28. Subventionsbericht der Bundesregierung: Über 4 Milliarden für die Kirchen
Während es zuletzt zu den sogenannten Staatsleistungen in Höhe von jährlich rund 549 Millionen Euro, die als staatliche Entschädigungszahlungen für im 18. und 19. Jahrhundert erfolgte Enteignungen der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland von der öffentlichen Hand an die beiden Kirchen gezahlt werden, eine breite Diskussion bis hin zu Bundestagsanträgen gab, gilt die Milliardensubvention für religiöse Gesellschaften im Rahmen der Kirchensteuer als die vergessene Subvention.