Prof. Dr. Hartmut Kreß

Der Autor lehrte Sozialethik an den Universitäten Kiel und Bonn und ist aktuell Lehrbeauftragter u.a. an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Er ist Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht.

Artikel des Autoren

Kirchliches Arbeitsrecht in der Defensive

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.

Bischöfe verbieten Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen

In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.

Neuer Anschub für bekenntnisfreie Schulen

Eigentlich ist es ein altes Thema: Es geht darum, in der Bundesrepublik Deutschland Schulen zuzulassen, die bekenntnisfrei sind, sodass in ihnen kein konfessionsgebundener Religionsunterricht mehr erteilt wird. In der Weimarer Republik hatte es solche Schulen bereits gegeben. Laut Grundgesetz sind sie auch in der Bundesrepublik Deutschland zulässig – nur: Diese Möglichkeit ist bislang nicht umgesetzt worden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat jetzt einen Impuls gesetzt, dies zu ändern. Zugleich bringt sie zur Sprache, wie sich die Einführung bekenntnisfreier Schulen konkret realisieren lässt.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht durch das Bundesverfassungsgericht

Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.