Sommerfest des IBKA

OVERATH. (hpd) Zum sechsten Mal in Folge veranstaltete der Landesverband NRW des IBKA ein politisches Sommerfest mit Vorträgen und Diskussionsrunden. Eingeladen waren Rainer Ponitka mit seinem Vortrag Religion ist kein Unterricht" und Sebastian Bartoschek, der zum Thema Menschen glauben. Auch seltsames Zeug. referierte.

Neuer Ort - Neue Gesichter

Nachdem das Sommerfest fünf Jahre lang im Kölner Raum stattfand, hatte der Landesvorstand beschlossen in den „Pott“ zu wechseln. Die Entscheidung für Dortmund war goldrichtig. Viele Neu- und Altmitglieder, insbesondere aus Paderborn und dem Ruhrgebiet, denen die Anreise nach Köln zu weit war, nahmen an der Landesversammlung teil, so dass bereits für dieses Event eine Rekordteilnehmerzahl erreicht wurde. Neben den Berichten des Landesvorstandes und der Regionalgruppen, gab es eine Nachwahl in den Landesvorstand. Eva Creutz, bereits wegen ihren Aktivitäten beim Düsseldorfer Aufklärungsdienst bekannt und geschätzt, ergänzt nunmehr den Landesvorstand NRW als Beisitzerin. Schon in der Aussprache während der Landesversammlung wurde deutlich: Ein großes Konfliktpotential für nichtreligiöse Eltern und ihre Kinder liegt gerade in Nordrhein-Westfalen im Bereich Schule. So passte es trefflich, dass das erste Referat von Rainer Ponitka (AG Schule des IBKA) dieses Thema aufgriff.

Religion ist kein Unterricht

Nach einer Kurzdokumentation der Geschichte des Religionsunterrichts in Deutschland drang der Referent schnell zum Kern der Probleme und Missstände rund um den Religionsunterricht an Schulen vor.

Die spezielle Bezeichnung der „Religionslehre als ordentliches Lehrfach“ bedeutet keinesfalls, dass sich dieses Fach in den üblichen Fächerkanon einreiht. Vielmehr wird hier auf Grundlage der Art.7.2 und 7.3 GG das Privileg für die Religionsausübung - ausnahmsweise auch an der staatlichen Schule - definiert, sowie die Finanzierung der Sach- und Personalkosten des Religionsunterrichts durch den Schulträger festgestellt. Jegliche andere Interpretation - insbesondere jene, die aufgrund des Adjektivs „ordentlich“ eine Teilnahmeverpflichtung sowohl für religiöse als auch für nichtreligiöse Schüler konstruieren will, ist verfehlt.

Beschäftigungstherapie für Religionsabmelder

Dem entsprechend kann der religionsmündige Schüler oder - vor der Vollendung des 14. Lebensjahres - die Erziehungsberechtigen, mittels schriftlicher Willenserklärung die Befreiung vom Religionsunterricht verlangen. Eine Einschränkung der Abmeldung auf bestimmte Termine (nur zum Schuljahresbeginn) ist unzulässig. Ebenfalls nicht zulässig ist die Verbringung der nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler in anderen Klassen, beim Hausmeister, auf dem Schulflur oder in flugs eingerichteten „Ersatzfächern“.

Einzig zulässig ist die Einrichtung eines inhaltlich und organisatorisch mit dem Religionsunterricht gleichwertigen Faches, (in NRW bislang nur Praktische Philosophie), die Beaufsichtigung der Schüler in einem Silentium oder - und das ist für die meisten Schulen die praktikabelste Lösung - die Religionsstunden liegen in den Eckstunden und die Schüler gehen früher oder kommen später. Der oftmals vorgebrachte Einwand, man könne den Religionsflüchtlingen nicht freigeben, denn dann hätten die am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler ja einen zeitliche Mehrbelastung ist eine direkte Folge der Privilegierung der Relgionsunterrichtsanbieter und kann nun wahrlich nicht zum Nachteil derer gereichen, die auf diese Privilegien keinen Wert legen.

Die staatliche Bekenntnisschule grenzt aus

Eine Sonderform und mittlerweile nicht nur bei Konfessionsfreien ein echter Aufreger sind die staatlichen Bekenntnisschulen. Hier wird katholisch (überwiegend) oder evangelisch (weniger) gelehrt und gelernt mit allen Konsequenzen. Eltern und Kinder, die dem entsprechenden Bekenntnis nicht angehören, werden damit konfrontiert, bei der Einschulung anzugeben, dass sie ausdrücklich die evangelische oder katholische Erziehung wünschen. Man legt ihnen nahe, während der Beschulungsdauer nicht aus der Kirche auszutreten, eine Abmeldung vom Religionsunterricht kann im Schulverweis enden. Rainer Ponitka macht darauf aufmerksam, daß diese Schulform so nur noch in NRW existiert und dringend abgeschafft gehört. Was soll man auch von einer Schulform halten, deren Grundstatuten nichts anderes ausdrücken als: Muslime, Juden, Buddhisten, Nichtchristen - Unerwünscht!

Rainer Ponitka beendete sein Referat im launigen Zitieren von Zuschriften von Schulleitern und einem Schulseelsorger, die auf die Rundschreiben des IBKA NRW an alle öffentlichen Schulen in den Jahren 2007 bis 2010 reagiert hatten. Zumindest ließ sich den Antworten entnehmen, dass nicht Boshaftigkeit sondern vielmehr Unkenntnis bis hin zur totalen Ahnungslosigkeit Ursache für so manche vermeidbare Auseinandersetzung rund um den Religionsunterricht sind.

Nachdem sich das Publikum mit Grillgut, Salaten und Desserts gestärkt hatte, betrat der zweite Referent, Sebastian Bartoscheck, Diplom-Psychologe, freier Journalist und Autor das Podium.