Kopftuchstreit

Während der Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Wenige Wochen zu spät

Im Februar berichtete der hpd über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, welches einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach, weil das Land Berlin sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte. Das Urteil war nach der Verkündung nur mündlich begründet worden. Nun liegt auch die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung vor. Überzeugen kann sie nach Ansicht von Rechtsanwältin Jacqueline Neumann nicht. Dies insbesondere auch mit Blick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita und der Rechtssache Bougnaoui, welche jedoch erst im März ergingen und damit für die Beurteilung des vorliegenden Falls wenige Wochen zu spät kamen.

Kopftuchstreit in Österreich

Die Initiative Liberaler Muslime Österreich – ILMÖ – veröffentlichte gestern einen Offenen Brief an den Bundespräsident Österreichs, Alexander Van der Bellen. Hintergrund ist dessen Bemerkung zum Tragen von Kopftüchern.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Geht die kapitalistische Freiheit der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita gegen G4S (C 157/15) vom 14. März 2017, in dem der EUGH entschieden hat, dass es in privaten Unternehmen grundsätzlich zulässig ist, das der Arbeitgeber seinen Angestellten untersagt, religiösen Bekleidungsvorschriften zu folgen und entsprechende Bekleidungsstücke – hier das muslimische Kopftuch – zu tragen, ist in der säkularen Szene überwiegend positiv aufgenommen worden. Wenn man sich das Urteil und den dazugehörigen Schlussantrag der deutschen Generalstaatsanwältin, dem der EUGH – wie zumeist – im wesentlichen gefolgt ist, genau ansieht, erscheint die Entscheidung jedoch als sehr problematisch.

Kein Kopftuch für Mädchen!

BERLIN. (hpd) Bekennende Multikulturalisten werden nicht amüsiert sein, bekommen sie jetzt auch Gegenwind aus der islamischen Community. Dabei war die Welt bislang aus ihrer Sicht übersichtlich strukturiert: die verschiedenen "Kulturen”, allesamt gleichwertig und deshalb jeder Kritik entzogen. Dass dabei von Wohlmeinenden (möglicherweise vor allem, jedenfalls aber auch) die stockkonservativen Kräfte in den anderen "Kulturen” bedient wurden, ist heute offensichtlich.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Wie einfach eine Änderung der Rechtsprechung ist…

BERLIN. (hpd) Im Oktober letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht seine ständige kirchenfreundliche Rechtsprechung zum Kirchlichen Arbeitsrecht erneut bekräftigt. Ende Januar dieses Jahres hat es seine Rechtsprechung zu kopftuchtragenden Lehrerinnen komplett geändert. Die Interpretation des Grundgesetzes und der Grundrechte, ihre Wechselwirkung untereinander kann somit durchaus geändert werden, wenn das höchste deutsche Gericht dies für erforderlich hält.

Bald Kopftücher für Lehrerinnen erlaubt?

HANNOVER. (hpd) Derzeit finden in Niedersachsen Gespräche zwischen der rot-grünen Landesregierung und muslimischen Verbänden über einen Staatsvertrag nach Hamburger und Bremischem Muster statt. Seitens orthodoxer islamischer Verbände, Lehrerinnen und Wissenschaftler werden diese Verhandlungen genutzt, um auch einen Vorstoß zur Beseitigung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zu unternehmen.