"So wahr mir Gott helfe"

Rekruten-Gelöbnis mit Ergänzung

BERLIN. (hpd) Das Bundesministerium der Verteidigung veranstaltet Jahr um Jahr das Ritual eines "Feierlichen Rekruten-Gelöbnisses". Verankert ist das im Soldatengesetz. Danach bekennen sich mit diesem Gelöbnis "Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, zu ihren Pflichten". In Berlin wurde auch "Gott" angerufen.

Die Bundeswehr selbst nennt den Vorgang schlicht "das Gelöbnis", dessen "Ablauf überall gleich" sei. Mit anderen Worten: Die Zeremonie findet in ganz Deutschland im gleichen Reglement statt. Ihr stellen sich ca. sechs Wochen nach dem Beginn ihres Wehrdienstes die Rekruten aller deutschen Streitkräfte, d. h. Heer, Luft und Marine.

In der Regel spricht ein Kommandeur die Gelöbnis-Formel vor, die Soldaten und Soldatinnen sprechen diese nach und geloben entsprechend Soldatengesetz § 9 (2): "… der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen." 1

Ein Blick nach Berlin-Tiergarten, Bendlerblock, 20. Juli 2016: Zu dem Gelöbnis, das am 72. Jahrestag des Gedenkens der Widerstandskämpfer nach dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler stattfindet. Angetreten waren rund 400 Rekrutinnen und Rekruten aus sieben verschiedenen Bataillonen aus Berlin, Burg, Beelitz, Storkow, Parnow, Germersheim und Rennerod.

Ehrengäste und Militär-Attachés, "Angehörige und Freunde, Vorgesetzte und Kameraden" füllten die Tribünen und die Ehrentribüne. Der Fernsehsender Phönix berichtete live. Die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, hatte ihre Rede bereits gehalten und darin die SoldatInnen aufgerufen, politisch zu denken. Auch der evangelische Theologe Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Huber, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hauptredner des Gelöbnisses, hatte wieder Platz genommen.

Danach führte der Kommandeur des Wachkommandos die sechs stellvertretend aus den Bataillonen ausgewählten RekrutInnen in der Mitte des Platzes zusammen. Der Kommandeur verlas das Gelöbnis und fügte hinzu: "… so wahr mir Gott helfe." Die Soldaten und Soldatinnen an der Fahne und in den Reihen sprachen auch das nach.

Wir haben bereits bei den Streitkräften angefragt, weshalb die Gottesformel dem Schwur hinzugefügt wurde. Eine Antwort stand bei Redaktionsschluss noch aus.


  1. § 9 Eid und feierliches Gelöbnis

    (1) Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben folgenden Diensteid zu leisten:

    "Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Gestattet ein Bundesgesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft, an Stelle der Worte "ich schwöre" andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann das Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft diese Beteuerungsformel sprechen.

    (2) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, bekennen sich zu ihren Pflichten durch das folgende feierliche Gelöbnis:

    "Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

    - Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)