Missbrauch

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Klägeranwalt kritisiert Kanzlei-Gutachten

Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.

Erzbistum und Papst-Erben müssen zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden!

Heute wird zum ersten Mal die Klage des Missbrauchsopfers Andreas P. vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Sein Anwalt fordert 350.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten. 300.000 Euro soll das Erzbistum München und Freising zahlen, 50.000 Euro die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Klage und hat am 9. März 2023 2.000 Euro in den Prozesskostenhilfefonds für die anwaltliche Vertretung von P. eingezahlt.

Die Kirche haftet

Die Kirche haftet für die Missbrauchstaten ihrer Kleriker, die ihr Amt zur Tatbegehung nutzen, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Leitungsverantwortlichen. Das folgt aus den Grundsätzen der Amtshaftung, wie sie von Gerecke/Roßmüller letztes Jahr in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ausführlich dargestellt wurden. Diese in der Rechtspraxis herrschende Auffassung wurde nunmehr vom Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13. Juni bestätigt.

300.000 Euro für Missbrauchsopfer

Am Dienstag hat das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Das ist der erste Fall, in dem ein Gericht einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspricht.

350.000 Euro für Missbrauch durch einen Priester

Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Klägeranwalt nun erstmals die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert: Nach Unterlagen, die CORRECTIV, BR und der Zeit vorliegen, fordert er 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papst Benedikt XVI.

Das Freiburger Münster

Das dröhnende Schweigen des Robert Zollitsch

Mit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche kam die Empörung. Die Empörung der Verantwortlichen, dass sich Stimmen von außerhalb einmischten und Aufklärung forderten. Später gab man sich oft kleinlaut, verbreitete Lippenbekenntnisse. Doch die Aufarbeitung erfolgte schleppend, spätere Untersuchungen wiesen dabei schwere Versäumnisse nach. Einer, der sich in dieser Hinsicht besonders hervorgetan hat, ist Robert Zollitsch, früherer Freiburger Erzbischof und ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Ein jetzt veröffentlichter Bericht weist ihm umfangreiche Verfehlungen bei der Aufarbeitung der Fälle nach –  eine Stellungnahme lehnt er ab.

Der "Hängemattenbischof" vor dem Freiburger Münster

Die "schonungslose Aufarbeitung" des Missbrauchsskandals – Im Westen wenig Neues!

Anlässlich der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens im Bistum Freiburg wird die "Betroffeneninitiative Süddeutschland e.V." neben dem "Hängemattenbischof" und der "Langen Bank" der Giordano-Bruno-Stiftung ganztags in Freiburg präsent sein, um auf die nach wie vor prekäre Lage der Missbrauchsbetroffenen der katholischen Kirche aufmerksam zu machen. Mit der Aktion heute und morgen soll verhindert werden, dass der öffentliche Druck nachlässt.