Symposium zur Genitalen Autonomie

KÖLN. (hpd) Die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des §1631d BGB im Dezember 2012 gesetzlich erlaubt. Dass die Debatte, die im Vorfeld dieser Entscheidung des Gesetzgebers angestoßen worden war, damit nicht beendet ist, zeigte eine eintägige Veranstaltung in der letzten Woche in Köln.

Am 6. Mai 2014 veranstalteten MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene sowie pro familia NRW in der Universität zu Köln ein Wissenschaftliches Symposium mit dem Titel “Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis”.

Für das mit knapp 80 TeilnehmerInnen ausgebuchte Symposium konnten als Vortragende namhafte WissenschaftlerInnen aus dem In- und Ausland gewonnen werden. Unter den TagungsteilnehmerInnen waren professionell mit der Thematik befasste Berufsgruppen wie Mediziner, JuristInnen, PsychologInnen etc. zahlreich vertreten, sowie Betroffene, AktivistInnen für Kinderrechte und Genitale Autonomie. Die Problematik der Jungenbeschneidung und deren Legalisierung durch den am 28.12.12 in Kraft getretenen §1631d BGB wurde aus unterschiedlicher Perspektive beleuchtet.

Renate Bernhard

Nach der Begrüßung durch VertreterInnen der veranstaltenden Organisationen - Christian Bahls, 1. Vorsitzender von MOGiS e.V. und Renate Bernhard, Vorstand pro familia NRW, wurde die Runde der Vorträge eröffnet von Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Ärztlicher Direktor der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomathik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)), der sich in seinem Vortrag mit der Frage “Eltern als beste Garanten der Kindesinteressen?” beschäftigte.

Deutliche Kritik übte er u.a. daran, dass in der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung der Kindeswille und eine entsprechende Aufklärung des Jungen (etwa im Rahmen der in späterem Alter stattfindenden Beschneidungen in der muslimischen Community) nicht berücksichtigt worden seien. Die gesetzliche Regelung vom Dezember 2012 beziehe die betroffenen Kinder nicht hinreichend in die Entscheidung über eine Beschneidung ein. Hier müsse unbedingt nachgebessert werden, eine “alters- und reifeangemessene Beteiligung des Kindes an der Entscheidung” sei unbedingt erforderlich. Favorisiert wurde von ihm eine Streichung des § 1631d BGB und eine Neuformulierung, die die Kindesbelange in den Vordergrund rückt und unter bestimmten genau umschriebenen Umständen eine Straffreistellung bei Beschneidungen von Minderjährigen erlaubt, wie es etwa die Deutsche Liga für das Kind fordert.

Prof. Dr. Fegert
Prof. Dr. Fegert

Prof. Fegert verlangte eine gesellschaftliche Neudiskussion, was überhaupt “natürliche Rechte der Eltern” auf Kindeserziehung sein könnten. Heute müsse stärker auch auf die Rechte der Kinder abgestellt werden, was in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen sei.

Seine Auseinandersetzung mit dem Begriff des “Kindeswohls” ergab, dass der Aspekt der Religionsfreiheit des Kindes nicht vernachlässigt werden dürfe: Durch ein Hinausschieben der Genitalbeschneidung würde das Kind bzw. der heranwachsende Mann möglicherweise an der vollumfänglichen Ausübung seiner religiösen Rechte und Pflichten gehindert werden und nicht als vollwertiges Mitglied seiner Religionsgemeinschaft anerkannt. Interessant war die überraschend gewagte Bezugnahme auf “andere Formen der Kindesmisshandlung” - hier fiele die außerordentliche Andersartigkeit der Eltern-Motive ins Gewicht. Aus dem Auditorium kam dazu der Hinweis, dass hinsichtlich §226a StGB, der die Beschneidung von Mädchen und Frauen (gleich welcher Form) unter Strafe stellt, dann wohl ebenso das Kindeswohl in dem von Prof. Fegert ausgelegten Sinn berücksichtigt werden müsse. Durch dieses Gesetz wird der Versuch, die eigenen Töchter mittels eines Beschneidungsrituals zu vollwertigen Mitgliedern der Gemeinschaft zu machen, unter Strafe gestellt.

Beschneidungsbefürworter lassen “wissenschaftlichen Anstand” vermissen

Schließlich kritisierte Prof. Fegert, dass sich die Beschneidungsbefürworter der Debatte über die Folgen von Beschneidungen vollständig entziehen. Er vermisste bei diesen “wissenschaftlichen Anstand”.

Prof. Dr. Maximilian Stehr
Prof. Dr. Maximilian Stehr

Als nächster Redner gab Prof. Dr. Maximilian Stehr einen Überblick über die wichtigsten medizinischen Fakten der Vorhautamputation. Nach einer Erläuterung von Nutzen und Funktion der Vorhaut, zeigte Stehr, ergänzt durch eindrückliches Bildmaterial, was bei einer Beschneidung im Einzelnen geschieht und nannte sowohl zwangsläufige (z.B. Reduktion der sexuellen Empfindung, die Verhornung der Eichel) als auch weitere mögliche (z.B. Entzündungen, Nachblutungen, Absterben) Komplikationen einer Beschneidung. Zudem argumentierte er schlüssig gegen die verbreitete Behauptung, eine Routinezirkumzision habe als präventive Maßnahme einen medizinischen Nutzen: Sämtliche Studien, auf die sich diese Behauptung stützt, ignorieren wichtige Faktoren wie sexuelle Praktiken oder Durchseuchung am jeweiligen Standort.

Prof. Stehr bewertete als Komplikation, dass auf jeden Fall nach einer Beschneidung eine verminderte sexuelle Sensibilität eintrete. Dies sei die zwingende Folge des gegebenen Funktionsverlustes bei Fehlen des sensibelsten Teils des Penis’.

Prof. Dr. Matthias Franz
Prof. Dr. Matthias Franz

Prof. Dr. Matthias Franz (Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Stellvertretender Direktor des klinischen Institutes Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie) brachte in seinem Vortrag “Psychotraumatologische und psychoanalytische Aspekte der Jungenbeschneidung” einige Fallbeispiele aus seiner langjährigen Tätigkeit als Psychotherapeut. Laut Prof. Franz spielt die Kastrationsangst – die er eine der stärksten Ängste von Jungen und Männern nennt – eine große Rolle für die Langzeitfolgen nach einer Beschneidung. Er nannte unter anderem Probleme in der partnerschaftlichen Sexualität, psychisch bedingte Erektionsstörungen und Empfindungsminderung und nicht zuletzt den Vertrauensbruch gegenüber den Eltern und dessen Folgen, der das Kind in einer Entwicklungsphase trifft, in der die psychische Abhängigkeit und der Wunsch nach Liebe gegenüber den Eltern bzw. Bezugspersonen besonders stark und wichtig ist.

Wer jüdische und muslimische Kinder schützt, ist pro-semitisch

Er kritisierte vehement, dass ausgerechnet die “Schwächsten” in der Gesellschaft nicht gehört werden und über ihren Kopf hinweg entschieden würde. Der Gesetzgeber habe sich mit dem Gesetz vom Dezember 2012 über elementare Kinderrechte hinweggesetzt. Religionsfreiheit (der Eltern) sei jedoch kein Freibrief zur Genitalbeschneidung Minderjähriger. Unter Hinweis auf die wachsende Zahl von Eltern in der muslimischen und jüdischen Community, die ihre Kinder nicht mehr beschneiden ließen, verwehrte er sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus: wer jüdische und muslimische Kinder schütze, könne nur als pro-semitisch bezeichnet werden.

Dr. med. Matthias Schreiber
Dr. med. Matthias Schreiber

In zwei kurzen Impulsreferaten gab Dr. med. Matthias Schreiber (Kinderchirurg, Schwerpunkt Kinderurologie, Erlangen – Esslingen) einen Überblick über die Situation auf europäischer Ebene und fasste noch einmal die Ereignisse in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zusammen: Im Herbst letzten Jahres hatte die Versammlung eine Resolution ‘Children’s rights of physical integrity’ verabschiedet, die die europäischen Staaten dazu aufrief, stärker und nachhaltiger gegen die Verletzung der Rechte von Kindern vorzugehen. Mit dieser Resolution war die Jungenbeschneidung auf der Ebene des Europarats erstmals ausdrücklich erwähnt worden. Schreibers zweiter Vortrag befasste sich mit dem Begriff der “Komplikationen” und dessen missverständlicher Deutungsmöglichkeiten.

Mit anschaulichem, geradezu schockierendem Bildmaterial stellte er die Bandbreite möglicher negativer Folgen einer Beschneidung vor, die – wenngleich auch aus Sicht medizinischer Laien sofort als schmerzhaft und schädigend zu erkennen – im medizinisch-fachlichen Bereich rhetorisch nicht zwangsläufig als “Komplikationen” gewertet werden müssen. Er nannte als Beispiel den gelegentlich auftretenden Fall, dass nach einer Beschneidung ein mehrteiliger Urinstrahl (in verschiedene Richtungen) den Toilettengang erheblich negativ beeinflusst; da dies aber ohne akute Schmerzen geschehe, werde es nicht als “Komplikation” eingestuft.

Umdenken in medizinischer Forschung und Lehre erforderlich

Dr. Kupferschmid
Dr. Kupferschmid

Dr. Kupferschmid vom BVKJ machte in seinem Vortrag deutlich, dass die meisten der in Deutschland durchgeführten medizinisch nicht nötigen Vorhautamputationen nicht religiös motiviert seien. Pro Jahr handle es sich hochgerechnet um etwa 30.000 Fälle – was (ebenfalls eine überraschende Zahl) einem Kostenpunkt von 9 Millionen Euro pro Jahr entspricht. Den Grund hierfür vermutet Kupferschmid im großen Mangel an Wissen über die Vorhaut und deren Funktion unter der deutschen Ärzteschaft. Hier müsse in medizinischer Forschung und Lehre endlich ein Umdenken stattfinden.

Deutschland: Grundrechte von Kindern achten!

Dr. Jörg Scheinfeld, Dozent für Straf- und Medizinstrafrecht an der Universität Mainz, erörterte verfassungsrechtliche Fragen und stellte die einzelnen Grundrechte von Kindern und Eltern, die in der Beschneidungsdebatte immer wieder genannt worden waren, vor. Er kam in seinem Vortrag “Beschneidungserlaubnis und Verfassungsrecht” zu dem Schluss: “Müssten die Rechte des Kindes der reinen Willkür des anderen (der Eltern) weichen, wären es keine ‘Rechte’”. Auf Seiten des Jungen seien dessen Grundrechte massiv betroffen: das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG / Art. 1 Abs. 1 GG (insb. das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung), das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG sowie das Recht auf negative Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG).

Durch die Vorhautentfernung werde lebenslang - irreversibel - in das sexuelle Empfinden des Mannes eingegriffen und sein sexuelles Erleben beeinflusst. Entscheidungen hierüber dürfe nur jeder selbst treffen, eine Stellvertretung durch Eltern scheide aus und drücke, wenn sie denn vorgenommen werde nur eine Missachtung der Persönlichkeit des Kindes aus. Im Judentum ist mindestens seit Jahrhunderten betont worden, dass die Beschneidung das sexuelle Verlangen zügelt, was aus religiöser Sicht für wünschenswert gehalten wird.

Dr. Jörg Scheinfeld
Dr. Jörg Scheinfeld

Die negative Religionsfreiheit ist - so Scheinfeld – betroffen, weil der beschnittene Mann lebenslang mit einem religiösen Identifikationsmerkmal versehen ist; er soll diesen “Stempel” tragen, so heißt es aus religiösen Kreisen (Oberrabbiner Metzger 2012), um zeitlebens und noch am entlegensten Ort daran erinnert zu werden, dass er Jude ist.

Diese Grundrechte des Kindes haben auch die Eltern, denen das Grundrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zusteht, zu beachten. Die Kinder seien, so führte Scheinfeld dann an mehreren Beispielen aus, den elterlichen Wünschen nicht vollständig ausgeliefert. Freiheitsrechte der Eltern in Bezug auf Kindeserziehung und Religionsausübung richten sich gegen den Staat, rechtfertigen aber nicht Eingriffe in die Grundrechte anderer, etwa der eigenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit.

Von nicht unerheblicher Bedeutung sah Scheinfeld auch – gerade im Lichte des vollständigen Verbots der weiblichen Genitalverstümmelung und der umfassenden Strafbarkeit durch den neugefassten § 226a StGB – die eklatante Verletzung des Gleichheitsgebots aus Artikel 3 Abs.1 GG (“Niemand darf aufgrund seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden”). Er zeigte den Widerspruch in der geltenden Gesetzeslage an den Paragrafen 226a StGB und 1631 d BGB auf, wonach selbst leichteste Eingriffe bei Mädchen (etwa das Anritzen der äußeren Schamlippen) als Verbrechen verfolgt werden, während der viel weiter gehende Eingriff der vollständigen Entfernung der Penisvorhaut bei Jungen zur Disposition der Eltern steht und den Jungen ohne jeden Schutz lässt.

Maimonides: Beschneidung als Disziplinierungsmaßnahme

Prof. Dr. Tobe Levin (University of Maryland in Europe, Associate W. E. B. Du Bois Institute for African and African American Research – Harvard University, President FORWARD – Germany) - bekannt durch ihren Einsatz gegen weibliche Genitalverstümmelung - stellte in ihrem Vortrag “In angsterfüllten Symmetrien: Essays und Augenzeugenberichte zur weiblichen Genitalverstümmelung und der männlichen Beschneidung” die Phänomene der männlichen und weiblichen Beschneidung hinsichtlich ihrer Rezeption in Wort und Schrift einander gegenüber. Die Gleichsetzung beider lehnt sie bis heute ab, spricht sich jedoch explizit gegen die Jungenbeschneidung aus und schließt sich Maimonides’ These an, dass die Intention der Jungenbeschneidung eine Beschädigung des männlichen Genitales darstelle und als eine Disziplinierungsmaßnahme zu verstehen sei.

Gesellschaftliche Ignoranz der Gewalt gegen Männer

Der Sozialwissenschaftler Dr. Hans-Joachim Lenz stellte in seinem Vortrag “Männliche Beschneidung als sexualisierte Gewalt: Verdeckung der männlichen Verletzungsoffenheit in der Mehrheitsgesellschaft und in rituellen Kontexten – Einblicke aus der Gewaltgeschlechterforschung” die Pilot-Studie “Gewalt gegen Männer” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002 – 2004) vor, in der die Jungenbeschneidung bereits thematisch aufgegriffen worden war.

Dr. Hans-Joachim Lenz
Dr. Hans-Joachim Lenz

Die Ignoranz gegenüber der in unserer Gesellschaft stark ausgeprägten Gewalt gegen Männer sei umso befremdlicher als Männer tatsächlich wesentlich häufiger Opfer von Gewalt werden als Frauen. Im Rahmen der Studie ergaben sich für die möglichen Formen der Gewalt gegen Männer folgende drei Kategorien: physische, psychische und sexualisierte Gewalt. Lenz nannte einige zentrale Gesichtspunkte, warum die Genitalbeschneidung nicht-einwilligungsfähiger Kinder als sexualisierte Gewalt einzuordnen sei: Das Kind könne nicht zustimmen, der Täter/die Täterin trüge Verantwortung für die Tat, es bestehe ein Machtgefälle zwischen Erwachsenem und Kind und das Vertrauen des Kindes werde ausgenutzt.

“Was für ein Jude, der nicht beschnitten ist ….”

Der Judaist Michael Ingber sprach in seinem Redebeitrag (“Innere und äußere An- und Einsichten bzgl. der Beschneidung von Männern, oder: wie ich Gegner der genitalen Beschneidung und Befürworter der Beschneidung des Herzens’ geworden bin”) über die Beschneidung, wie sie im Judentum praktiziert wird. Wenngleich selbst beschnittener Jude ist Ingber überzeugt von den Argumenten, die gegen eine Genitalbeschneidung Minderjähriger sprechen. Seine Haltung zu diesem Thema entwickelte sich im Rahmen der Vorbereitung einer Stellungnahme in der Auseinandersetzung des Jahres 2012, als er die Argumente (auch die historischen) für eine Beschneidung überprüfte und sich insbesondere mit den Ausführungen von Maimonides beschäftigte. Vor einigen Jahren noch, als seine Tochter ihren ersten Sohn nicht beschneiden ließ, habe er damit Probleme gehabt und gedacht, was das für ein Jude sei, der nicht beschnitten ist. Jetzt habe er seiner Tochter uneingeschränkt zustimmen können, als sie anlässlich der Entscheidung, auch ihren zweiten Sohn nicht zu beschneiden, erklärte: “Wie könnte ich als Mutter meinem Kind so etwas antun.”

Michael Ingber
Michael Ingber

Ingber äußerte die Hoffnung, dass die kritischen Stimmen mehr und vernehmlicher werden und warf einen Blick auf die Zahlen in den nordischen Staaten Europas, in denen die Jungenbeschneidung bei den jüdischen Bevölkerungsteilen stark zurückgehe: in Schweden leben heute bereits 40%, in den Niederlanden etwa 30% unbeschnittene Juden. Auch in Israel vergrößere sich die Anzahl von Eltern, die ihre Söhne nicht beschneiden ließen und liege derzeit bei etwa drei Prozent. Intensiviert habe sich die Debatte über alternative Zeremonien eines “Bundes mit Gott” ohne körperliche Eingriffe, diese Zeremonien würden als “Friedensbund” (Brit Shalom) oder “Bund der Vollkommenheit” bezeichnet.

“Warum nicht auch Beschneidungen hinterfragen?”

Gegen Antisemitismusvorwürfe gewandt, sagte Ingber, niemand denke daran, das Jüdischsein infrage zu stellen. Das “Argument” der Beschneidungsbefürworter, die Beschneidung sei für die Identitätsbildung wichtig, nannte er erbärmlich. Er wies auf das religiöse Argument hin, die Beschneidung bereite die Seele für die “Aufnahme des Joches der Gesetze und der Tora” vor, das nicht akzeptabel sei: schließlich werde kaum jemand Transzendenz beim Blick auf seinen beschnittenen Penis verspüren.

Ingber forderte eine kritische Auseinandersetzung mit dem Beschneidungsbrauch. Auch die früheren Positionen von Moses und den Propheten zur Diskriminierung von Frauen und zur Sklaverei etwa seien historisch hinterfragt und geändert worden: “Warum nicht auch Beschneidungen hinterfragen?”

“Aber es steht doch in der Tora ….”

Das Symposium schloss mit dem Referat des Historikers Dr. Jérôme Segal (Koordinator eines Doktoratskollegs an der Universität Wien und Assistenzprofessor an der Universität Paris-Sorbonne), der über “Die Beschneidung aus jüdisch-humanistischer Perspektive” sprach. Als praktizierender Jude gab er dem häufig vorgebrachten Argument “aber es steht doch in der Tora” die Antwort, dass für Homosexualität und Ehebruch in der Tora die Steinigung verlangt werde und heute dennoch kein vernünftiger Jude mehr auf die Idee käme, Homosexuelle oder Ehebrecher zu steinigen.

Dr. Jérôme Segal
Dr. Jérôme Segal

Er verwies auf die vielen kritischen Stimmen, die das Judentum selbst seit langer Zeit gegen den Beschneidungsritus hervorgebracht hatte, insbesondere nannte er den großen jüdischen Gelehrten Maimonides, Sigmund Freud, aber auch Theodor Herzl und Franz Kafka. Er gab einen kurzen Überblick über Künstler, die v.a. als Filmregisseure (z.B. der jüdische Filmemacher Victor Schonfeld mit “It’s a Boy”, 1995) Beschneidung bereits offen kritisierten und betonte ihre Bedeutung als mögliche Vorreiter für die Reform innerhalb der jüdischen Community von innen heraus. Er betonte, dass es 70 Jahre nach der Shoah möglich sein müsse, Reformen im Judentum zu befürworten, ohne dass gleich Gefahren für die “jüdische Identität” beschworen werden müssten. Jude-Sein, so Dr. Segal, sei größer als jüdische Religion. Er führte aus, wie bereits in einem Gastkommentar für das österreichische Magazin Profil: “Nach der Halacha, dem rechtlichen Teil der jüdischen Überlieferung, kann man durchaus Jude sein, ohne beschnitten zu sein. Es zählt nur das Judentum der Mutter oder die Konversion.” Seine Forderung: die notwendige Trennung von Staat und Religion solle auch die Kinderrechte in den Vordergrund stellen.

Kölner Bürgermeisterin nicht erschienen

Hingegen der Ankündigung hielt die 1. Bürgermeisterin der Stadt Köln, Frau Elfi Scho-Antwerpes (SPD), kein Grußwort und blieb dem Symposium fern. Zur Begründung ihrer Absage wurden Termingründe genannt. Es verwunderte, dass nicht wie in solchen Fällen üblich eine andere Person ihre Vertretung übernahm. Auch die Anwesenheit eines Vertreters der Universität Köln wäre bei einer so hochkarätigen Versammlung internationaler WissenschaftlerInnen zu erwarten gewesen.

Beschneidungsbefürworter: Verweigerungshaltung

Die Veranstaltung zeigte in eindrucksvoller Weise und auf hohem Niveau - durch alle wissenschaftlichen Disziplinen - die gesamte Bandbreite der fundierten kritischen Argumentationen zur Jungenbeschneidung und deren gesetzlicher Erlaubnis durch das Beschneidungslegalisierungsgesetz vom Dezember 2012. Festzuhalten bleibt aber, dass auf dem Symposium niemand die Gegenseite vertrat und sich aus juristischer, medizinischer oder sozialwissenschaftlicher Perspektive für die Legalisierung von Beschneidungen aussprach. Obwohl das Podium ausgewogen angedacht war und daher ebenso Redebeiträge mit konträren Positionen angefragt waren, hatte sich niemand dafür gefunden, ein Elternrecht auf Beschneidung minderjähriger Jungen zu verteidigen.

Ein wissenschaftlicher Disput, wie er für eine solche Veranstaltung wünschenswert gewesen wäre, war so leider von vorneherein ausgeschlossen. Umso nachdrücklicher zeigte sich auf dem Symposium aber, wie sehr sich Menschen unterschiedlichen kulturellen Hintergrundes darüber einig sind, dass der §1631d BGB nicht in ein modernes Rechtssystem mit einem ausgeprägten gesellschaftlichen Bewusstsein für Kinderrechte passt.

Religionsfreiheit kein Freibrief

Deutlich wurde auch: Religionsfreiheit kann heute kein Freibrief mehr für Gewalt gegenüber Jungen sein, die als Minderjährige ohne Einwilligungsfähigkeit beschnitten werden. Belastende körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen einer Beschneidung im Kindesalter sind belegt.

 

Hinweis:
Eine vollständige Videoaufzeichnung der Vorträge auf dem Symposium wird voraussichtlich in etwa einem Monat veröffentlicht.

Buchempfehlung/Zum Weiterlesen: Franz, Matthias (Hrsg.): Die Beschneidung von Jungen. Ein trauriges Vermächtnis. Vandenhoeck & Ruprecht, 2014. (Leseprobe) In dem Buch sind die Ausführungen etlicher ReferentInnen des Symposiums in Artikelform enthalten.