Rechnungen von Anno Tobak – Kirchen verklagen Ost-Kommunen
Vor kurzem wurde mal wieder beim MDR über die seit mehr als zweihundert Jahren gezahlten und nach Grundgesetz eigentlich abzulösenden Staatsleistungen an die beiden christlichen Kirchen gestritten. Ein CDU-Landtagsabgeordneter stellte die Behauptung auf, die Kirchen seien zur Ablösung dieser Leistungen bereit. Dem musste widersprochen und festgestellt werden, dass das eigene Verhalten, beispielsweise bei den Baulasten in Thüringen, klar zeigt, dass die Kirchen weder bereit sind auf alte noch auf neue Privilegien zu verzichten.