Vorratsdatenspeicherung nichtig, aber ...
KARLSRUHE/BERLIN. (hu/hpd) "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die deutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist die Vorratsdatenspeicherung noch nicht endgültig vom Tisch", kommentiert die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, die Entscheidung.