POLEN. (hpd) Bemerkenswertes in Polen aus säkularer Sicht (Zeitraum 04.12. – 14.12.12). Das Schächten soll ab 2013 erlaubt sein, für 2012 – 2015 gibt es staatliche Regelungen zur In-vitro-Fertilisation, die Bischöfe sind besorgt über negative Emotionen gegen die Religion und die Regierung unterschreibt Konvention gegen Frauengewalt.
Schächten soll in Polen Anfang 2013 erlaubt werden
Anfang nächsten Jahres soll eine Gesetzesnovelle im polnischen Parlament (Sejm) beraten werden, die dazu führen soll, dass das Schächten in Polen erlaubt wird. Dieses verkündete Mitte Dezember 2012 der Landwirtschaftsminister Stanisław Kalemba auf einer Pressekonferenz. Der Minister führte aus, dass das Schächten in 20 EU-Mitgliedsstaaten nicht verboten sei und daher keine Veranlassungen dazu bestehen, es in Polen nicht zu erlauben. Der Minister führte auch wirtschaftliche Gründe und die Ausübung der Religionsfreiheit an. (Quelle) (Polnisch)
Bereits am 27.11.12 hat das polnische Verfassungsgericht befunden, dass die Verordnung zur rituellen Tötung von Tieren gegen geltendes Recht und somit gegen die polnische Verfassung verstößt. Das Gericht hatte weiter ausgeführt, dass Tieren „nur ein Minimum an physischem und psychischem Leiden zugefügt werden darf“. Nach polnischem Recht ist zurzeit das Töten eines Tieres nur dann erlaubt, wenn er vorher betäubt wurde. (Quelle 1) und (Quelle 2) (Polnisch)
Staatliche Regelungen zur In-vitro-Fertilisation
Die katholische überregionale Wochenzeitung Gosc Niedzielny berichtet von den Plänen des polnischen Gesundheitsministeriums, in den Jahren 2013 bis 2015 die In-vitro-Fertilisation, umgangssprachlich künstliche Befruchtung genannt, zu bezuschussen. Demnach sollen ab dem Juli 2012 für die kommenden drei Jahre 15.000 Paare mit Kinderwunsch mit ca. 60 Millionen Euro gefördert werden, wenn sie auf diese Methode angewiesen sind. Die Subventionierung gilt für Frauen unter 40 Jahren, die in einer Ehe oder Partnerschaft leben und sich vorher ein Jahr lang aufgrund von Unfruchtbarkeit behandeln ließen.
Darüber hinaus bestehen Regierungspläne, nach denen ein spezielles fünfköpfiges Komitee durch das Gesundheitsministerium einberufen wird, das die Grundsätze für die In-vitro-Fertilisation festlegt. Nach Auslaufen der dreijährigen Subventionierung sollen die Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden.
Bisher ist die In-vitro-Fertilisation in Polen nicht geregelt, alle mit der Methode verbundenen Kosten müssen privat bezahlt werden. Bereits seit einigen Jahren kündigt die Regierung eine Regelung der Methode an. (Quelle) (Polnisch)
Bischöfe sind besorgt über negative Emotionen gegen die Religion
Die überregionalen Tageszeitungen beschäftigen sich mit den Befürchtungen der katholischen Bischöfe in Polen, Religion habe in letzter Zeit negative Gefühle bei den Menschen auslöst.
Eine Erklärung dazu ist vom Präsidium der Bischofskonferenz bekanntgegeben worden, wobei man sich auf den jüngsten Übergriff auf die Schwarze Madonna auf dem Heiligen Berg (Jasna Gora) bezieht. Ein 58-jähriger Mann sprang während der Andacht plötzlich auf und warf Glühbirnen voll mit schwarzer Farbe auf das Bild, das als nationales Heiligtum und Wallfahrtsziel für viele Gläubige in Polen gilt. Der Täter kam in Untersuchungshaft, ihm drohen bis zu 10 Jahre Gefängnis für die „Verletzung religiöser Gefühle Dritter durch die öffentliche Erniedrigung eines Objektes religiöser Verehrung“.
Laut Erklärung des Präsidiums der Bischofskonferenz sei der Versuch der Schändung des Bildes ein schmerzhafter Ausdruck der Feindseligkeit gegenüber der Religion. Es zeige sich die tiefe Zerrissenheit der zeitgenössischen Menschen und die Vorurteile gegenüber den christlichen Werten.
Nun bekommt das Marienbildnis eine neue Hülle aus Panzerglas von einer bankenähnlichen Institution (Skok) gespendet, die es vor noch gravierenden Übergriffen schützen soll. (Quelle 1), (Quelle 2) und (Quelle 3). (Alle Polnisch)
Polnische Regierung unterschreibt Konvention gegen Frauengewalt
Anfang Dezember hat sich die polnische Regierung hat sich dazu bereit erklärt, die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu unterschreiben, erklärte Premierminister Donald Tusk auf einer Pressekonferenz. Die Konvention werde demnach unter der Berücksichtigung der polnischen Verfassung angewendet.
Die Konvention soll Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen – sie stellt hohe administrative Anforderungen an die teilnehmenden Staaten. Auflagen der Konvention sind unter anderem die Einrichtung einer Infoline für Opfer und eines Internetportals sowie eine entsprechende Anzahl von Notunterkünften. Auch beinhaltet der völkerrechtliche Vertrag Überwachungsinstrumente; damit wird geprüft, ob die Konvention in nationales Recht implementiert wird.
Bis vor kurzem gab es Streit in der Regierung über die Unterzeichnung der Konvention. Einer der größten Kritiker der Reform ist Justizminister Jaroslaw Gowin, der dadurch die traditionelle Familie in Gefahr sieht und die Förderung von homosexuellen Partnerschaften befürchtet.
Bis jetzt unterschrieben 25 Länder die Konvention – rechtliche Bindung erhält sie in einem Land, wenn sie ratifiziert wurde. Hier eine Übersicht zum aktuellen Ratifizierungsprozess. Bisher hat die Türkei als einziges Land den völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert. (Quelle 1) und (Quelle 2). (Polnisch)
Lukas Plewnia