Kardinal kontra Kabarett-Kritik

KÖLN. Jürgen Becker darf den Kölner Kardinal Joachim Meisner nicht länger als

"Hassprediger" bezeichnen. In einer Einstweiligen Anordnung hat das Landgericht Köln dem Kabarettisten eine Wiederholung dieser Aussage bei Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft untersagt.

 

In der Boulevardzeitung "Express" hatte Becker am Freitag (15. Juni) Stellung zur Debatte um den Bau einer Moschee in Köln bezogen. Er sei sich mit Meisner darin einig, dass die Muslime ebenfalls ein repräsentatives Gotteshaus benötigen, sagte er. Doch sei es keine Lösung, dass sie dafür in den Dom übersiedeln und zum Katholizismus übertreten müssten.

"In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zum anderen zu wechseln, bringt nichts", meinte der Kabarettist.

Über diese Äußerung war Johannes Kardinal Meisner dermaßen erzürnt, dass er Becker zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufforderte. Da sich der Kabarettist weigerte, wurde der Antrag nun vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln entschieden.

Das Wort "Hassprediger" hat das Gericht als Beleidigung und einen "Angriff auf die Ehre des Erzbischofs" gewertet. Unter "Hasspredigern" verstehe man Personen, die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalteten und zu Gewalt aufriefen. In diesem Sinne werde der Begriff insbesondere in den Medien verwendet.

Im Gegensatz dazu habe Kardinal Meisner sich mit Blick auf den interreligiösen Dialog und die Beziehungen zu den Muslimen wiederholt für gegenseitigen Respekt eingesetzt, beteuerte ein Bistumssprecher. "Hier wird nicht nur der Kardinal beleidigt, sondern in der Herabsetzung eines ihrer höchsten Repräsentanten auch die Gemeinschaft der Katholiken selbst", kritisierte Generalvikar Dominik Schwaderlapp die Äußerungen Beckers vollmundig.

Doch Meisner hat vor Gericht nur einen Teilerfolg errungen. Becker wies im Anschluss an das Gerichtsverfahren darauf hin, dass seine inkriminierte Äußerung über den Kölner Kardinal auch dessen berufliche Kompetenz in Frage gestellt hatte: Meisner verfüge zwar über durchaus fähiges Personal, doch er selbst würde es in der Privatwirtschaft höchstens zum Pförtner bringen.

Diese Passage des Express-Interviews hatte der Erzbischof zwar auch angegriffen, doch hier ist ihm das Gericht nicht gefolgt. Schließlich hätte Meisner mit seiner Kritik auch eine Qualitätsbekundung zugunsten seiner eigenen Mitarbeiter angegriffen, meinte Becker belustigt.

Der Kabarettist hatte den Kardinal schon mehrfach ungestraft verspottet. Bereits vor 18 Jahren hatte er ihn auf einer der legendären Kölner "Stunksitzungen" als "Religions-Stalinist" bezeichnet. Aus Protest gegen Meisners Feldzug gegen Eugen Drewermann war Becker damals auch aus der katholischen Kirche ausgetreten.

Franz-Josef Hanke