Besonderes Kirchgeld

Mehr Mitglieder durch die Verbandssteuer

Immer um den Jahreswechsel verzeichnet der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen einen deutlichen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Grund dafür ist vor allem die Verbandsteuer, die der Verband anstatt eines Mitgliedbeitrags erhebt und durch die sich Steuerpflichtige von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien können.

Bundesfinanzhof schränkt das besondere Kirchgeld deutlich ein

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Beschlüssen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass das besondere Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe dann den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, wenn der kirchenangehörige Ehegatte ansonsten "kirchensteuerfrei" ist. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Kircheneinkommensteuer auf dessen eigenes Einkommen anfällt. Damit widersprechen die kirchlichen Bestimmungen zum besonderen Kirchgeld und deren staatliche Genehmigung nun auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

"Wir gönnen Ihnen den Triumph"

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) hat nach juristischem und öffentlichem Druck entschieden, das "besondere Kirchgeld" rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch eine Änderung ihres Kirchensteuererhebungsgesetzes abzuschaffen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßt die Entscheidung, stellt jedoch in seinem Kommentar weiteren Handlungsbedarf in Sachen Kirchensteuer fest.

Kirchensteuer

"Kirchgeld bei Doppelverdienern ist verfassungswidrig"

Die Kirchen in Deutschland sind dafür bekannt, dass sie kreative Wege beschreiten, um ihre Einnahmen zu steigern. Bekanntschaft mit einer speziellen Form der Kreativität machte jüngst auch eine muslimische Unternehmerin. Die Muslima soll der evangelischen Kirche Geld zahlen, weil ihr Mann dort Mitglied ist. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit Rechtsanwältin Dr. Jacqueline Neumann über die unfreiwillige Kirchenfinanzierung durch Nicht-Kirchenmitglieder, ihren aktuellen Fall und "das besondere Kirchgeld".

Kirchensteuer für Konfessionsfreie

Die Kieler Nachrichten berichten über einen Fall, bei dem eine (kirchensteuerpflichtige) Frau vom Finanzamt die Aufforderung bekam, 1.200 Euro Kirchensteuer für ihren seit langem aus der Kirche ausgetretenen Mann nachzuzahlen.