Der Europäische Gerichtshof vollzieht in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine 180-Grad-Wende und erlaubt die massenhafte Speicherung von IP-Adressen. Diese Maßnahme stellt künftig nur noch in Ausnahmefällen einen schweren Grundrechtseingriff dar und kann sogar zur Verfolgung von Bagatelldelikten eingesetzt werden, warnt die am Prozess beteiligte französische Digital-Rights-Organisation La Quadrature du Net. Ein Kommentar.