EGMR: Kruzifixe in Schulen in Italien erlaubt
STRASSBURG. (hpd/echr) In seinem heute verkündeten Urteil der Großen Kammer im Fall Lautsi und andere gegen Italien, das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit (fünfzehn zu zwei Stimmen) fest, dass keine Verletzung des Rechts auf Bildung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag.