Landesregierung will Rechtsbruch nicht abhelfen
BERLIN. (hpd) Nicht nur in Schleswig-Holstein sind die Kirchen von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit, selbst wenn sie in Prozessen (z.B. um Arbeitsverhältnisse) unterliegen. Jetzt hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtags festgestellt, dass die Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit möglich und mit den Kirchenverträgen vereinbar ist. Regierung und Kirche sehen allerdings keinen Handlungsbedarf.