Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Kirchliches Arbeitsrecht in der Defensive

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Kirchenaustritt rechtfertigt keine Kündigung

Aus der katholischen Kirche ausgetreten und deshalb die Stelle verloren – diese böse Erfahrung musste eine Mitarbeiterin des katholischen Wohlfahrtsverbands Caritas machen. Doch sie wehrte sich durch die gerichtlichen Instanzen – bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dieses höchste deutsche Arbeitsgericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Und der sagte nun: Der Kirchenaustritt allein kann keine ausreichende Begründung für die Kündigung sein. Das Bundesarbeitsgericht muss diese Vorgabe aus Luxemburg bei seinem nun noch ausstehenden Urteil berücksichtigen.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht durch das Bundesverfassungsgericht

Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.

Zeugen Jehovas am Bahnhof in Frankfurt am Main

Zeugen Jehovas scheitern vor Europäischem Gerichtshof

Nachdem in Dänemark ein Arzt einem verunfallten und schwer verletzten Zeugen Jehovas in einem Notfall Fremdblut verabreicht hatte, klagte seine Frau vergeblich beim Europäischen Gerichtshof. Zudem legte die Frau des Verstorbenen vergeblich eine Beschwerde gegen das Spital wegen Missachtung des Patientenwillens ein.

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Der Europäische Gerichtshof vollzieht in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine 180-Grad-Wende und erlaubt die massenhafte Speicherung von IP-Adressen. Diese Maßnahme stellt künftig nur noch in Ausnahmefällen einen schweren Grundrechtseingriff dar und kann sogar zur Verfolgung von Bagatelldelikten eingesetzt werden, warnt die am Prozess beteiligte französische Digital-Rights-Organisation La Quadrature du Net. Ein Kommentar.

EuGH bestätigt seine Rechtsprechung, dass Arbeitgeber das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbieten dürfen

Das Tragen sichtbarer Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz darf unter bestimmten Bedingungen verboten werden. Das bestätigte erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Muslimin aus Belgien, die während eines Praktikums nicht auf das Tragen ihres Kopftuchs verzichten wollte.