Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

Appell an die Ampel

Mit einem sichtbaren Zeichen, der Formierung des Satzes "Mein Ende gehört mir", appellierten Mitglieder und Freunde der DGHS im November an die neue Ampel-Koalition, bei einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe Augenmaß walten zu lassen. Fotos und ein Bericht erzählen in der aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" von dieser Kundgebung.

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

"Jederzeit muss jeder Mensch gehen können, wenn er es für notwendig und für angebracht hält"

Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.

Ein Recht, aber kein Anspruch

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können. Werner Lehr, Mitglied des DGHS-Präsidiums, weist in einem Beitrag für die Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" auf die Herausforderungen für Freitodbegleiter hin (S. 9).

Notausgang

Die vorgesehenen Fristen sind zu starr

Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.

Es sind immer zwei Drittel für die Sterbehilfe

DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kommentiert das Ergebnis des Zuschauer-Votings vom Montagabend mit den Worten: "Das ist wieder einmal ein absolut klares Signal aus der Bevölkerung für die Ermöglichung von Freitodbegleitungen". Die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer waren aufgerufen, während der Ausstrahlung des Fernsehfilms "Gott" über das Anliegen des fiktiven Protagonisten abzustimmen.