Der bfg Bayern spricht mit Gülden Hennemann über ein mögliches Verbot des „Kinderkopftuchs“

„Kinderkopftuch“: Zwischen Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und Kindeswohl

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern veröffentlicht achtmal im Jahr die Sendung „Menschsein“. Die Sendungen werden von BR 2 innerhalb des Formats „Positionen“ ausgestrahlt. An diesem Sonntag um 6:45 Uhr erscheint die neueste Folge.

Gülden Hennemann

In dieser Sendung widmet sich der bfg Bayern der emotional besetzten Frage nach einem möglichen Verbot des „Kinderkopftuchs“. Wer sich dafür ausspricht, sieht sich häufig mit Vorwürfen konfrontiert: Ist das islamfeindlich? Ist das eine rechte Position? Doch worum geht es bei dieser Forderung tatsächlich – und ist das in Bayern überhaupt ein Thema?

Gülden Hennemann, ehemalige Mitarbeiterin beim bayerischen Verfassungsschutz, ist die aktuelle Leiterin der Zentralen Koordinierungsstelle und der Operativen Einheit Extremismusbekämpfung im bayerischen Justizvollzug. Zudem ist sie Mitglied des neu gegründeten Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung beim Bundesinnenministerium. Instagram Gülden Hennemann

Ein „Kinderkopftuch“-Verbot richtet sich nicht gegen erwachsene Frauen und ihre freie Entscheidung über Kleidung, sondern ausschließlich gegen das Tragen des Kopftuchs durch Kinder und Jugendliche in öffentlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bis zum Alter von 14 Jahren. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren unter anderem mit Gleichberechtigung, einem diskriminierungsfreien Klassenzimmer und der Frage, ob Kinder bereits in jungen Jahren durch Kleidung religiös oder geschlechtlich markiert werden sollten.

Die Forderung wird zwar auch von rechten politischen Kräften erhoben, die ihre Argumente jedoch aus anderen Motiven ableiten. Feministinnen, Menschenrechtlerinnen und säkulare Akteure begründen sie hingegen vor allem mit dem Schutz von Mädchen und ihrer gleichberechtigten Teilhabe an Bildung.

Als Weltanschauungsgemeinschaft, die sich an den Grundsätzen von Aufklärung und Humanismus orientiert, unterstützt auch der bfg Bayern die Forderung nach einem Verbot des „Kinderkopftuchs“ bei Mädchen unter 14 Jahren in öffentlichen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Dass bereits Mädchen im Kindergarten- und Grundschulalter mit Kopftuch in die Einrichtung kommen, ist in Bayern bislang seltener zu beobachten als beispielsweise in Berlin oder Nordrhein-Westfalen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass dieses Phänomen in Metropolregionen und Ballungsräumen häufiger auftritt als in ländlichen Regionen.

Auch wenn Bildung in Deutschland Ländersache ist, tritt der bfg Bayern hier für eine bundeseinheitliche Regelung ein, da dieses Thema unmittelbar Menschenrechte betrifft – konkret das Recht auf Gleichstellung der Geschlechter und das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Bildung.

Mit Gülden Hennemann spricht hier eine interne wie externe Expertin. Die liberale Muslimin ist Leiterin der Zentralen Koordinierungsstelle Operative Einheit Extremismusbekämpfung im bayerischen Justizvollzug und beschäftigt sich auch beruflich intensiv mit diesen Fragestellungen. Mit dem Moderator Nikolai Eiser sprich sie über Religion, Freiheit, Gleichberechtigung und die Frage, wie eine offene Gesellschaft mit solchen Konflikten umgehen kann.
Was vielen möglicherweise neu sein könnte: Auch wenn aus humanistischer Sicht die Umsetzung von Menschenrechten niemals davon abhängig sein darf, was religiöse Schriften oder deren Auslegungen dazu sagen, wird eine Diskussion darüber durch die Interviewpartnerin bereits im Keim entschärft. Sie legt dar, dass das Tragen eines Kopftuchs keineswegs eine Vorschrift ihrer Religion sei – erst recht nicht für Kinder.

Vielmehr stellt sie es als wertvollen Beitrag für ein gutes gesellschaftliches Klima dar, wenn sich Kinder für die wenigen Stunden, die sie gemeinsam in Schule oder Kindergarten verbringen, unabhängig von ihrem familiären Hintergrund als Gleiche unter Gleichen begegnen können. Den Rest des Tages könne jeder und jede nach eigenem Ermessen privat verbringen und sich dort kleiden, wie er oder sie möchte.

Die ganze Sendung kann man am Sonntag, 02.08.2026, 6:45–7:00 Uhr auf BR 2 anhören.
Die Sendungen bei BR 2 und gelegentlich auch ausführlichere Interviews sind in der Mediathek des bfg Bayern sowie auf Spotify und Apple Podcasts unter dem Titel „Menschsein – der Podcast des bfg Bayern“ nachzuhören.

Zum Weiterlesen:
Umfrage von Terre des Femmes: Schule als Raum für gleichberechtigtes Lernen – frei von patriarchaler Kontrolle“. Vorstellung der bundesweiten Terre-des-Femmes-Umfrage unter Lehrkräften zum sogenannten Kinderkopftuch 
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel