Sonderarbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß
BERLIN. (hpd/hu) Die Humanistische Union bewertet das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen als enttäuschend. Die Bürgerrechtsorganisation kritisiert, dass die Entscheidung das kirchliche Sonderarbeitsrecht im Prinzip bestätige.