Religionsgemeinschaften - als selbsternannte Experten für die "Ewigkeit" -, wissen genau, was dort gelten wird, drohen gerne mit ewigen Qualen und nehmen deshalb Ablassgelder für begangene Sünden. Derzeit macht sich gerade die katholische Glarner "Landeskirche" mit der Klage auf einen Ablasshandel lächerlich, denn selbst biblisch betrachtet wäre die Schuld des betreffenden Glarner Mörders bereits vor 600 Jahren gesühnt gewesen.
von Reta Caspar
Die Glarner Katholiken klagen - laut Bericht der Südostschweiz - 70 Franken ein, die der Kirche 1357 vom Eigentümer einer Liegenschaft jährlich in Form von Baumnussöl von seinen Bäumen als Gegengeschäft für den Erlass der Todesstrafe und der anschliessenden Höllenqualen versprochen worden ist. Typischer Ablasshandel aus dem Mittelalter, wogegen im 16. Jahrhundert die Reformation antrat, welche 2017 - das sind 500 Jahre nach dem Luther'schen "Thesenschlag" gegen den Ablasshandel zur Finanzierung des Petersdoms - gefeiert werden soll.
Aber auch die Reformierten schätzen alte finanzielle Traditionen und berufen sich etwa im Kanton Bern gerne auf "historische Rechtstitel", mit denen sie um 1800 das ewige Recht erworben haben wollen, ihre Pfarrer aus der allgemeinen Staatskasse fürstlich besolden zu lassen. Ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten verneinte im Frühjahr 2012 diesen historischen Anspruch und stellte klar, dass selbst wenn von einem historisch begründeten wohlerworbenen Besoldungsanspruch der Kirche ausgegangen würde, dieser nicht unantastbar wäre.