Gottesdienst

Gottesdienste als Machtdemonstration

Religiöse Versammlungen waren aufgrund der Corona-Pandemie bislang verboten. Doch die Religionsgemeinschaften haben nun erfolgreich ein Ende dieses Verbots durchgesetzt. Eine Machtdemonstration, die an Fahrlässigkeit kaum zu überbieten ist. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.

Papst Franziskus

Das "gefährliche" Gottesdienstverbot

In Sachsen sind sie seit heute mit bis zu 15 Teilnehmern wieder erlaubt, in den übrigen Bundesländern soll man sich ab Mai wieder versammeln dürfen, um seiner Gottheit der Wahl zu huldigen: Gottesdienste waren als Eindämmungsmaßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus verboten worden. Papst Franziskus sieht darin eine "Gefahr".

Berliner Verwaltungsgericht

"Unverhältnismäßig": Eilanträge gegen Gottesdienstverbot

Ostern, ohne dass öffentliche Gottesdienste stattfinden dürfen – das hat es so wohl noch nie gegeben. Zu Corona-Zeiten ist Vieles anders: Grundrechte werden eingeschränkt, um Ansteckungen zu vermindern und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch die Ausübung der Religionsfreiheit ist betroffen, denn das bundesweite Versammlungsverbot gilt ebenso für Gottesdienste. Das wollen nicht alle klaglos hinnehmen: Eine Berliner Kirchengemeinde und ein Münchner Anwalt leiteten dagegen nun rechtliche Schritte ein.

Ob Gott schon im Brot ist?

Der Weg zum Erlösersteak

Der liebe Gott hat immer ziemlich viel mit Esspapier zu tun. Wie man weiß, werden ja in den Kirchen regelmäßig Oblaten verzehrt, welche aber in der Wahrnehmung der Oblatenesser gar keine Oblaten mehr sind, sondern das Fleisch eines vor zweitausend Jahren Verstorbenen und dann doch nicht Verstorbenen: Der Heiland, der da verspeist wird, hat schließlich ein ewiges Leben. Was natürlich die Frage aufwirft, inwieweit die Mensch gewordene Oblate überhaupt verdaulich ist, und ob die ganze Aufesserei dem Oblatenwandlergott nicht sauer aufstoßen müsste.