Kirchliches Arbeitsrecht

Sonderarbeitsrechte der Kirchen abschaffen

Der "Arbeitskreis Säkularität und Humanismus in der SPD" hat nach dem zu den Staatsleistungen ein weiteres Positionspapier veröffentlicht. Diesmal geht es um das kirchliche Arbeitsrecht. Der Arbeitskreis fordert seine Partei zum Handeln auf.

MIZ 4/22 erschienen: Zentralrat der Konfessionsfreien

Diesmal befasst sich der Schwerpunkt der MIZ mit einem seit fast 20 Jahren diskutierten "heißen Eisen": Wie kann säkulare Lobbyarbeit erfolgreich gestaltet werden? Was sind die organisatorischen Voraussetzungen dafür? Und: Bringt die Gründung des Zentralrats der Konfessionsfreien den entscheidenden Schritt nach vorne?

Katholische Kirche entschärft kirchliches Arbeitsrecht

Gestern hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass die aktuelle Regierung ihr Ziel der Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts an das "weltliche" Arbeitsrecht trotzdem weiter verfolgen wird. Denn es sollte der Staat sein, der die Hoheit über die Ausgestaltung des Arbeitsrechts hat, und nicht die Kirche. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.

Kirchliches Arbeitsrecht ist kein Muss!

Die 220 Teilnehmer*innen der 20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel haben die Bundesregierung aufgefordert, die Privilegien der Kirchen beim Arbeitsrecht zu beseitigen. "Wir fordern ausnahmslos die gleichen Rechte, wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben", heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution der kirchlichen Mitarbeitervertreter*innen aus dem ganzen Bundesgebiet.

Frank Bsirske

"Es ist aus meiner Sicht völlig irrig!"

Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den letzten großen Absurditäten in Deutschland. Einer, der es wissen muss, ist Frank Bsirske. 18 Jahre lang war er Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di). Seit 2021 sitzt der Politologe für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, wo er innerhalb seiner Fraktion die AG Arbeit und Soziales leitet. Der hpd hat mit ihm über die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts gesprochen.

Einer Hebamme wurde wegen Kirchenaustritt gekündigt

Die Hebamme Sandra Eltzner darf aufgrund ihres Kirchenaustritts nicht länger an einem katholischen Krankenhaus beruflich tätig sein. Doch dagegen wehrt sie sich juristisch, unter Berufung auf den Kündigungsschutz und die gesetzlich garantierte Diskriminierungsfreiheit. Der Trägerverbund des betreffenden Krankenhauses, bestehend aus der katholischen St. Paulus-Gesellschaft und der Caritas, wertet hingegen den religiösen Verkündungsauftrag der Angestellten höher als etwa das Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit seiner Angestellten. Der Fall liegt mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof.

Kirchliches Arbeitsrecht – Reformieren oder Abschaffen?

Spätestens seit der TV-Dokumentation "Wie Gott uns schuf", in der sich Anfang des Jahres in der ARD zur besten Sendezeit 125 Beschäftigte als queer outeten, ist das kirchliche Arbeitsrecht enorm unter Druck. Ein guter Anlass für den Bund für Geistesfreiheit München mit Beschäftigten aus der katholischen und evangelischen Kirche den sogenannten "Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts" zu diskutieren.

Kampf dem kirchlichen Arbeitsrecht

ver.di läuft seit Jahren Sturm. Das kirchliche Arbeitsrecht diskriminiert über eine Million Angestellte, die bei Diakonie und Caritas beschäftigt sind. Doch die Bundesregierung will kirchliche Sonderrechte nun einschränken – in Zusammenarbeit mit den Kirchen. Zum Tag der Arbeit hat der hpd bei den religionspolitischen Sprechern von SPD und Grünen sowie der Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz – GerDiA nachgefragt.

Kotau vor den Kirchen – Quo vadis, SPD?

So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts – auch bekannt als "Dritter Weg" – offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.