Sterbehilfedebatte

Der tiefe Graben zwischen dem Volk und seinen Politikern

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Im Rahmen der Kampagne "Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf Letzte Hilfe" wurde die Botschaft auch durchs Berliner Regierungsviertel gefahren.
Sterbehilfe-Cars vor dem Bundeskanzleramt

BERLIN. (hpd) Die politische Diskussion um die strafrechtliche Verschärfung des ärztlich assistierten Suizids geht in eine neue Runde. Die Bundestagsabgeordneten bereiten sich auf die Verabschiedung eines Gesetzes vor, das nach Meinung der Mehrheit der Bevölkerung überflüssig ist.

Vorgestern erst stellte eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen ersten Entwurf eines Gesetzes vor, nach dem die "geschäftsmäßige Förderung" der Sterbehilfe mit Haftstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden könnte. In den Begründungen für diese Verschärfung des Strafrechts kommt wieder das Argument, man wolle Alte, Kranke und sonstige Schutzbedürftige davor schützen, in den Suizid getrieben zu werden, wenn sie "ihren Angehörigen zur Last fallen." Dabei zeigen Untersuchungen aus Ländern, in denen die ärztlich assistierten Sterbehilfe zugelassen ist, das genaue Gegenteil.

Doch mit wissenschaftlich fundierten, von Untersuchungen gestützten Argumentationen haben es (leider) die Politiker nicht so. Es ist nicht nur bedauernswert oder traurig; nein, es ist peinlich dass es deutschen Politiker bislang nicht einmal in den Sinn gekommen zu sein scheint, sich mit Fachleuten zu unterhalten. Oder bei Sterbehilfeorganisationen - z.B. in der Schweiz oder den Niederlanden - zu informieren. Es wird zur Moralkeule gegriffen und die eigenen - häufig genug religiös geprägten - Vorstellungen zum Maß aller Dinge gemacht.

Der Entwurf sieht vor, nicht nur die "gewerbsmäßige", sondern bereits eine "geschäftsmäßig" Sterbehilfe zu bestrafen. "Geschäftsmäßig" meint in diesem Entwurf, "dass man die Suizidhilfe 'zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Tätigkeit macht', wie es in der Begründung des Entwurfs heißt. Ob man damit Geld verdient oder nicht, soll keine Rolle spielen. "Daraus folgt, dass Vereine – ganz egal ob kommerziell oder nicht – und genauso regelmäßig handelnde Ärzte wie etwa Arnold bestraft würden." Dabei wäre gerade eine fachgerechte und ärztliche Beratung der Patienten vonnöten, um Suiziden vorzubeugen.

Deutlich zeigt die WELT von gestern auf, welch ein großer Graben besteht zwischen dem, was eine Dreiviertel-Mehrheit der Bevölkerung wünscht und den Forderungen, die die Bundestagsabgeordneten vorgestern als Gesetzesentwurf präsentierten. Nach einer EMNID-Umfrage befürworten 74 Prozent der Deutschen, dass Sterbehilfe erleichtert werden soll. Davon sprechen sich 9 Prozent sogar für eine aktive Sterbehilfe aus; 36 Prozent befürworten ärztliche Hilfe, wenn der Patient sich selbst das Mittel verabreicht; eine fast gleich große Anzahl (37 Prozent) wünscht sich die Hinzuziehung eines zweiten Arztes.

Hingegen sieht ein weiterer Gesetzentwurf einer Gruppe um die MdB’s um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) vor, dass "sowohl die Anstiftung zur Selbsttötung als auch die Hilfe dabei mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden." Dabei sind keinerlei Ausnahmen ist für Ärzte oder nahe Angehörige vorgesehen. “Mithin müsste Suizidhilfe in Deutschland vollständig unterbleiben.”

Der Entwurf der Gruppe um den Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie die beiden SPD-Fraktionsvizes Carola Reimann und Karl Lauterbach ist noch nicht in Gänze bekannt. Bisher heißt es, dass "diese Gruppe … Ärzten explizit die Assistenz bei der Selbsttötung erlauben [will], sofern der Patient eine aussichtslose, tödliche Krankheit mit schwerem Leiden hat und umfassend beraten wurde." Nach Angaben des Cicero soll die Gruppe um Hintze und Lauterbach eine absolute Straffreiheit für Ärzte fordern.

Einzig die Gruppe der Bundestagabgeordneten um Petra Sitte (Linke) sowie Kai Gehring und Renate Künast (beide Grüne) sieht in ihrem heute vorgestellten Entwurf vor, dass Suizidhilfe grundsätzlich straflos bleibt, "sofern sie einer erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Person nach eingehender Beratung geleistet wird." Hoffen wir - auch wenn die Erfahrung dem widerspricht - dass sich die Vernunft aus dem Sitte/Gehring/Künast-Entwurf durchsetzt.