstrafe für "Blasphemie" im Islam.

Zu den Kritikern der APPG-Definition von Islamophobie gehören prominente Muslime. Der Abgeordnete Khalid Mahmood, das dienstälteste muslimische Mitglied des Parlaments, bezeichnete die APPG-Definition als "de facto eine islamistische Charta, um Kritik am Islamismus zu unterbinden". Sara Khan, unabhängige Beraterin der Regierung für sozialen Zusammenhalt, kritisierte ebenfalls das "enge Verständnis von 'Muslimsein'" der APPG, das "diejenigen Muslime außen vor lässt, die aufgrund der Art und Weise, wie sie ihr Leben leben oder ihre Religion praktizieren, kein 'Muslimsein' haben, das andere Muslime akzeptabel finden".

NSS: Islamophobie-Definition "schränkt die freie Meinungsäußerung ein und erstickt die freie Forschung"

Stephen Evans, Geschäftsführer der NSS, sagte: "Die weite Verbreitung dieser Islamophobie-Definition an britischen Universitäten zeigt, dass Institutionen, die eigentlich an vorderster Front für die Meinungsfreiheit eintreten sollten, diese nicht achten. Die Anwendung dieser vagen Definition birgt eindeutig die Gefahr, dass kritische Diskussionen oder Debatten über den Islam als beleidigend oder hasserfüllt eingestuft werden. Die Auffassung, dass das Ansprechen von Bedenken im Zusammenhang mit dem Islam mit Islamophobie gleichzusetzen ist, schränkt die freie Meinungsäußerung ein und erstickt die freie Forschung, die für das Funktionieren und den Zweck einer Universität von grundlegender Bedeutung sind. Die Ressentiments, die dadurch entstehen, können auch die Bemühungen untergraben, gegen antimuslimische Vorurteile vorzugehen. Die Universitäten sollten sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung der Meinungsfreiheit und der akademischen Freiheit bewusst sein und die Annahme dieser Definition dringend überdenken."

Erstveröffentlichung auf der Website der britischen National Secular Society (NSS). Übersetzung aus dem Englischen und Übernahme mit freundlicher Genehmigung.
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Kommentare (5)

Helmut Lambert (nicht überprüft)

Mi. 20 Dez 2023 - 16:02

Ich finde die Ausführungen überfällig aber zu defensiv. 1. Ist der Islam eine kulturelle Erscheinung und eine Kritik hat damit, anders als bei genetisch festgelegten Erscheinungen, nichts mit Rassismus zu tun. 2. Islamophobie beleidigt von vorneherein den Kritiker des Islam, weil sie diesem eine Nervenkrankheit unterstellt und vom Objekt der Kritik ablenkt. Das kritische Argument wird nicht mehr an den Tatsachen gemessen sondern mit dem Stempel krankhafter Voreingenommenheit versehen.
3. Es ist mir unverständlich, dass dieser Begriff sich überhaupt etablieren konnte. Das ist bereits der Sieg des islamischen Fundamentalismus über naive Europäer in den Medien.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 21 Dez 2023 - 14:14

Antwort auf von Helmut Lambert (nicht überprüft)

@ Helmut Lambert: Vielen Dank für diesen aufklärenden Kommentar, sie haben absolut recht mit ihrer Aussage, eine Phobie ist eine Nervenerkrankung und sollte nicht in Zusammenhang mit den durchschaubaren Zielen des Islam benutzt werden.
Man plappert eben ohne näher nachzudenken der Terminologie des Islam nach und diese
freuen sich über unsere Dummheit.
Dies gilt aber auch für das Wort Homophobie, unter der der Islam anscheinend leidet.

Helmut Lambert (nicht überprüft)

Sa. 23 Dez 2023 - 17:28

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Besteht da nicht ein wesentlicher Unterschied? Wenn Homophobie als die entschiedene Ablehnung der Homosexualität aus moralischen Gründen bezeichnet, bezieht er sich auf eine genetische Disposition, die eben nicht wie der Glaube kulturell bedingt ist und deshalb nicht moralisch bewertet werden darf. Sie ist damit tatsächlich eine Eigenschaft des homophoben Subjekts und nicht eine Einstellung zu einer kulturellen Erscheinung. In beiden Fällen vernebeln die Begriffe die Sachverhalte. Und ich verstehe auch nicht warum jemand als homophob abgetan wird, ohne darauf hinzuweisen, dass die Evolution, oder der liebe Gott (Kath. Kirche) ihn so disponiert erschaffen hat und das zu akzeptieren ist.

A.S. (nicht überprüft)

Do. 21 Dez 2023 - 12:46

Die "All Party Parliamentary Group (APPG) on British Muslims" darf wohl als islamistische Lobby-Organisation eingestuft werden.
Wenn Universitäten sich Meinungen von Lobby-Organisationen zu eigen machen ist das mehr als bedenklich. Man fragt sich unwillkürlich: Waren die Universitätsleitungen womöglich käuflich?

Mir sind die Atheisten zu schwach und feige aufgestellt: Haltet doch einfach dagegen mit: "Religion war schon immer und ist bis heute Menschenwerk!"

Oder: "Die verehrten Götter von einst sind die falschen (d.h. erfundenen) Götter von heute. Die verehrten Götter von heute sind die falschen (d.h. erfundenen) Götter von morgen."

Johannes (nicht überprüft)

Mo. 25 Dez 2023 - 16:42

"In dem APPG-Bericht, in dem die Definition ausgeführt wird, heißt es auch, dass Kritik am Islamismus – einer extremistischen politischen Ideologie, die auf dem Islam basiert – als konstitutiver Bestandteil der "Islamophobie" betrachtet werden kann."

Da mich diese Aussage erstaunt hat, habe ich den APPG-Bericht heruntergeladen und nachgeschaut. Die Stelle ist wohl dadurch zu identifizieren, dass das Wort "constitutive" vorkommt. Die obige, zitierte Aussage basiert vermutlich auf einem Interpretations- oder Übersetzungsfehler. Mit "anti-islamism" ist in dem Kontext wohl nicht Kritik am Islamismus gemeint, sondern Antiislamismus="Anti-Islam"-Ismus, und im entsprechenden Absatz geht es darum, dass dieser nicht klar von "Anti-Muslim"-Ismus zu trennen sei und beide Bestandteile von Islamophobie seien. Synonym werden auch die Begriffe "anti-Islam hatred" und "criticism against Islam" verwendet; diese Gleichsetzung kann man kritisieren, aber es geht nicht um Kritik an "Islamismus". Islamismus scheint im Text nicht vorzukommen außer in Kontexten, wo es darum geht, dass Muslime empfinden, dass sie zu Unrecht mit Urhebern islamistischen Handlungen gleichgesetzt werden.

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