Kirchliches Arbeitsrecht

Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (2)

STUTTGART. (hpd) Keine diskriminierenden Sonderrechte mehr für kirchliche Einrichtungen – das beschlossen der Rat in Osnabrück und in Stuttgart. Beide wollen als Auftraggeber nicht länger hinnehmen, dass die Beschäftigten unter kirchlicher Trägerschaft nicht die vollen Rechte wie bei städtischer und privater haben.

Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (1)

OSNABRÜCK. (hpd) Keine diskriminierenden Sonderrechte mehr für kirchliche Einrichtungen – das beschlossen der Rat in Osnabrück und in Stuttgart. Beide wollen als Auftraggeber nicht länger hinnehmen, dass die Beschäftigten unter kirchlicher Trägerschaft nicht die vollen Rechte wie bei städtischer und privater haben.

Flächentarifvertrag in Niedersachsens Diakonie?

HANNOVER. (hpd) Ein neues Kapitel im kirchlichen Arbeitsrecht wurde am Mittwoch (12.03.) in Niedersachsen geschrieben: Die evangelische Kirche und das Diakonische Werk sowie ver.di und der Marburger Bund unterzeichneten eine Grundsatzvereinbarung für Verhandlungen über einen regulären Tarifvertrag.

Für Abschaffung des "Dritten Wegs"

KASSEL. (hpd) Einstimmig hat die 4. Vollversammlung des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne in Kassel dafür votiert, das besondere Kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland abzuschaffen. Damit soll die Schlechterstellung der rund 1,2 Millionen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gegenüber den Beschäftigten in anderen karitativen und Bildungseinrichtungen beendet werden.

Städtische Beschäftigungskriterien für Kirchen?

STUTTGART. (hpd): Der Stuttgarter Gemeinderat beschloss, die Verwaltung möge alle „freien Träger“ zu einem Gespräch über deren Einstellungs- und Beschäftigungskriterien einladen. Und zwar mit dem Ziel, dass die bei der Stadt üblichen Kriterien erfüllt werden. Das dürfte für die kirchlichen Einrichtungen und ihre diskriminierenden Arbeitsrechte unangenehm werden, zumal gleichzeitig „eine einfache und transparente Fördersystematik“ erarbeitet werden soll.

"Es wird sich etwas ändern"

BERLIN. (hpd) Die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz - kurz: GerDiA – war ein großer Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommen die Organisatorinnen Vera Muth und Corinna Gekeler, die im Gespräch mit dem hpd Bilanz ziehen.

Berliner Urteil: Diakonie geht in Berufung

BERLIN. (hpd) Am 19. Dezember hatte das Berliner Arbeitsgericht der konfessionslosen Klägerin aufgrund ihrer Bewerbungsablehnung Schadensersatz vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. zugesprochen. Dagegen hat das Diakonische Werk Berufung eingelegt. Was sagt die Klägerin dazu, was steht in dem bemerkenswerten Urteil und was meinen das Kirchenrechtliche Institut der EKD sowie das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) dazu?

Weltliches Arbeitsrecht seit dem 1. Januar?

BERLIN. (hpd) Bis zum  31.12.2013 mussten die Caritas-Einrichtungen „Farbe bekennen“ und die Grundordnung in ihren Statuten übernehmen. „Katholisches Arbeitsrecht“ oder „nicht katholisch“ ist die Alternative – „ein bisschen katholisch“ geht demnach genauso wenig wie „ein bisschen schwanger“.

Kirchenarbeitsrecht und Grundrechte

BERLIN. (hpd) Im Oktober legte Dr. Kreß das Gutachten "Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht - sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten" im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vor. Bevor es demnächst in Buchform erscheinen wird, erläutert der Professor für Sozialethik und Systematische Theologie an der Universität Bonn hier seine Sicht auf die Problematik des kirchlichen Arbeitsrechts im Zusammenhang mit den Grundrechten.

Bewerberin gewinnt gegen Diakonie

BERLIN. (hpd) Die (mangelnde) Kirchenmitgliedschaft stelle keinen gerechtfertigten Grund dar, die Bewerberin abzulehnen, urteilte das Berliner Arbeitsgericht gestern. Es gab der abgelehnten Bewerberin Recht, sprach ihr Schadensersatz zu und brummte die Prozesskosten dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. auf.