Gerichtsurteil

Antoine Deltour

Das Lux-Leaks-Urteil ist ein fatales Signal

BERLIN. (hpd) Die gestrige Verurteilung der beiden Whistleblower (Enthüller oder Aufklärer) im sogenannten "Lux-Leaks-Prozess" ist ein fatales Signal für unsere Gesellschaft. Damit könnten weitere potenzielle Whistleblower davon abgehalten werden, Informationen über kriminelle Machenschaften aufzudecken.

Can Dündar

Freiheit auf Türkisch

BERLIN. (hpd) Am Freitag hat ein türkisches Gericht gegen die Journalisten Can Dündar und Erdem Gül von der Zeitung "Cumhuriyet" lange Haftstrafen erlassen. In einer Prozesspause wurde auf den Chefredakteur der Zeitung, Can Dündar, ein Mordanschlag verübt.

Justizia

Der Rechtsstaat ist eine Zumutung

BERLIN. (hpd) Anders Breivik hat vor Gericht gesiegt. Zunächst einmal wäre solch eine Meldung keinen Aufschrei wert. Aber wer sich erinnert, entdeckt hinter dem Namen denjenigen Mann, der auf Norwegens Insel Utøya ein Blutbad anrichtete. Aus Hass gegen die Politik der Regierung und den angeblichen Links-Trend samt "Islamisierung" Europas, hatte er zuvor auch einen Bombenanschlag in Oslos Regierungsviertel verübt und war für seine Taten in einem öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren schlussendlich zu 21 Jahren Haft verurteilt worden.

Arbeitsgericht Berlin entscheidet gegen das Kopftuch

BERLIN. (hpd) Das mit großer Spannung erwartete Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zum "muslimischen Kopftuch" von Lehrerinnen ist heute gefällt worden: abgelehnt wurde die Entschädigungsklage einer Frau, deren Bewerbung als Grundschullehrerin daran gescheitert war, dass sie aus religiösen Gründen auch im Schulunterricht Kopftuch tragen wollte. Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Schulbehörde auf Grundlage des "Berliner Neutralitätsgesetzes" korrekt gehandelt habe, als es die Bewerbung ablehnte.

Masernviren

Der Richter und die Masern

BERLIN. (hpd) Gestern entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass Stefan Lanka, der 100.000 Euro für den Nachweis des Masern-Virus ausgelobt hatte, diese Summe nicht an den Mediziner David Bardens, der diesen Nachweis lieferte, auszahlen muss. Begründung: Bardens hätte zwar die Größe der Viren nachgewiesen, aber nicht deren Existenz.

Keine Daten mehr für die Geheimdienste

BERLIN. (hpd) Mit einem als "spektakulär" bezeichneten Urteil hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern den "Safe Harbor"-Beschluss der EU-Kommission für ungültig erklärt. Die EU-Kommission definierte mit diesem "Safe Harbor"-Beschluss bestimmte Datenschutz-Mindeststandards im Datenaustausch zwischen den USA und Europa.

Seine Solidarität zeigte der BfG Regensburg, der die Rundfunkgebühren grundsätzlich ablehnt.

Ungerechte Privilegien für christliche Religionsgemeinschaften

BERLIN. (hpd) Das Fliegende Spaghettimonster dient derzeit in zwei Gerichtsverfahren als Lackmustest für die Privilegierung der beiden christlichen Kirchen in Deutschland. In München klagte der Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) um die Anerkennung einer "Betriebsstätte für gottesdienstliche Zwecke" - in Potsdam die "Kirche des Fliegende Spaghettimonsters" darum, Hinweisschilder für den Gottesdienst in Templin an eigenen Masten aufhängen zu dürfen.

Screenshot des Twitter-Accounts des Weißen Hauses

Love wins

BERLIN. (hpd) Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Freitag ein sensationelles Urteil gefällt: Die vielfach als "Homo-Ehe" bezeichnete gleichgeschlechtliche Ehe wurde landesweit für rechtens erklärt. Die Richter vertraten die Auffassung, dass die amerikanische Verfassung ein Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließungen garantiere und einzelne Bundesstaaten sie deshalb nicht verbieten dürfen.

Plakat der Kinderrechts-Kampagne, © Giordano Bruno Stiftung

Dritter Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils"

KÖLN. (hpd) Am 7. Mai jährt sich zum dritten Mal das Datum, an dem ein Kölner Gericht die Beschneidung eines unmündigen Jungen als Körperverletzung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages der Verkündung des "Kölner Urteils" zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ruft ein breites Bündnis zu einer Demonstration und Kundgebung in Köln auf.

Das Kopftuch der Lehrerin

BERLIN. (hpd) Jüngst hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein generelles gesetzliches Kopftuchverbot für Lehrerinnen während des Schulunterrichts für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt halten. Damit hat er sich in Widerspruch gesetzt zu einer Entscheidung des 2. BVerfG-Senats aus dem Jahr 2003. Offenbar hat der 1. Senat gemeint, dem vermeintlichen Zeitgeist Rechnung zu tragen, der anscheinend nach einer Kopftuchfreiheit für Lehrerinnen verlangt.