Oldenburg

Demo gegen die Wiedereinführung von Paragraf 217 StGB

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Am 12.11. demonstrierte der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben erneut auf dem Oldenburger Schlossplatz
Demo des Arbeitskreises "Selbstbestimmtes Sterben" Oldenburg

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Um 11 Uhr hatten sich ca. 70 Personen versammelt
Demo des Arbeitskreises "Selbstbestimmtes Sterben" Oldenburg

Am 12. November demonstrierte der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben einmal mehr auf dem Oldenburger Schlossplatz, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: Die Wiedereinführung von Paragraf 217 zu verhindern, der den assistierten Suizid erneut kriminalisieren würde.

Um 11 Uhr hatten sich circa 70 Personen versammelt. In einer Rede stellte Habbo Schütz per Megafon klar, dass sich der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg für eine Liberalisierung der Suizidhilfe ausspricht.

"Wir sind gegen die Wiedereinführung des Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch, wie es im Gesetzentwurf von Prof. Dr. Lars Castellucci gefordert wird", so Schütz. "Mit diesem Gesetzentwurf wird wieder einmal wiederholte Sterbehilfe sowie die Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. 2020 wurde dieser Paragraf vom Bundesverfassungsgericht gekippt, da dieser gegen das Grundgesetz verstößt. Nun soll er mit einer Erweiterung der Ausnahmen wieder eingeführt werden."

So ist Freitodassistenz dann zwar weiter möglich, aber nur, wenn sich der Sterbewillige zwei psychiatrischen Gutachten und mindestens einem vom Psychiater angeordneten verpflichtenden Beratungsgespräch unterzieht. Ein Zeitfenster, in dem der Hilfesuchende Freitodhilfe erhalten kann, liegt in der Frist von mindestens zwei Wochen nach der letzten psychiatrischen Untersuchung und höchsten zwei Monate danach. Straffreiheit besteht bei Angehörigen und nahestehenden Personen, sofern die Sterbehilfe nicht auf Wiederholung ausgerichtet ist.

Neben einer Kriminalisierung der Suizidassistenz soll in diesem Entwurf ein neuer Paragraf 217a im Strafgesetzbuch eingeführt werden. Mit diesem zusätzlichen Paragrafen soll die Bewerbung der Sterbehilfe mit zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Die schlechten Erfahrungen mit dem Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) werden hierbei ignoriert. Paragraf 219a wurde abgeschafft, weil nicht abzugrenzen ist, was Werbung und was Information ist. Mit einem Werbeverbot für Suizidassistenz wird beabsichtigt,  Sterbehelfern und Sterbehilfeorganisationen einen Maulkorb zu verpassen, um deren Arbeit zu erschweren.

Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg ist offen für ein Beratungsangebot, lehnt aber eine Beratungspflicht ab. Er fordert zudem, dass das Mittel Natrium-Pentobarbital in Deutschland als Sterbemittel zugelassen wird.

Den übrigen Anwesenden der Kundgebung war es ebenfalls wichtig, Gehör zu finden. Das Megafon wurde herumgereicht und einige Teilnehmer teilten ihre Gedanken und Ansichten mit. Sehr bewegt lauschten die Demonstranten, als eine Dame von ihren Erfahrungen berichtete: Sie hatte ihren Ehemann zum Sterben in die Schweiz begleitet. Außerdem wurden Fragen in die öffentliche Runde gestellt. Käthe Nebel und Angelika Salzburg-Reige gaben hierauf ausführliche Antworten. Weitere Fragen konnten auch im persönlichen Gespräch am Infotisch geklärt werden.

Wer sich für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg interessiert, kann sich unter der Telefonnummer 04435/389542 melden oder eine E-Mail an habbo.schuetz@ewetel.net senden.

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