Bildungsauftrag statt Religion
LEIPZIG. (hpd) Durch zwei mit Spannung erwarteten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch ein eindeutiges Zeichen gesetzt: Religiös begründete Unterrichtsbefreiung ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zulässig. Und: Der schulische Bildungsauftrag hat unmissverständlich Vorrang vor religiösen Auffassungen.