Gegen Religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

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Diskriminierung / Grafik: Jacques Tilly

(hpd) Gemeinsam haben der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Mittwoch die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) gestartet. Sie verfolgt das Ziel, dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch in kirchlichen Einrichtungen Gültigkeit zu verschaffen.

Im Erfolgsfall würde dies für über eine Million Beschäftigte bedeuten, dass die Einschränkung ihrer Grundrechte ein Ende hätte, und dass die Religionszugehörigkeit auch in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zukünftig kein Einstellungskriterium mehr ist.

Keine Sonderrechte für Caritas und Diakonie

Die Sprecherin der Kampagne, die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier, fordert ein Ende der „offensiven Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“. Deren Sonderstellung in arbeitsrechtlichen Belangen stellt sie in Frage. „Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum für Caritas und Diakonie andere Bestimmungen gelten sollten als für die AWO“, erklärt GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier. Der „besondere Tendenzschutz“ für Religionsgemeinschaften nach § 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes müsse daher ersatzlos gestrichen werden.

Die Initiatoren der Kampagne hoffen dabei auf breite gesellschaftliche Unterstützung. „Viele Menschen empfinden es als unhaltbaren Zustand, dass in Krankenhäusern und Altenheimen das Personal nach der Religionszugehörigkeit eingestellt wird“, meint IBKA-Vorsitzender René Hartmann. Eine derartige Diskriminierung von Konfessionslosen und Andersgläubigen sei nicht hinnehmbar. Michael Schmidt-Salomon, Vorstandsprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, betont, dass Ärztinnen, Altenpfleger, Kindergärtnerinnen oder Schuldnercoaches „keinen Verkündigungsauftrag“ hätten. Deshalb dürfe die Religionszugehörigkeit keine Rolle dabei spielen, ob ein qualifizierter Bewerber eine Arbeitsstelle erhalte oder nicht.

Breite Information und weiterführende Forschung

Auf der Webseite www.religioese-diskriminierung.de bietet die Kampagne Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht und den sich daraus ergebenden Grundrechtseinschränkungen. Dort werden auch Fallbeispiele für Kündigungen wegen Verletzung der Loyalitätspflicht dokumentiert sowie Stellenanzeigen, die Konfessionslose und Andersgläubige von Jobs, die nicht im Bereich Verkündigung und Seelsorge liegen, ausschließen. Von der GerDiA-Koordinierungsstelle ergeht der Aufruf an die säkularen Verbände, sie auf solche Beispiele hinzuweisen, damit verdeutlicht werden könne, dass es sich hier nicht um wenige Einzelfälle handele.

Zur Kampagne gibt es ein Faltblatt mit den zentralen Argumenten und Forderungen. Es kann, auch in größerer Stückzahl, bei der Koordinierungsstelle angefordert werden. Als nächster Schritt ist geplant, die Bundestagsabgeordneten über die Problematik zu informieren, insbesondere jene Parlamentarier, die an der Anhörung zum kirchlichen Arbeitsrecht teilnehmen werden, die am 26. März im Bundestag stattfinden soll.

Die Einschränkung der Rechte der Beschäftigten steht auch im Mittelpunkt einer Studie, die der IBKA in Auftrag gegeben hat. Die Politologin Corinna Gekeler wird den Konflikt zwischen den Bedürfnissen der kirchlichen „Dienstgeber“ und den Interessen der Beschäftigten bzw. potentieller Bewerber untersuchen. Dazu sucht sie Gesprächspartnerinnen und -partner mit direkter Erfahrung aus dem beruflichen Alltag oder aus juristischen, politischen, gewerkschaftlichen und humanistischen Zusammenhängen.

Kontakt zur Studienleiterin:
per Mail, Telefon (01520) 71 21 395

Martin Bauer