Millionensubventionen: Ja gern. Transparenz: Bitte nicht.

Die Rechenkünstler vom Kirchentag

Es ist ein ganz großes Rad, an dem da gedreht wird. Immer wieder. Beim jährlich stattfindenden Kirchentag, abwechselnd katholisch und evangelisch, wird für eine fünftägige Veranstaltung ein zweistelliger Millionenbetrag bewegt. So wie auch beim nächsten Evangelischen Kirchentag, der vom 5. bis 9. Mai 2027 in Düsseldorf stattfinden wird. Trotz der mit fast 14 Millionen Euro öffentlich subventionierten Veranstaltung fehlt die öffentliche Transparenz der Mittelverwendung.

Moses mit seinem 11. Gebot unterstützt den DA! beim Unterschriftensammeln
Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) sammelte Unterschriften gegen die städtische Finanzierung des Evangelischen Kirchentags 2027. Immer mit dabei: Moses mit seinem 11. Gebot.

Auf die Beine gestellt wird das von Kritikern als Missionsevent bezeichnete Großereignis von einem gesellschaftsrechtlichen Konstrukt, das aus zwei Vereinen besteht. Einem sogenannten „Mutterverein“ zur Förderung des Deutschen Evangelischen Kirchentags, der bereits seit 1950 besteht. Und einem Durchführungsverein, der für den jeweiligen Kirchentag gegründet und nach Beendigung des jeweiligen Fests abgewickelt wird. 

Wie setzen sich nun die voraussichtlichen Gesamtkosten für die fünftägige Veranstaltung im Mai 2027 in Düsseldorf zusammen, die die Initiative „11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!“ mit 25,8 Millionen Euro beziffert?

Die öffentlichen Subventionen: knapp 14 Millionen Euro

Was weitgehend feststeht, sind die öffentlichen Zuschüsse, die der Kirchentagsverein eingesammelt hat. Auf Nachfrage des hpd rechnet Mario Zeißig, Pressesprecher des Vereins Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT) vor:

„Es sind 4,3 Millionen Zuschüsse plus 1,5 Millionen Sachleistungen seitens der Stadt Düsseldorf, 7 Millionen seitens des Landes NRW und 0,94 Millionen seitens des Bundes. Die Höhe der zur Verfügung stehenden öffentlichen Zuschüsse beträgt also 12,24 Millionen Euro. Hinzu kommen bedarfsorientierte Sachleistungen der Stadt Düsseldorf in Höhe von bis zu 1,5 Millionen. Euro. Diese können nicht einfach addiert werden, da der Wert von Sachleistungen nicht einer realen Belastung des Haushaltes der Stadt Düsseldorf entspricht.“

„Das 11. Gebot“ kommt in seiner Berechnung auf 13,8 Millionen Euro öffentlicher Subventionen. Würden die Sachleistungen in Düsseldorf tatsächlich bei 1,5 Millionen Euro liegen, so wäre die Gesamtsumme in etwa gleich wie vom DEKT berechnet. Interessant ist, dass entgegen früherer Gepflogenheiten der Bund mittlerweile nicht nur 500.000 Euro dazugibt, sondern jedenfalls für die Veranstaltung in Düsseldorf fast eine Million Euro.

Aus der zitierten Übersicht der Kritiker ergibt sich, dass die Staatsquote mit Blick auf die Finanzierung des Kirchentags immer weiter gestiegen ist. Von 39 Prozent im Jahr 2019 in Dortmund auf 45,5 Prozent 2023 in Nürnberg, dann auf 46,9 Prozent 2025 in Hannover auf nunmehr 53,5 Prozent 2027 in Düsseldorf. Der hpd wollte daher vom Kirchentagsverein wissen, wie es kommt, dass die Eigenfinanzierung − sei es durch Mittel der evangelischen Kirche, sei es durch Eintrittspreise oder Sponsoring − im Vergleich zu öffentlichen Subventionen zurückgeht. Pressesprecher Mario Zeißig beantwortet das so: 

„Zuerst möchten wir wiederholt darauf hinweisen, dass der Kirchentag eine von der Evangelischen Kirche unabhängige Organisation ist und die Zuschüsse aus der gastgebenden Landeskirche ebenso wenig als Eigenmittel anzusehen sind, wie jene aus Stadt, Land und Bund. Kirche finanziert sich hier also nicht selbst, sondern unterstützt genau wie die öffentlichen Zuschussgebenden ein Event zivilgesellschaftlich engagierter Christ:innen.“

Die Höhe der Zuschüsse aus öffentlichen und kirchlichen Mitteln habe sich dabei ungefähr parallel und nicht etwa einseitig zu Lasten der öffentlichen Hand entwickelt. Grund für den kleineren kirchlichen Zuschuss 2027 sei die Übernahme weiterer Lasten des Kirchentages durch die gastgebende Landeskirche und die damit veränderte Kostenstruktur. Dass die Kosten steigen, begründet der Sprecher folgendermaßen:

„Ursächlich für den insgesamt erhöhten Zuschussbedarf des Kirchentages sind vor allem die seit der Corona-Pandemie drastisch gestiegenen Kosten im Veranstaltungsbereich insbesondere für Mieten, Veranstaltungstechnik, Lebensmittel, Energie, Dienstleistungen aller Art, die insgesamt deutlich über dem Inflationsniveau und dem damit verbundenen Anstieg der Reallöhne liegen. Trotz Erhöhung der Ticketpreise um rund 50% im Vergleich zu 2019 kann dieser Effekt durch den Kirchentag allein nicht kompensiert werden. Hinzu kommen die deutlich gestiegenen Sicherheitsanforderungen für alle Events im öffentlichen Raum.“ 

Insgesamt sei ein Vergleich zwischen den einzelnen Kirchentagen schwierig, da sich die Kosten jeder Durchführung sehr stark an lokalen Rahmenbedingungen ausrichteten. Zum Beispiel überstiegen die Mieten von Veranstaltungsflächen in Düsseldorf die von Dortmund sehr deutlich.

Einnahmen durch Standvermietungen und Eintrittstickets

Neben den Zuschüssen aus öffentlichen und kirchlichen Mitteln hat der Evangelische Kirchentag auch direkt vor Ort generierte Einnahmen. So gibt es etwa den Markt der Möglichkeiten, auf dem sich diverse Initiativen präsentieren können. Und dabei für die Selbstdarstellung bezahlen müssen. So heißt es auf der Seite des Kirchentags, dass ein 12 Quadratmeter großer Stand 700 Euro kostet, ein 48 Quadratmeter großer Stand 4.520 Euro und ein 96-Quadratmeter-Stand 10.760 Euro. Auch die Besucherinnen und Besucher müssen ins Portemonnaie greifen: Das Fünf-Tage-Ticket schlägt mit 169 Euro (ermäßigt 99 Euro) zu Buche, das Fünf-Tage-Familienticket mit 249 Euro und das Tagesticket mit 49 Euro (ermäßigt 39 Euro). 

5.000 Mitarbeiter helfen für Gotteslohn

Weil diese Einnahmen aus Millionen-Zuschüssen, Standplatzvermietungen und Ticketverkäufen nicht ausreichen, sucht der Kirchentag Arbeitskräfte, die gratis arbeiten. Für Gotteslohn sozusagen. Auf der Internetseite des DEKT heißt es dazu: 

„Die knapp 5000 ehrenamtlichen Helfenden sind eine tragende Säule in der Umsetzung des Kirchentages. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, in den 5 Tagen zu unterstützen: zum Beispiel an einem Infostand, beim Lenken tausender Besuchender oder als Kurier auf einem Zwei- oder Vierrad.“ Wer sich als Interessent für einen solchen Job durch die FAQ klickt und nach einer eventuellen Bezahlung fragt, bekommt die Antwort: „Eine Aufwandsentschädigung können wir leider nicht leisten.“ 

Aber immerhin wird für Quartiere gesorgt, versichert der Kirchentagsverein:

„Helfende werden während des Kirchentages in Gemeinschaftsquartieren, traditionell in sogenannten Helfendenschulen, untergebracht. Das bedeutet, dass circa 12 Helfende gemeinsam in einem Klassenraum auf Isomatten und Feldbetten übernachten. Morgens gibt es in den Gemeinschaftsquartieren Frühstück. Es werden die sanitären Anlagen der Schulen genutzt (meist Gemeinschaftsduschen).“

Damit die Kirche die Schule als letztlich vom Steuerzahler finanzierte Unterkunft kostenlos nutzen kann, fällt dafür der Unterricht aus. Dafür hätten die Schülerinnen und Schüler dann ja aber die Möglichkeit, den Kirchentag zu besuchen. So wird es gar von offizieller Seite der Politik kommuniziert.

Und wie wird abgerechnet?

Angesichts der öffentlichen Millionenförderung wäre das Herstellen von Transparenz von Seiten der Veranstalter freilich eine schöne Sache. Daher wollte der hpd auch vom Kirchentagsverein wissen, ob die Einnahmen und Ausgaben von außen überprüfbar sind. 

Pressesprecher Mario Zeißig verneint das gegenüber dem Humanistischen Pressedienst: „Wir bitten um Verständnis, dass der Kirchentag Details seiner Haushaltsbilanz nicht veröffentlicht, diese aber natürlich gemäß der gesetzlichen Anforderungen den zuständigen Finanz- und Rechnungsämtern vollumfänglich zur Verfügung stellt.“ Der Kirchentag unterliege als Verein nicht der handelsrechtlichen Publizitätspflicht. Die Bilanz von Kirchentagen werde daher nicht veröffentlicht. Die Verwendung aller Zuschüsse erfolge aber gemäß der gesetzlich klar vorgegebenen Verwendungsrichtlinien. Zeißig: „Diese sehen auch eine Prüfung aller Finanzflüsse sowohl durch öffentliche wie kirchliche Rechnungsämter sowie eine vom Kirchentag beauftragte Wirtschaftsprüfung vor.“

Jurist und Bund der Steuerzahler mahnen Transparenz an

Nicht nur die Initiative „Das 11. Gebot“ will die öffentliche Finanzierung und die Intransparenz des Mitteleinsatzes weiter thematisieren. Das macht auch Christian Potrafke. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt ist Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und auch Mitglied im Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!). Der DA! war mit dem von ihm initiierten Bürgerbegehren gegen die städtische Subventionierung des Kirchentags in Düsseldorf nur knapp gescheitert und wird auch im Rahmen des Kirchentags sichtbar auf das Thema aufmerksam machen. Potrafke sagte gegenüber dem hpd, es sei zwar verständlich, dass die öffentliche Hand um Förderung gebeten wird. Allerdings habe diese dann auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen, dass bei öffentlichen Zuwendungen die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden. Auch dürften Zuwendungen nur soweit gewährt werden, als diese notwendig sind, weil Eigen- oder sonstige Drittmittel nicht zur Zielerreichung ausreichen.

Und dann wird Potrafke sehr deutlich: „Wir bezweifeln in höchstem Maße, dass diese Vorgaben bei einem 5-tägigen Event, bei dem Kosten von mehr als 20 Millionen Euro entstehen sollen und bei dem lediglich 100.000 Besucher erwartet werden, den Anforderungen des öffentlichen Haushaltsrechts entspricht.“ Und der Anwalt verspricht: „Selbstverständlich werden wir daher alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Öffentlichkeit zu informieren, ob die Mittel sachgerecht im öffentlichen Interesse aller Bürger eingesetzt wurden.“

Auch der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen mahnt Transparenz an. Auf Nachfrage des hpd sagt Pressesprecherin Bärbel Hildebrand:

„Der Bund der Steuerzahler NRW ist der Ansicht, dass über Fördermittel und ihre Verwendung grundsätzlich Transparenz herrschen muss – unabhängig davon, ob ein Kirchentag gefördert wird, eine Maßnahme zur Stadtgestaltung oder der Fahrradverkehr. Die Steuerzahler müssen erfahren können, wie hoch eine Förderung ist, zu welchen Bedingungen sie erfolgt, ob diese Bedingungen eingehalten und die angestrebten Ziele erreicht werden. Wenn der Kirchentagsverein sich auf das Vereinsrecht beruft, mag das juristisch seine Ordnung haben. Transparenz und Offenheit signalisiert er damit sicherlich nicht.“

Der Bund der Steuerzahler, so betont Hildebrand, sei der Ansicht, dass die Fördergeldgeber prüfen müssen, ob die Fördermittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden. „Sollte das nicht der Fall sein, sollten sie die Mittel, gegebenenfalls anteilig, zurückfordern. Als öffentliche Stellen, die das Geld der Steuerzahler verwenden, sollten es Kommunen, Land und Bund ermöglichen, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.“

Rechnungsprüfer übten bereits Kritik

Die Frage ist, wieso nicht schon seit Jahren und Jahrzehnten öffentliche Geldgeber wie Stadt, Land und Bund ihre großzügigen Zuwendungen daran knüpfen, dass auch die Verwendung der Mittel öffentlich gemacht wird. Immerhin hat der Rechnungshof des Landes Bremen in seinem Jahresbericht 2011 (ab Seite 129) die 7,5-Millionen-Euro-Förderung des damaligen 32. Evangelischen Kirchentags durch das Land kritisiert und gesagt:

„Das Land Bremen hat den Evangelischen Kirchentag mit insgesamt 7,5 Mio. Euro gefördert. Dabei hat das Wirtschaftsressort das Zuwendungsrecht nicht sachgerecht angewendet. Angesichts der Haushaltsnotlage und der zum Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits eingegangenen Verpflichtungen des Landes bleibt auf absehbare Zeit für die Finanzierung vergleichbarer Vorhaben kein Raum.“

Deutlicher noch ist der Jahresbericht des Landesrechnungshofs Hamburg 2016, der zehn Seiten seiner Kritik (ab Seite 534) der Finanzierung des 34. Evangelischen Kirchentags 2013 in der Hansestadt widmete. Darin heißt es:

„Der durchführende Verein hat die ihm gewährten Mittel teilweise nicht im Sinne der Zuwendung verwendet.“ Ein plastisches Beispiel aus dem damaligen Bericht der Rechnungsprüfer ist dies: „Der Verein schaffte aus Zuwendungsmitteln einen Pkw-Kombi der Mittelklasse an. […] Die Weiterverwendung des Pkw nach Ende des Kirchentags in Hamburg diente nicht dem erheblichen Interesse Hamburgs, was Voraussetzung für eine Zuwendung ist. Damit waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung über das Ende des Kirchentags hinaus nicht gegeben.“

Die Hamburger Rechnungsprüfer wurden auch sehr grundsätzlich, als sie sagten:

„Das Selbstverständnis und die interne Organisation des Deutschen Evangelischen Kirchentag e.V. sowie das Nebeneinander von mehreren eingetragenen Durchführungsvereinen in den verschiedenen Städten bei weitgehender Identität der handelnden Personen und das Tätigwerden von Beschäftigten, Geschäftsführungen, Vorstandsmitgliedern bei unterschiedlichen Kirchentagsvereinen an mehreren Orten erschweren die Verwendungsnachweisprüfung. So besteht u. a. das Risiko, dass Aufwendungen und Belege falsch zugeordnet werden. Insgesamt erfordert die Prüfung der Unterlagen zur Feststellung der Mehreinnahmen/Minderausgaben bei einem Projekt dieser Dimension und bei der gewählten Finanzierungsart (Fehlbedarfsfinanzierung) einen hohen Aufwand.“

Doch solcherart Kritik verhallt, die Berichte der Rechnungsprüfer werden abgeheftet. Und der Kirchentag zieht weiter in die nächste Stadt. Erneut fließen ein Jahr später die Millionen von Stadt, Land und Bund. Finanziert auch von den konfessionsfreien 48 Prozent der Bevölkerung, die nicht mal erfährt, wie ihr Steuergeld konkret ausgegeben wird. Oder was am Ende übrig bleibt und wohin gegebenenfalls nicht ausgegebene Gelder fließen. Die Kritiker, insbesondere diejenigen, die mit dem christlichen Event wegen ihrer Kirchenferne nichts zu tun haben wollen, dieses aber über ihr Steuergeld gezwungenermaßen mitfinanzieren, werden angesichts der Intransparenz auf eine Disziplin verwiesen, in der sie nicht geübt sind − auf das Glauben. Gleichzeitig werden die Bürgerinnen und Bürger zum Sparen angehalten. So wird der Rat der Stadt Düsseldorf Mitte Dezember massive Kürzungen unter anderem im Sozial- und Kulturbereich beschließen. Die Millionenhilfe für den Kirchentag indes bleibt unangetastet.„

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